X-Direct Consulting GmbH
Büro- & EDV-Dienstleistungen
Büroservice & Management - Beratung für Büroorganisation - Beratung und Durchführung von Callcenter-Tätigkeiten international (mehrsprachig) - Beratung und Dienstleistung zur internationalen Produkterweiterung individuell - Übernahme und Handling als Dienstleister von internationalen Kunden - Betrieb von Service-Hotlines - Generelle Übernahme als Dienstleister für Kundenabwicklung / Management - Übersetzungsdienstleistung.
X-Direct Consulting GmbH
Bolongarostr. 61
65934 Frankfurt
Amtsgericht Frankfurt am Main
ID wurde in die Zwischenablage kopiert.
Status: Insolvenzeröffnung
Bundesland: Hessen
vertreten durch den/die Geschäftsführer/-in
Olaf Bothe
Veröffentlicht: 16.10.2024
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Amtliche Veröffentlichung vom: 16.10.2024
vertreten durch:
Olaf Bothe, Waldstraße 8 a, 56412 Niederelbert, (Geschäftsführer), eröffnet worden. Insolvenzverwalter: Rechtsanwalt Götz Lautenbach, BBL Brockdorff Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Eschersheimer Landstraße 50-54, D 60322 Frankfurt am Main, Tel.: 069/ 96 37 61 130, Fax: 069/ 96 37 61 145, E-Mail: [email protected], Internet: www.bbl-law.com
Das schriftliche Verfahren ist angeordnet, § 5 II InsO.
Die Gläubiger werden aufgefordert Anmeldungen bei dem Insolvenzverwalter vorzunehmen. Anmeldefrist: 06.01.2025
Einwendungen bzw. Widersprüche gegen Forderungsanmeldungen sowie ggf. folgende Anträge sind bis zum 20.01.2025 schriftlich bei dem hiesigen Insolvenzgericht, Geb. F, Klingerstr. 20, Frankfurt/M. vorzubringen:
* Wahl eines anderen Insolvenzverwalters (§ 57 InsO)
* Wahl eines Gläubigerausschusses
* Entscheidungen über die Vornahme von besonders bedeutsamen Rechtshandlungen (§ 160 InsO)
* Entscheidung über die Fortführung des schuldnerischen Unternehmens
* gegebenenfalls Entscheidungen über die in den §§ 66 (Rechnungslegung), 100 (Unterhalt aus der Insolvenzmasse), 149 (Änderung der Hinterlegungsstelle), 162 (Betriebsveräußerung an besonders Interessierte) InsO bezeichneten Angelegenheiten
Nach fruchtlosem Ablauf der vorgenannten Frist gelten Zustimmungen nach § 160 InsO als erteilt und sämtliche rechtzeitig angemeldeten Forderungen als festgestellt.
Amtsgericht Frankfurt am Main, 17.10.2024
Insolvenzverwalter
Götz Lautenbach
Rechtsanwalt
Zeilweg 42
60439 Frankfurt
Email: [email protected]
Web: lautenbach-iv.de
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