WPB Wohnbau Projektierungs- und technische Baubetreuungs-GmbH
Architekten & Planungsbüros Baunebengewerbe Bauunternehmen
Der Betrieb einer Bauunternehmung, die Errichtung und die Sanierung von Häusern, die Bauplanung, die Bauausführung und die Baubetreuung nebst Bauleitung sowie der Handel mit Baustoffen und Baumaterialien.
WPB Wohnbau Projektierungs- und technische Baubetreuungs-GmbH
Leostr. 10
41063 Mönchengladbach
Telefon:
+49 2161 561579
Amtsgericht Mönchengladbach
ID wurde in die Zwischenablage kopiert.
Status: Insolvenzeröffnung
vertreten durch den/die Geschäftsführer/-in
Jan Pongs
Veröffentlicht: 27.09.2024
ID wurde in die Zwischenablage kopiert.
Amtliche Veröffentlichung vom: 27.09.2024
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Mönchengladbach unter HRB 16414 eingetragenen WPB Wohnbau Projektierungs- und technische Baubetreuungs-GmbH, Leostraße 10, 41063 Mönchengladbach, vertreten durch den Geschäftsführer Jan Pongs,
wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 25.09.2024, um 10:58 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 05.07.2024 bei Gericht eingegangenen Antrags der Schuldnerin.
Zum Insolvenzverwalter wird ernannt Rechtsanwalt Daniel Zumhasch, Am Landgericht 6, 41061 Mönchengladbach, Telefon: 02151 58130, Fax: 021515813240.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 25.11.2024 unter Beachtung des § 174 InsO beim Insolvenzverwalter anzumelden.
Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter.
Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären.
Eine Gläubigerversammlung wird vorerst nicht einberufen. Das Verfahren wird schriftlich durchgeführt (§ 5 InsO).
Stichtag, der dem Berichts- und Prüfungstermin (§ 29, 156, 176 InsO) entspricht, ist
der 25.12.2024.
Bis zu diesem Zeitpunkt können die Gläubiger schriftliche Stellungnahmen bei Gericht einreichen
- zur Person des Insolvenzverwalters,
- zur Einsetzung, Besetzung und Beibehaltung des Gläubigerausschusses (§ 68 InsO),
- zur Entscheidung über die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),
- zur Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO),
- zur Hinterlegungsstelle und zu den Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- zur Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO),
- zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO):
- die Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin,
- die Veräußerung des Warenlagers im Ganzen,
- die Veräußerung eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand,
- die Veräußerung einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll,
- die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde,
- die Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert,
- zur Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder Betriebsveräußerung unter Wert (§§162, 163 InsO),
- zur Beantragung der Anordnung oder der Aufhebung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§§ 271 und 272 InsO),
- zur Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO).
Soweit zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen (§ 160 InsO) des Insolvenzverwalters bis zum Stichtag kein Widerspruch eines stimmberechtigten Gläubigers bei Gericht eingeht, so gilt die Zustimmung als erteilt (§ 160 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldungsunterlagen sowie der Bericht des Insolvenzverwalters werden spätestens ab dem 05.12.2024 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Mönchengladbach, Nebenstelle, Hohenzollernstr. 155, 41061 Mönchengladbach, Zimmer Nr. C 206 niedergelegt.
Ein schriftlicher Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, muss spätestens am Prüfungsstichtag bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).
Die im elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgten Veröffentlichungen von Daten aus diesem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin/dem Schuldner das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Mönchengladbach, Hohenzollernstr. 157, 41061 Mönchengladbach schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Mönchengladbach eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
33 IN 31/24
Mönchengladbach, 25.09.2024
Insolvenzverwalter
Daniel Zumhasch
Rechtsanwalt
Am Landgericht 6
41061 Mönchengladbach
Email: [email protected]
Insolvenzverwalter kontaktieren
€69,90 /Monat
inkl. MwSt. | monatlich kündbar
Jetzt freischalten- Frühwarnsystem
- Alle Firmeninsolvenzen im Blick
- Insolvenzverwalter-Datenbank
- Kontakt zum Insolvenzverwalter
- Monatlich kündbar
weitere Insolvenzen aus den Branchen
Knüpfen Sie Kontakte um eine Geschäftsbeziehung aufzubauen.
Hier finden Sie 10 Gründe, warum Sie diese Chance nutzen sollten.
-
Erwerb von Grundstücken und Immobilien, die Bebauung und Vermarktung und der Verkauf.
56299 Ochtendung
Rheinland-Pfalz -
Der Holz- und Bautenschutz, das Verlgen von Fliesen und Platten, Estricharbeiten, Maurerarbeiten, Raumausstattung, Trockenbau, Kabelverlegung im Hochbau, Hochbau, Gartengestaltung, Hausmeisterservice sowie der Handel von Pellet- und Solaranlagen.
72622 Nürtingen
Baden-Württemberg -
Rohbau, Tiefbau, Heizungsmontage, Kabelverlegung, Reinigungsarbeiten.
63303 Dreieich
Hessen -
Die Ausführung von Trockenbauarbeiten und Abbrucharbeiten, Kabellegen (ohne Anschlussarbeiten), Einbau von genormten Baufertigteilen, Raumausstattung, Betonarbeiten, Boden: Fliesen, Platten, Mosaik, Parkett legen, Vermittlung von Aufträgen im Bau- und Reinigungsbereich.
10711 Berlin
Berlin -
Der Rohbau, insbesondere Kellerbau, der Tiefbau, insbesondere Erdbau Arbeiten beim Hausbau, der Trockenbau und das Herstellen von Außenanlagen.
75177 Pforzheim
Baden-Württemberg -
Planung im Baubereich, Durchführung von Hoch- und Tiefbau.
01705 Freital
Sachsen -
Der Hoch- und Tiefbau, Roh- und Trockenbau sowie Gerüstbau, Garten- und Landschaftsbau, Gebäudereinigung, Rohrleitungsbau und Isolierungen
56743 Mendig
Rheinland-Pfalz -
Gegenstand des Unternehmens ist der Handel und die Vermittlung von Immobilien aller Art, Bauprojekten sowie Bestandsobjekten jeglicher Art, die Entwicklung und Vermittlung von Bauaufträgen, die Beratung, Planung und Ausführung der Innengestaltung, die Projektentwicklung, das Portfoliomanagement, das Asset Management, die Erbringung von sonstigen Dienstleistungen im Zusammenhang mit Immobilien.
40213 Düsseldorf
Nordrhein-Westfalen -
Hoch- und Tiefbau, die Durchführung von Reinigungs-, Holz-, Bautenschutz-, Sanierungs- und Renovierungs-, lsolier- und Demontagearbeiten, Wärme-, Kälte-, Schall-, Brandschutz-, Gerüstbauarbeiten, Maler- und Lackierarbeiten, WDSV und Stuckateurarbeiten, Trockenbauarbeiten, Garten- und Landschaftsbau, Verputz- und Spachtelarbeiten sowie der Einbau von genormten Baufertigteilen.
68163 Mannheim
Baden-Württemberg -
Die planerische Aufbereitung sowie die Leitung und Steuerung und Durchführung von Baumaßnahmen sowie die Beratung hierzu; die Generalplanung von Bauvorhaben, die Entwicklung, Beratung, technische und kaufmännische Bewertung;
47918 Tönisvorst
Nordrhein-Westfalen
Zeige 1 - 10 von 1517 Ergebnissen
Seite 1 von 77
Wirtschaftsgüter im Bereich Architekten & Planungsbüros, Baunebengewerbe, Bauunternehmen
Hier können Sie unter Umständen Wirtschaftsgüter direkt über den Insolvenzverwalter oder auf einer anschließenden Versteigerung erwerben. Nehmen Sie persönlichen Kontakt zum Insolvenzverwalter oder Geschäftsführer auf und bekunden Sie schon im Vorfeld Ihr Interesse.
Kundenstämme, Mitarbeiter und Wirtschaftsgüter
Bei einer Insolvenz können Sie mit dem Insolvenzverwalter oder Geschäftsführer sprechen. Im Insolvenzkalender finden Sie alle wichtigen Adressen. Knüpfen Sie Kontakte um z.B. Kundenstämme, Mitarbeiter oder Wirtschaftsgüter zu erwerben bei Architekten & Planungsbüros, Baunebengewerbe, Bauunternehmen.
Immobilien in der Zwangs- und Teilungsversteigerung
Ersteigern Sie Ihre Immobilie zum Schnäppchenpreis. Im Immobilienkalender finden Sie bundesweit alle Wohnungen, Ein- und Zweifamilienhäuser, Mehrfamilienhäuser, Grundstücke, Gewerbeobjekte, Hotels- und Gaststätten sowie Garagen –vielfach mit ausführlichen Gutachten/Exposés, Originalbildern und allen wichtigen Informationen, die Sie benötigen, um erfolgreich eine Immobilie zu ersteigern.
Objekte aus der Insolvenz und öffentliche Versteigerungen
Ersteigern Sie bei Online-Versteigerungen, Auktionen oder Präsenz-Versteigerungen Ihr Traumobjekt zum Schnäppchenpreis. Im Auktionskalender finden Sie bundesweit alle Versteigerungen von Landwirtschaftsmaschinen & Zubehör, Baumaschinen & Zubehör, Zubehör für Maschinen, Medizinische Geräte, Zubehör für Auto & Nutzfahrzeuge, Sport & Freizeit, Gewerbliche Großgeräte, Büromöbel & -artikel, Wohnen & Möbel, Kleinwerkzeuge, Whiskey, Vodka & Congnac, Schmuck, Nutzfahrzeuge, Fertigungs- & Produktionsmaschinen, Kunstgegenstände & Sammlungen, Kleidung & Schuhe, Haushalt- & Gartengeräte, Gesundheit & Pflege, Computer & Elektronik, Autos.
Hinweis
Nicht bei allen Insolvenzen kommt es zur Verwertung von Wirtschaftsgütern.