WortLautRuhr gGmbH
Kunst & Kultur
WortLautRuhr gGmbH
Overwegstr. 32
44625 Herne
Amtsgericht Bochum
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Status: Sicherungsmaßnahmen
Bundesland: Nordrhein-Westfalen
vertreten durch den/die Geschäftsführer/-in
Sebastian Rabsahl
Veröffentlicht: 22.03.2024
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Amtliche Veröffentlichung vom: 22.03.2024
80 IN 241/24
AMTSGERICHT BOCHUM
BESCHLUSS
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Bochum unter HRB 18400 eingetragenen WortLautRuhr gGmbH, Overwegstr. 32, 44625 Herne, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Sebastian Rabsahl, Weitmarer Str. 23, 44798 Bochum
Geschäftszweig: Die Förderung von Kunst und Kultur durch die Organisation und Auf- und Durchführung von kulturellen Veranstaltungen; sie ist selbstlos tätig
wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 18.04.2024, um 14:30 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 11.03.2024 bei Gericht eingegangenen Antrags der Schuldnerin.
Zum Insolvenzverwalter wird ernannt Rechtsanwalt Markus Birkmann, Kurt-Schumacher-Platz 11-12, 44787 Bochum.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 30.05.2024 unter Beachtung des § 174 InsO beim Insolvenzverwalter anzumelden. Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter.
Stichtag, der dem Berichts- und Prüfungstermin (§ 29, 156, 176 InsO) entspricht, ist
der 11.07.2024.
Bis zu diesem Zeitpunkt können die Gläubiger schriftliche Stellungnahmen bei Gericht einreichen
- zur Person des Insolvenzverwalters,
- zur Einsetzung, Besetzung und Beibehaltung des Gläubigerausschusses (§ 68 InsO),
- zur Hinterlegungsstelle und zu den Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- zur Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO),
- zur Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO),
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen sowie der Bericht des Insolvenzverwalters werden spätestens ab dem 13.06.2024 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Bochum, Josef-Neuberger-Straße 1, 44787 Bochum, Zimmer Nr. D.1.29 niedergelegt.
Ein schriftlicher Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, muss spätestens am Prüfungsstichtag bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).
Die im elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgten Veröffentlichungen von Daten aus diesem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Bochum, Josef-Neuberger-Straße 1, 44787 Bochum schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Bochum eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. I, S.3803) eingereicht werden. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de
Bochum, 18.04.2024
Amtsgericht
Formann
Richterin am Amtsgericht
80 IN 241/24
Bochum, 18.04.2024
Insolvenzverwalter
Markus Birkmann
Rechtsanwalt
Kurt-Schumacher-Platz 11.12
44787 Bochum
Email: [email protected]
Web: bbl-law.de
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-
Vermietung und der Verkauf von Veranstaltungstechnik (Bühne, Licht, Ton, Deko, Messestände u. ä.) sowie Organisation und Durchführung von Konzerten und Veranstaltungen sowie die Vermietung und Bereitstellung von Studios zur Film- und Videoproduktion sowie die Durchführung von Livestreams. Es werden auch mobile Studioeinheiten vermietet und Dienstleistungen wie Beratung und Betreuung bei Aufnahmen angeboten.
49453 Rehden
Niedersachsen -
Die Medien-, Film- und Postproduktion.
10711 Berlin
Berlin -
Die Förderung von Kunst und Kultur; die Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens und der öffentlichen Gesundheitspflege; die Förderung der Jugend- und Altenhilfe; sowie die Förderung der Volks- und Berufsbildung für nachhaltige Förderung Entwickllung auf lokaler Ebene mit dem Ziel der Bewusstseinsbildung und Nachhaltigkeitsentwicklung im urbanen Raum.
28199 Bremen
Bremen -
Der Entwurf und die Umsetzung/Realisierung von Kunst am Bau/Kunstobjekten.
13088 Berlin
Berlin -
die Produktion und der Vertrieb von Filmen, die Herstellung und der Handel mit audiovisuellen Bild- und/oder Tonträgern sowie die musikverlegerische Tätigkeit (Vervielfältigung, Verbreitung und Verwertung von Musik, insbesondere Filmmusik)
50968 Köln
Nordrhein-Westfalen -
Video-/Film-/Bewegtbild-Postproduktion, sowie Print/Grafikerzeugnisse und digitale und virtuelle Filmproduktion.
70190 Stuttgart
Baden-Württemberg -
Die Förderung und Erhaltung von Kunst und Kultur, insbesondere durch das Aufführen von Theaterstücken und Bühnenwerken, sowie die Organisation und Inszenierung von Festspielen.
92705 Leuchtenberg
Bayern -
Die Foto- und Filmproduktion sowie die Durchführung damit zusammenhängender Eventveranstaltungen und der Handel mit Foto- und Filmprodukten jeglicher Art.
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Nordrhein-Westfalen -
- die Produktion hochwertiger Filmaufnahmen, - die Produktion von Imageflimen für den Konzern sowie externe Auftraggeber, - Erstellung von eigenen Webseiten (Webmaster, eigene Homepage), - Upload und Vertrieb der Contentproduktion der Agenturmodels, - Aufbau eigener Social Media Kanäle und Influencermöglichkeiten, - Shopverkauf, - Verkauf im Internationalen Markt
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Saarland -
Musikmanagement sowie der Betrieb einer Künstleragentur.
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Berlin
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