WMS Personal GmbH
Personaldienstleistung
WMS Personal GmbH
Marxergasse 1a
1030 Wien
Amtsgericht München
ID wurde in die Zwischenablage kopiert.
Status: Insolvenzeröffnung
vertreten durch den/die Geschäftsführer/-in
Veröffentlicht: 24.04.2024
ID wurde in die Zwischenablage kopiert.
Amtliche Veröffentlichung vom: 24.04.2024
HANDELSGERICHT WIEN
5 S 78/24s - 3
Marxergasse 1a
1030 Wien
Tel.: +43 151528305380
BESCHLUSS
INSOLVENZERÖFFNUNG KONKURSVERFAHREN
1. Über das Vermögen der
WMS Personal GmbH
Nördliche Münchner Straße 47 c/o Business Service Center Grünwald, 82031 Grünwald, DEUTSCHLAND
Zweigniederlassung Österreich: Magdalenenstraße 4/18, 1060 Wien Firmenbuchnummer 469500t
wird auf Antrag des Schuldners das Konkursverfahren eröffnet.
Dem Schuldner steht Eigenverwaltung nicht zu (§ 74 Abs 2 Z 6 letzter Satz). Es handelt sich um ein Hauptinsolvenzverfahren nach der EulnsVO.
Zum lnsolvenzverwalter (Masseverwalter) wird bestellt:
Dr. Stephan Riel, Rechtsanwalt
1030 Wien, Landstraßer Hauptstraße 1/2
Tel. 713 44 33, Fax 713 10 33
E-Mail: [email protected]
Zum Stellvertreter wird bestellt:
MMag. Denise Rohringer, Rechtsanwältin
1030 Wien, Landstraßer Hauptstraße 1/2
Tel. 713 44 33, Fax 713 10 33
E-Mail: [email protected]
Erste Gläubigerversammlung, Berichtstagsatzung und Allgemeine Prüfungstagsatzung:
13.06.2024, 10.15 Uhr, Saal 1712, 17. Stock bei diesem Gericht
Anmeldungsfrist: 31.05.2024
lnsolvenzgläubiger werden aufgefordert, ihre Forderungen innerhalb dieser Frist anzumelden.
Aussonderungsberechtigte und Absonderungsberechtigte an einer Forderung auf
Einkünfte aus einem Arbeitsverhältnis oder auf sonstige wiederkehrende Leistungen mit Einkommensersatzfunktion werden aufgefordert, ihre Aussonderungs- oder Absonderungsrechte innerhalb dieser Frist geltend zu machen.
Das lnsolvenzverfahren ist mit Beginn des Tages, der auf den Tag der Bekanntmachung in der lnsolvenzdatei (www.edikte.justiz.gv.at) folgt, wirksam eröffnet.
Ausländische Gläubiger, die keine Abgabestelle im Inland haben, werden aufgefordert, gleichzeitig mit ihrer Forderungsanmeldung oder spätestens 14 Tage danach einen Zustellungsbevollmächtigten mit einer Abgabestelle im Inland namhaft zu machen.
Wird diesem Auftrag nicht fristgerecht nachgekommen, so erfolgen weitere Zustellungen durch Übersenden des jeweiligen Schriftstücks ohne Zustellnachweis, bis ein geeigneter Zustellungsbevollmächtigter dem Gericht namhaft oder dem Gericht eine Abgabestelle im Inland bekanntgegeben wird. Das Schriftstück gilt 14 Tage nach Aufgabe zur Post als zugestellt (§ 98 ZPO iVm § 252 IO).
Den Gläubigern wird durch Öffentliche Bekanntmachung in der lnsolvenzdatei zugestellt werden(§ 257 Abs 3 IO).
Zur Sicherung der Masse verfügt das Gericht:
Der lnsolvenzverwalter wird beauftragt, unverzüglich die lnventarisierung und Schätzung in die Wege zu leiten(§ 96 IO).
Der lnsolvenzverwalter hat ein Massekonto bei einer Bank zu eröffnen.
Der Schuldner hat dem lnsolvenzverwalter Bargeld, Wertsachen und Geschäftsbücher unverzüglich zu übergeben und alle zur Geschäftsführung erforderlichen Aufklärungen zu erteilen.
Wer Sachen, die zur lnsolvenzmasse gehören, in Gewahrsam hat, muss dies dem lnsolvenzverwalter anzeigen.
2. Die Eröffnung des lnsolvenzverfahrens ist
- vom Handelsgericht Wien im Firmenbuch einzutragen;
- vom Bezirksgericht lnnere Stadt Wien als Exekutionsgericht in dem gegen den Schuldner aufgenommenen Pfändungsprotokoll unter Angabe des Tages der Eröffnung des lnsolvenzverfahrens anzumerken;
BEGRÜNDUNG:
Die Eröffnung des lnsolvenzverfahrens ergibt sich aus § 69 IO.
Das Unternehmen wird im Sprengel des Handelsgerichts Wien betrieben. Die Örtliche Zuständigkeit liegt gemäß § 63 IO vor.
Das Handelsgericht Wien ist nach Art 3 Abs 1 EulnsVO zuständig, da der Schuldner den Mittelpunkt seiner hauptsächlichen lnteressen (COMI) gemäß Art 3 EulnsVO in Österreich hat.
Handelsgericht Wien, Abteilung 5
Wien, 28. März 2024
Mag. Elisabeth Freilinger, Richterin
EIektronische Ausfertigung gemäß § 79 GOG
Rechtsmittelbelehrung Eröffnungsbeschluss EulnsVO
Gegen den Eröffnungsbeschluss können Sie Rekurs an das Oberlandesgericht Wien erheben, müssen ihn aber beim Handelsgericht Wien einbringen.
Die Frist zur Einbringung des Rekurses beträgt 14 Tage.
Die Frist beginnt mit dem auf die öffentliche Bekanntmachung folgenden Tag zu laufen, unabhängig davon ob und wann die individuelle Zustellung des Beschlusses erfolgt.
Die lnsolvenzdatei ist im Internet unter www.edikte.justiz.gv.at abrufbar.
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