WMB Werkzeugmaschinenbau Halle GmbH

Maschinenbau

Entwicklung, Konstruktion, Herstellung und der Vertrieb von Werkzeug- und ähnlichen Maschinen und hierzu gehörenden Bauteile, Komponenten sowie Handel und Service mit/von Gütern aller Art im In- und Ausland.

WMB Werkzeugmaschinenbau Halle GmbH
Raffineriestr. 43
06112 Halle
Telefon: +49 345 688880
www.wmb-halle.de

Amtsgericht Halle (Saale)

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Status: Sicherungsmaßnahmen

Bundesland: Sachsen-Anhalt

vertreten durch den/die Geschäftsführer/-in

Veröffentlicht: 19.01.2025

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Amtliche Veröffentlichung vom: 19.01.2025

59 IN 11/25 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der WMB Werkzeugmaschinenbau Halle GmbH, Raffineriestraße 43, 06112 Halle (Saale) (AG Stendal, HRB 204970), vertr. d.: Jens Czychi, Neue Parkstraße 3, 06179 Teutschenthal, (Geschäftsführer), ist am folgendes angeordnet worden:

Gemäß § 270a Abs. 1 InsO wird zum bestellt: Rechtsanwalt Thomas Reichelt, DiLigens Rechtsanwälte Insolvenzverwalter PartGmbB, Willy-Lohmann-Straße 7a, 06114 Halle (Saale), Tel.: +49 341 4625 8131, Fax: +49 341 4625 8140, E-Mail: [email protected].
Die Antragstellerin ist berechtigt, unter der Aufsicht des ihr Vermögen weiter zu verwalten und darüber zu verfügen.

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Rechtsmittelbelehrung

Gegen die Entscheidung kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde von der Antragstellerin und von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Halle (Saale), Thüringer Straße 16, 06112 Halle (Saale) einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.

Amtsgericht Halle (Saale), 16.01.2025

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