WKW Roof Rail GmbH

Maschinenbau Handwerksbetriebe

Die Entwicklung, Konstruktion, Fertigung und der Vertrieb von Reling- und Stanzteilen einschließlich aller dazu gehörenden oder damit zusammenhängenden Dienstleistungen sowie alle mit diesem Unternehmensgegenstand zusammenhängenden oder ihn fördernden Geschäfte und Maßnahmen. Die Gesellschaft ist berechtigt, andere Erzeugnisse herzustellen, zu bearbeiten, zu kaufen, zu betreiben und zu vertreiben.

WKW Roof Rail GmbH
Siebeneicker Str. 186
42553 Velbert
Telefon: +49 2053 953200
www.wkw.de

Amtsgericht Wuppertal

ID wurde in die Zwischenablage kopiert.

Status: Sicherungsmaßnahmen

Bundesland: Nordrhein-Westfalen

vertreten durch den/die Geschäftsführer/-in
Herrn Sascha Ten-Cate und Herrn David Pietrowski

Veröffentlicht: 28.09.2024

ID wurde in die Zwischenablage kopiert.

Amtliche Veröffentlichung vom: 28.09.2024

Amtsgericht Wuppertal, Aktenzeichen: 504 IN 227/24


Über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Wuppertal unter HRB 20507 eingetragenen WKW Roof Rail GmbH, Siebeneicker Str. 186, 42553 Velbert, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Sascha Ten-Cate, Siebeneicker Str. 186, 42553 Velbert und Herrn David Pietrowski, Siebeneicker Str. 186, 42553 Velbert

Geschäftszweig: Die Entwicklung, Konstruktion, Fertigung und der Vertrieb von Reling- und Stanzteilen einschließlich aller dazu gehörenden oder damit zusammenhängenden Dienstleistungen


wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 01.12.2024, um 08:30 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 25.09.2024 bei Gericht eingegangenen Antrags der Schuldnerin.
Zum Insolvenzverwalter wird ernannt Rechtsanwalt Joachim Exner, Eichendorffstr. 1, 90491 Nürnberg, Telefon: 0911 951285-0, Fax: 091195128510.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 13.01.2025 unter Beachtung des § 174 InsO beim Insolvenzverwalter anzumelden.

Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).

Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter.

Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären.

Mit Eröffnung des Insolvenzverfahrens ist die Tätigkeit des mit Beschluss vom 08.10.2024 eingesetzten vorläufigen Gläubigerausschusses beendet.
Es wird ein neuer vorläufiger Gläubigerausschuss eingesetzt. Zu Mitgliedern werden bestimmt:
- Commerzbank AG, Kaiserstraße 16, 60311 Frankfurt; Ansprechpartnerin Frau Katharina Schwarz, Kaiserstraße 16, 60311 Frankfurt
- Bundesagentur für Arbeit vertreten durch die Agentur für Arbeit Düsseldorf, Grafenberger Allee 300, 40237 Düsseldorf; Ansprechpartner Herr Bulut, Grafenberger Allee 300, 40237 Düsseldorf
- IG Metall, Geschäftsstelle Velbert, Oststraße 48, 42551 Velbert; Ansprechpartner Herr Hakan Civelek, Oststraße 48, 42551 Velbert
- Mercedes Benz AG, Mercedesstraße 120, 70372 Stuttgart; Ansprechpartner Herr Andre Riemer, Mercedesstraße 120, 70372 Stuttgart
- Volkswagen AG, 38436 Wolfsburg; Ansprechpartner Herr Frederik Liebing, 38436 Wolfsburg
- Herr Rechtsanwalt Dr. Jens Schmidt, Friedrich-Ebert-Straße 146, 42117 Wuppertal
- Pensions-Sicherungs-Verein VVaG, Edmund-Rumpler-Straße 4, 51149 Köln; Ansprechpartnerin Frau Uta Goroncy, Edmund-Rumpler-Straße 4, 51149 Köln
- Allianz Trade - Euler Hermes Deutschland, Niederlassung der Euler Hermes SA, 22746 Hamburg; Ansprechpartner Herr Thomas Harbrecht, Gasstraße 29, 22761 Hamburg.

Die Bestimmung wird erst mit der Annahmeerklärung des jeweiligen Gläubigerausschussmitgliedes wirksam. Die Annahme ist
unverzüglich gegenüber dem Gericht zu erklären.
Termin zur Gläubigerversammlung, in der auf der Grundlage eines Berichts des Insolvenzverwalters über den Fortgang des Verfahrens beschlossen wird (Berichtstermin) und Termin zur Prüfung der angemeldeten Forderungen (Prüfungstermin) ist am
Mittwoch, 19.02.2025, 14:00 Uhr,
im Gebäude des Amtsgerichts Wuppertal, Eiland 2, 42103 Wuppertal, Erdgeschoss, Sitzungssaal J16EG.
Der Termin dient zugleich zur Beschlussfassung der Gläubiger über

- die Person des Insolvenzverwalters,
- die Einsetzung, Besetzung und Beibehaltung des Gläubigerausschusses (§ 68 InsO),
- die Entscheidung über die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),
- die Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO),
- die Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO): Zustimmung zur Beibehaltung des bisherigen Verfahrenskontos bei der Deutsche Bank, IBAN: DE40 7607 0012 0325 5312 04, BIC: DEUTDEMM760, als Hinterlegungsstelle im Sinne des § 149 Abs. 2 InsO,
- die Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO),die Fortführung oder Stilllegung des Unternehmens der Schuldnerin,
- besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO):
- die Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin,
- die Veräußerung des Warenlagers im Ganzen,
- die Veräußerung eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand,
- die Veräußerung einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll,
- die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde,
- die Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert,
- die Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO),
- die Beantragung der Anordnung oder der Aufhebung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§§ 271 und 272 InsO),
- die Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO)
- und unter Umständen zur Anhörung über eine Verfahrenseinstellung mangels Masse (§ 207 InsO).

Nimmt an der Gläubigerversammlung kein stimmberechtigter Gläubiger teil (Beschlussunfähigkeit), so gilt die Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalter als erteilt (§ 160 Abs. 1 Satz 3 InsO).

Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldungsunterlagen werden spätestens ab dem 27.01.2025 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Wuppertal, Eiland 2, 42103 Wuppertal, Zimmer Nr. A282 niedergelegt.

Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).
Die im elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgten Veröffentlichungen von Daten aus diesem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.

Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Wuppertal, Eiland 2, 42103 Wuppertal schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Wuppertal eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. I, S.3803) eingereicht werden. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de

504 IN 227/24
Wuppertal, 01.12.2024

Insolvenzverwalter

Joachim Exner
Rechtsanwalt

€69,90 /Monat

inkl. MwSt. | monatlich kündbar

Jetzt freischalten
  • Frühwarnsystem
  • Alle Firmeninsolvenzen im Blick
  • Insolvenzverwalter-Datenbank
  • Kontakt zum Insolvenzverwalter
  • Monatlich kündbar

weitere Insolvenzen aus den Branchen

Maschinenbau Handwerksbetriebe

Knüpfen Sie Kontakte um eine Geschäftsbeziehung aufzubauen.
Hier finden Sie 10 Gründe, warum Sie diese Chance nutzen sollten.

Firma
Branche
Ort

Zeige 1 - 10 von 1838 Ergebnissen

Seite 1 von 111

1
Next

Wirtschaftsgüter im Bereich Maschinenbau, Handwerksbetriebe

Hier können Sie unter Umständen Wirtschaftsgüter direkt über den Insolvenzverwalter oder auf einer anschließenden Versteigerung erwerben. Nehmen Sie persönlichen Kontakt zum Insolvenzverwalter oder Geschäftsführer auf und bekunden Sie schon im Vorfeld Ihr Interesse.

Kundenstämme, Mitarbeiter und Wirtschaftsgüter

Bei einer Insolvenz können Sie mit dem Insolvenzverwalter oder Geschäftsführer sprechen. Im Insolvenzkalender finden Sie alle wichtigen Adressen. Knüpfen Sie Kontakte um z.B. Kundenstämme, Mitarbeiter oder Wirtschaftsgüter zu erwerben bei Maschinenbau, Handwerksbetriebe.

Immobilien in der Zwangs- und Teilungsversteigerung

Ersteigern Sie Ihre Immobilie zum Schnäppchenpreis. Im Immobilienkalender finden Sie bundesweit alle Wohnungen, Ein- und Zweifamilienhäuser, Mehrfamilienhäuser, Grundstücke, Gewerbeobjekte, Hotels- und Gaststätten sowie Garagen –vielfach mit ausführlichen Gutachten/Exposés, Originalbildern und allen wichtigen Informationen, die Sie benötigen, um erfolgreich eine Immobilie zu ersteigern.

Objekte aus der Insolvenz und öffentliche Versteigerungen

Ersteigern Sie bei Online-Versteigerungen, Auktionen oder Präsenz-Versteigerungen Ihr Traumobjekt zum Schnäppchenpreis. Im Auktionskalender finden Sie bundesweit alle Versteigerungen von Landwirtschaftsmaschinen & Zubehör, Baumaschinen & Zubehör, Zubehör für Maschinen, Medizinische Geräte, Zubehör für Auto & Nutzfahrzeuge, Sport & Freizeit, Gewerbliche Großgeräte, Büromöbel & -artikel, Wohnen & Möbel, Kleinwerkzeuge, Whiskey, Vodka & Congnac, Schmuck, Nutzfahrzeuge, Fertigungs- & Produktionsmaschinen, Kunstgegenstände & Sammlungen, Kleidung & Schuhe, Haushalt- & Gartengeräte, Gesundheit & Pflege, Computer & Elektronik, Autos.

Hinweis
Nicht bei allen Insolvenzen kommt es zur Verwertung von Wirtschaftsgütern.