WIFA INVEST GmbH
Finanzdienstleistungen & Beteiligungsgesellschaften
Die Verwaltung eigenen Vermögens.
WIFA INVEST GmbH
Sachsenweg 7
33689 Bielefeld
Amtsgericht Bielefeld
ID wurde in die Zwischenablage kopiert.
Status: Insolvenzeröffnung
Bundesland: Nordrhein-Westfalen
vertreten durch den/die Geschäftsführer/-in
Veröffentlicht: 10.01.2025
ID wurde in die Zwischenablage kopiert.
Amtliche Veröffentlichung vom: 10.01.2025
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Bielefeld unter HRB 45795 eingetragenen WIFA INVEST GmbH, Sachsenweg 7, 33689 Bielefeld, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Leo Pauls, Sachsenweg 7, 33689 Bielefeld
Geschäftszweig: Die Verwaltung eigenen Vermögens
wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 27.12.2024, um 13:56 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 17.10.2024 bei Gericht eingegangenen Antrags der Schuldnerin.
Zum Insolvenzverwalter wird ernannt Rechtsanwalt Frank Stanitzke, Möserstraße 33, 49074 Osnabrück.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 20.02.2025 unter Beachtung des § 174 InsO beim Insolvenzverwalter anzumelden. Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter.
Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären.
werden spätestens ab dem 27.02.2025 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Bielefeld, Gerichtstraße 6, 33602 Bielefeld, Zimmer Nr. 4.111 niedergelegt.
Ein schriftlicher Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, muss spätestens am Prüfungsstichtag bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).
Die im elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgten Veröffentlichungen von Daten aus diesem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Bielefeld, Gerichtstraße 6, 33602 Bielefeld schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Bielefeld eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. I, S.3803) eingereicht werden. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Bielefeld unter HRB 45795 eingetragenen WIFA INVEST GmbH, Sachsenweg 7, 33689 Bielefeld, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Leo Pauls, Sachsenweg 7, 33689 Bielefeld
Geschäftszweig: Die Verwaltung eigenen Vermögens
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wird der Eröffnungsbeschluss vom 27.12.2024 wie folgt ergänzt:
Auf die Durchführung eines Berichtstermins wird gemäß § 29 Abs. 2 S. 2 InsO verzichtet.
Stichtag, der dem Prüfungstermin (§§ 29, 156, 176 InsO) entspricht, ist
der 13.03.2025.
Dieser Termin entspricht zugleich dem Termin der ersten Gläubigerversammlung. Bis zu diesem Zeitpunkt können die Gläubiger schriftliche Stellungnahmen bei Gericht einreichen
- zur Person des Insolvenzverwalters,
- zur Einsetzung, Besetzung und Beibehaltung des Gläubigerausschuss (§ 68 InsO),
- zur Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- zur Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO),
- zur Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO),
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden spätestens ab dem 27.02.2025 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Bielefeld, Gerichtstraße 6, 33602 Bielefeld, Zimmer Nr. 4.111 niedergelegt.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Bielefeld, Gerichtstraße 6, 33602 Bielefeld schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Bielefeld eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. I, S.3803) eingereicht werden. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de
43 IN 775/24
Bielefeld, 27.12.2024
Insolvenzverwalter
Frank Stanitzke
Rechtsanwalt
Möserstr. 33
49074 Osnabrück
Email: [email protected]
Web: funk-tenfelde.de
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Bayern -
Verwaltung bestehender und der Erwerb von Beteiligungen an Unternehmen sowie die geschäftsleitende Tätigkeit als Holdinggesellschaft. Nicht vom Gegenstand des Unternehmens erfasst sind erlaubnispflichtige Tätigkeiten nach dem Kreditwesengesetz (KWG) und dem Kapitalanlagengesetzbuch (KAGB).
40599 Düsseldorf
Nordrhein-Westfalen -
Der Erwerb und die Verwaltung in eigenem Namen und für eigene Rechnung von Beteiligungen an anderen Unternehmen, Immobilien oder anderen Vermögensgegenständen sowie die Erbringung von Dienstleistungen - insbesondere in den Bereichen Unternehmensberatung, Finanzen und Controlling sowie lnformationstechnologie - vornehmlich für Unternehmen, an denen die Gesellschaft unmittelbar oder mittelbar beteiligt ist.
72622 Nürtingen
Baden-Württemberg -
Finanzanalysen - Verwaltung eigenen Vermögens.
31137 Hildesheim
Niedersachsen -
Vermittlung von Immobilien aller Art, sowie Geschäfte, die der Erreichung und Förderung des Unternehmenszwecks dienlich sein können und Vermittlung von entsprechenden Finanzierungen/Darlehen.
74363 Güglingen
Baden-Württemberg -
Der Erwerb und die Verwaltung von Beteiligungen sowie die Übernahme der persönlichen Haftung und der Geschäftsführung bei Handelsgesellschaften, insbesondere die Beteiligung als persönlich haftende geschäftsführende Gesellschafterin an der Ziegler GmbH & Co. KG.
95703 Plößberg
Bayern -
Die Beteiligung an anderen Unternehmen, die Verwaltung derartiger Beteiligungen, die Übernahme der Leitung abhängiger Unternehmen, die Erbringung von Dienstleistungen für diese sowie das Halten und Verwalten von eigenem Vermögen, insbesondere Gesellschaftsbeteiligungen.
75196 Remchingen
Baden-Württemberg -
Die Übernahme der persönlichen Haftung und der Geschäftsführung bei Handelsgesellschaften, insbesondere die Beteiligung als persönlich haftende Gesellschafterin an der Gesellschaft in Fa. Carlo Event & Handels GmbH & Co. KG.
18196 Dummerstorf
Mecklenburg-Vorpommern -
1. Die Verwaltung eigenen Vermögens im eigenen Namen und auf eigene Rechnung und nicht als Dienstleistung für Dritte, 2. das Halten und Verwalten von direkten und indirekten Beteiligungen im eigenen Namen und auf eigene Rechnung und nicht als Dienstleistung für Dritte, insbesondere im Immobiliensektor 3. Ankauf, Verkauf, Vermittlung, Vermietung und Renovierung von bebauten und unbebauten eigenem und fremdem Grundbesitz, einschließlich Beratungsleistungen im Zusammenhang mit den genannten Leistungen sowie alle damit zusammenhängende Geschäfte 4. Vermittlung von Darlehen und Bausparverträgen.
79111 Freiburg
Baden-Württemberg
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Hinweis
Nicht bei allen Insolvenzen kommt es zur Verwertung von Wirtschaftsgütern.