Wenzel Technologies GmbH
Maschinenbau
Die Entwicklung, Produktion, Vertrieb und Service von Maschinen, Anlagen, Software, Sensorik und Zubehör zur Optimierung industrieller Prozesse.
Wenzel Technologies GmbH
Frohnradstraße 5
63768 Hösbach
Telefon:
+49 6021 45230-0
www.wenzel-tec.com
Amtsgericht Aschaffenburg
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Status: Sicherungsmaßnahmen
Bundesland: Bayern
vertreten durch den/die Geschäftsführer/-in
Wenzel Frank
Veröffentlicht: 28.08.2024
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Amtliche Veröffentlichung vom: 28.08.2024
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In dem Verfahren über den Antrag d.
WENZEL Technologies GmbH, Frohnradstraße 5, 63768 Hösbach, vertreten durch den Geschäftsführer Wenzel Frank
Registergericht: Amtsgericht Aschaffenburg Registergericht Register-Nr.: HRB 14758
- Schuldnerin -
auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen
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Beschluss:
Zur Sicherung des Schuldnervermögens vor nachteiligen Veränderungen (§ 21 Abs. 1 und 2 InsO)
wird am 26.08.2024 um 14:30 Uhr vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet, § 21 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 InsO.
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird bestellt: Rechtsanwalt Dr. Lothar Staab, Friedrichstraße 15, 63739 Aschaffenburg, Telefon: +49 (6021) 35010, Telefax: +49 (6021) 350111, Email: [email protected].
wird gemäß § 21 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 Alt. 2 InsO angeordnet, dass Verfügungen der Schuldnerin nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind.
Unter diese Anordnung fällt auch die Einziehung von Außenständen.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Aschaffenburg
Erthalstr. 3
63739 Aschaffenburg
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
|
Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.
Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.
Elektronische Dokumente müssen
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.
Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.
Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.
Amtsgericht Aschaffenburg - Insolvenzgericht - 26.08.2024
Insolvenzverwalter
Lothar Staab
Rechtsanwalt
Friedrichstr. 15
63739 Aschaffenburg
Email: [email protected]
Web: feldmann-klug.de
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47807 Krefeld
Nordrhein-Westfalen -
Die Erbringung betriebswirtschaftlicher Beratungsleistungen sowie der Handel, die Projektierung und die Vermarktung von Maschinen, Maschinenkomponenten, Konstruktionen und Dienstleistungen im Maschinen- und Anlagenbau, vorwiegend im Automationsbereich.
78647 Trossingen
Baden-Württemberg -
Herstellung von Stanzartikeln für die Automobilindustrie sowie Gestellebau für Galvanobetriebe mit eigenem Werkzeugbau.
58511 Lüdenscheid
Nordrhein-Westfalen -
Metallbearbeitung, insbesondere Fräsen, Bau von Prototypen, Fertigung von Einzelteilen sowie Handel mit solchen Teilen.
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Bayern -
Projektierung, Konstruktion, Errichtung und der Vertrieb von eigenen und fremden Anlagen und Maschinen sowie Ingenieurleistungen. Ferner die Entwicklung und der Vertrieb von Anlagen und Komponenten der verfahrensorientierten Wiegetechnik.
68519 Viernheim
Hessen -
a) Fertigung lasergeschweißter Bauteile bzw. Baugruppen b) Industrievermessung mit mobiler 3D-Präzisionsmesstechnik einschließlich Messplanung und -auswertung c) Forschung und Entwicklung zu Problemen des Laserschweißens und der Industrievermessung d) Management von Forschungs- und Entwicklungsprojekten
18069 Rostock
Mecklenburg-Vorpommern -
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42551 Velbert
Nordrhein-Westfalen -
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Nordrhein-Westfalen -
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Niedersachsen -
Engineering- und Beratungsdienstleistungen bei der Entwicklung komplexer technischer Produkte sowie damit zusammenhängender Fertigungsleistungen. Schwerpunkt sind Design Konstruktion, Modellbau, Prototyping und Tooling. Insbesondere auch komplette Teilefertigung, vornehmlich aus Kunststoff, Blech und Guss sowie Entwicklungsdienstleistungen, überwiegend für die Automobilindustrie.
85055 Ingolstadt
Bayern
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