Warlich-Hetz UG (haftungsbeschränkt)

Hotel & Gastronomie, Lebensmittelherstellung

Betrieb von Unterhaltungsstätten mit gastronomischem Betrieb (Schank- und Speisewirtschaft).

Warlich-Hetz UG (haftungsbeschränkt)
Kleine Reichenstr. 11
20457 Hamburg
Telefon: +49 40 38679603
www.drachenlabyrinth.de

Amtsgericht Hamburg

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Status: Sicherungsmaßnahmen

Bundesland: Hamburg

vertreten durch den/die Geschäftsführer/-in

Veröffentlicht: 17.11.2024

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Amtliche Veröffentlichung vom: 17.11.2024

Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67h IN 341/24

In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der im Register des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 157020 eingetragenen Warlich-Hetz UG (haftungsbeschränkt), Kleine Reichenstraße 11, 20457 Hamburg, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Melanie Hetz, Nordmarkstraße 25, 22047 Hamburg

Geschäftszweig: das Fungieren einer Betreibergesellschaft in Kombination mit dem Betrieb von Unterhaltungsgaststätten mit gastronomischem Betrieb (Schank- und Speisewirtschaft)


ist am 14.11.2024, um 17:48 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin wird Rechtsanwältin Karen Geberbauer, Borgfelder Straße 64, 20537 Hamburg bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Die vorläufige Insolvenzverwalterin wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).

67h IN 341/24
Amtsgericht Hamburg, 14.11.2024

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