Waltron GmbH

Import/Export Holzbearbeitung & -handel Einzelhandel, Großhandel & Onlinehandel Chemie, Kunststoffe, Farben

Handel mit Waren aller Art, insb. Import- und Exportgeschäfte mit elektrischen und elektronischen Gegenständen sowie die Fertigung und der Vertrieb von Möbeln für Unterhaltungstechnik sowie die Fertigung und der Vertrieb von Gerätschaften aus Metall und Kunststoff.

Waltron GmbH
Sapelloh 51
31606 Warmsen
Telefon: +49 5767 9414390
www.waltron-gmbh.com

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Amtsgericht Syke

Status: Sicherungsmaßnahmen

Bundesland: Niedersachsen

vertreten durch den/die Geschäftsführer/-in
Wilhelm Tegeler, Matthias Watermann

Veröffentlicht: 18.07.2024

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15 IN 116/24: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Waltron GmbH, Sapelloh 51, 31606 Warmsen (AG Walsrode, HRB 101063), vertr. d.: 1. Wilhelm Tegeler, (Geschäftsführer), 2. Matthias Watermann, (Geschäftsführer), ist am 17.07.2024 um 15:36 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragstellerin angeordnet worden. Verfügungen der Antragstellerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dr. Christian Kaufmann, PLUTA Rechtsanwalts GmbH, An der Reeperbahn 2, 28217 Bremen, Tel.: 0421-8350080, Fax: 0421-83500849 bestellt worden.

Die Schuldner der Antragstellerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung des Beschlusses zu leisten (§ 23 Abs. 1 S. 3 InsO).

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Rechtsmittelbelehrung

Diese Entscheidung kann durch die Antragstellerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Syke - Insolvenzabteilung-, Dienstgebäude: Amtshof 2, 28857 Syke, Postanschrift: Amtshof 2, 28857 Syke; Postfach 11 65, 28845 Syke einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.

Amtsgericht Syke, 17.07.2024

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Insolvenzverwalter

Christian Kaufmann
Rechtsanwalt

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