Waked Professional Security UG (haftungsbeschränkt)
Sicherheitsdienstleistung
Die Durchführung von Bewachungstätigkeiten für Dritte, insbesondere Pfortendienste, soweit eine Zugangskontrolle und nicht nur reine Informationsvergabe vorgenommen wird; Überwachen der Auslassbereiche von Diskotheken und von dem Einlassbereich getrennte Ausgänge; Zugangskontrollen bei Gaststätten (soweit keine Diskothek); Zugangskontrollen mit ggf. Zutrittsverweigerung bei sonstigen Veranstaltungen, inkl. Durchsuchungen nach unerlaubten Gegenständen am Eingang; Zugangskontrollen mit ggf. Zutrittsverweigerung zum (Fußball-)Stadion; Posten an den Stadiontoren, die als Fluchtweg nicht verschlossen sind, der unberechtigte Zutritt jedoch verhindert werden muss: Bewachungspersonal direkt vor der Bühne (z. B. zum Schutz der Musiker); Bewachungspersonal direkt in den sog. Wellenbrechern, die für Ordnung sorgen und ggf. bewusstlose Besucher bergen sollen; Zugangskontrolle mit ggf. Zutrittsverweigerung wegen Überfüllung in Bierzelten; nach Dienstschluss "Revierwachmann" in verschlossenen öffentlichen Gebäuden und in und um Firmengebäuden (abgezäunt); Personenschützer unabhängig von öffentlichen oder nicht-öffentlichem Verkehrsraum; Haushüter mit Schwerpunkt Bewachungstätigkeit; Museum: Bewachung im Stand - ab und zu wird in den Nebenraum gewechselt; Hauptleistung ist die Bewachung von wenigen Museumsräumen in abwechselnder Reihenfolge; Konzerte - Wachpersonen stehen nicht nur auf dem Fleck - grundsätzlich ist aber die Haupttätigkeit nicht als Kontrollgang vom Auftraggeber festgelegt, sondern an bestimmten Konfliktpunkten, wie z. B. vor dem backstage-Bereich, Eingangsbereich etc.; Reinigungsdienstleistungen, insbesondere Gebäudereinigung/Treppen etc..
Waked Professional Security UG (haftungsbeschränkt)
Sollmannweg 13
12353 Berlin
Amtsgericht Charlottenburg (Berlin)
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Status: Sicherungsmaßnahmen
Bundesland: Berlin
vertreten durch den/die Geschäftsführer/-in
Kamel Waked
Veröffentlicht: 18.08.2024
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Amtliche Veröffentlichung vom: 18.08.2024
|
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Waked Professional Security UG (haftungsbeschränkt),
Sollmannweg 13, 12353 Berlin, vertreten durch den Geschäftsführer Kamel Waked
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg , Register-Nr.: HRB 209017
- Schuldnerin -
Geschäftszweig: Dienstleistungsbranche
|
1. Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schuldnerin wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung am 01.11.2024 um 13.07 Uhr eröffnet.
2. Zum Insolvenzverwalter wird bestellt:
Rechtsanwalt Dr. Florian Linkert,
Krausenstraße 41, 10117 Berlin.
3. Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bis zum 20.12.2024 bei dem Insolvenzverwalter schriftlich anzumelden.
Die Anmeldung kann durch Übermittlung eines elektronischen Dokuments erfolgen, der Insolvenzverwalter kann den Übermittlungsweg sowie ein gängiges Dateiformat für die Anmeldung festlegen. Der Insolvenzverwalter muss daneben einen sicheren Übermittlungsweg im Sinne des § 130a der Zivilprozessordnung für die Übermittlung anbieten.
Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a ZPO) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären. Die Zustimmung gegenüber dem Insolvenzgericht gilt mit der Einreichung eines elektronischen Dokuments auf einem sicheren Übermittlungsweg in diesem Verfahren als erteilt.
Bei der Anmeldung sind Grund und Betrag der Forderung anzugeben. Der Anmeldung sollen die Urkunden, aus denen sich die Forderung ergibt, in Abdruck beigefügt werden. Sofern die Anmeldung mittels eines elektronischen Dokuments erfolgt, kann auch eine elektronische Rechnung übermittelt werden. Auf Verlangen des Insolvenzverwalters oder des Insolvenzgerichts sind Ausdrucke, Abschriften oder Originale von Urkunden einzureichen.
Die Forderungsanmeldungen und die Insolvenztabelle können durch die Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
4. Berichtstermin sowie Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über die eventuelle Wahl eines anderen Insolvenzverwalters, über die Einsetzung eines Gläubigerausschusses sowie über die in den §§ 35 Abs. 2 (Entscheidung über die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger Tätigkeit), 66 (Rechnungslegung Insolvenzverwalter), 100 f. (Unterhaltszahlungen aus der Insolvenzmasse), 149 (Anlage von Wertgegenständen), 157 (Stilllegung bzw. Fortführung des Unternehmens, Beauftragung des Insolvenzverwalters mit der Ausarbeitung eines Insolvenzplans, Vorgabe der Zielsetzung des Plans), 160 (Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters, insbesondere, wenn das Unternehmen oder ein Betrieb, das Warenlager im Ganzen, ein unbeweglicher Gegenstand aus freier Hand, die Beteiligung des Schuldners an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, oder das Recht auf den Bezug wiederkehrender Einkünfte veräußert werden soll; wenn ein Darlehen aufgenommen werden soll, das die Insolvenzmasse erheblich belasten würde oder wenn ein Rechtsstreit mit erheblichem Streitwert anhängig gemacht oder aufgenommen, die Aufnahme eines solchen Rechtsstreits abgelehnt oder zur Beilegung oder zur Vermeidung eines solchen Rechtsstreits ein Vergleich oder ein Schiedsvertrag geschlossen werden soll), 162 (Betriebsveräußerung an besonders Interessierte), 163 (Betriebsveräußerung unter Wert), 233 (Zustimmung Fortsetzung Verwertung und Verteilung bei Insolvenzplan) und 271 (Beantragung einer Eigenverwaltung) InsO bezeichneten Angelegenheiten wird anberaumt auf
Donnerstag, 09.01.2025, 09:35 Uhr,
Sitzungssaal 218, 2. Stock, 14057 Berlin, Amtsgerichtsplatz 1, Amtsgericht Charlottenburg
Hinweise:
Die Zustimmung zur Vornahme besonders bedeutsamer Rechtshandlungen im Sinne des § 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist.
5. Prüfungstermin wird anberaumt auf
Donnerstag, 06.02.2025, 09:30 Uhr,
Sitzungssaal 218, 2. Stock, 14057 Berlin, Amtsgerichtsplatz 1, Amtsgericht Charlottenburg
Hinweise:
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
6. Sicherungsrechte an beweglichen Gegenständen oder an Rechten sind dem Insolvenzverwalter unverzüglich anzuzeigen (§ 28 Abs. 2 InsO).
Der Gegenstand an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
7. Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an diese, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).
8. Der Insolvenzverwalter wird gem. § 8 Abs. 3 InsO beauftragt, die in dem Verfahren vorzunehmenden Zustellungen, beginnend mit der Zustellung des Eröffnungsbeschlusses nach § 30 InsO, durchzuführen. Die Zustellung kann auch elektronisch nach Maßgabe des § 173 ZPO erfolgen.
Ausgenommen ist die Zustellung des Eröffnungsbeschlusses an die Schuldnerin; diese erfolgt durch das Insolvenzgericht.
Die öffentlichen Bekanntmachungen obliegen weiterhin dem Insolvenzgericht.
9. Hinweis:
Die in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgte Veröffentlichung von Daten aus einem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens wird spätestens 6 Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht, § 3 Abs. 1 Satz 1 InsOBekV.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
10. Die Verfahren 36w IN 7211/24, 36 w IN 4129/24 und 36 w IN 3112/24 werden verbunden (§§ 4 InsO, 147 ZPO). Das Verfahren 36w IN 7211/24 führt.
Amtsgericht Charlottenburg - Insolvenzgericht - 06.11.2024
Insolvenzverwalter
Florian Linkert
Rechtsanwalt
Krausenstr. 41
10117 Berlin
Email: [email protected]
Web: bbl-law.de
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Die Bewachung von Personen und Objekten, die Sicherung von Veranstaltungen sowie Bewachungen aller Art. Die Gesellschaft führt keine Geschäfte im Sinne des § 34c Gewerbeordnung.
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