W24 eTrading GmbH
Einzelhandel, Großhandel & Onlinehandel Werbung & Marketing
Aufbau und Betrieb eigener sowie Nutzung fremder e-Commerce Plattformen für den internationalen Vertrieb von Konsum- und Investitionsgütern jeglicher Art, im Einzel- und Großhandel (B2B)
W24 eTrading GmbH
Ohmstr. 8 a
86199 Augsburg
Telefon:
+49 821 7004-0
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Amtsgericht Augsburg
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Status: Insolvenzeröffnung
Bundesland: Bayern
vertreten durch den/die Geschäftsführer/-in
Honnefelder Christoph
Veröffentlicht: 03.10.2024
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Amtliche Veröffentlichung vom: 03.10.2024
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In dem Verfahren über den Antrag d.
W24 eTrading GmbH, Ohmstraße 8 a, 86199 Augsburg, vertreten durch den Geschäftsführer Honnefelder Christoph
Registergericht: Amtsgericht Augsburg Registergericht Register-Nr.: HRB 29044
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte DLA Piper UK LLP, Maximilianstraße 2, 80539 München, Gz.: 11013941/1
Geschäftszweig/Beschäftigung: Aufbau und Betrieb eigener sowie Nutzung fremder e- Commerce Plattformen für den internationalen Vertrieb von Konsum- und Investitionsgütern jeglicher Art im Einzel- und Großhandel, und damit zusammenhängende Geschäfte
auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen
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1. Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schuldnerin wird wegen drohender Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung am 01.10.2024 um 09.00 Uhr eröffnet.
2. Zum Insolvenzverwalter wird bestellt:
Rechtsanwalt Christian Plail
Eserwallstraße 1-3, 86150 Augsburg
Telefon: +49(821)509330
Telefax: +49(821)5093333
Email: [email protected]
3. Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bis zum 01.12.2024 bei dem Insolvenzverwalter schriftlich anzumelden.
Die Anmeldung kann durch Übermittlung eines elektronischen Dokuments erfolgen; der Insolvenzverwalter kann einen gängigen elektronischen Übermittlungsweg sowie ein gängiges Dateiformat vorgeben. Der Insolvenzverwalter muss daneben einen sicheren Übermittlungsweg im Sinne des § 130a der Zivilprozessordnung für die Übermittlung anbieten.
Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a ZPO) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären. Die Zustimmung gegenüber dem Insolvenzgericht gilt mit der Einreichung eines elektronischen Dokuments auf einem sicheren Übermittlungsweg in diesem Verfahren als erteilt.
Bei der Anmeldung sind Grund und Betrag der Forderung anzugeben. Der Anmeldung sollen die Urkunden, aus denen sich die Forderung ergibt, in Abdruck beigefügt werden. Sofern die Anmeldung mittels eines elektronischen Dokuments erfolgt, kann auch eine elektronische Rechnung übermittelt werden. Auf Verlangen des Insolvenzverwalters oder des Insolvenzgerichts sind Ausdrucke, Abschriften oder Originale von Urkunden einzureichen.
4. Das Insolvenzverfahren wird bis auf Weiteres schriftlich durchgeführt, § 5 Abs. 2 InsO.
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 01.02.2025 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Sollten Beschlussfassungen über die eventuelle Wahl eines anderen Insolvenzverwalters, über die Einsetzung eines Gläubigerausschusses sowie über die in den §§ 35 Abs. 2 (Entscheidung über die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger Tätigkeit), 66 (Rechnungslegung Insolvenzverwalter), 100 f. (Unterhaltszahlungen aus der Insolvenzmasse), 149 (Anlage von Wertgegenständen), 157 (Stilllegung bzw. Fortführung des Unternehmens), 160 (Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters, insbesondere, wenn das Unternehmen oder ein Betrieb, das Warenlager im Ganzen, ein unbeweglicher Gegenstand aus freier Hand, die Beteiligung des Schuldners an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, oder das Recht auf den Bezug wiederkehrender Einkünfte veräußert werden soll; wenn ein Darlehen aufgenommen werden soll, das die Insolvenzmasse erheblich belasten würde oder wenn ein Rechtsstreit mit erheblichem Streitwert anhängig gemacht oder aufgenommen, die Aufnahme eines solchen Rechtsstreits abgelehnt oder zur Beilegung oder zur Vermeidung eines solchen Rechtsstreits ein Vergleich oder ein Schiedsvertrag geschlossen werden soll), 162 (Betriebsveräußerung an besonders Interessierte), 163 (Betriebsveräußerung unter Wert), 233 (Zustimmung Fortsetzung Verwertung und Verteilung bei Insolvenzplan) und 271 (Beantragung einer Eigenverwaltung) InsO bezeichneten Angelegenheiten erforderlich sein, bedarf es der Antragstellung bis 01.02.2025, damit die Anordnung des schriftlichen Verfahrens widerrufen werden kann.
Die Forderungsanmeldungen und die Insolvenztabelle können durch die Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft; Forderungen, gegen die bis dahin kein Widerspruch erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Hinweise:
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
5. Sicherungsrechte an beweglichen Gegenständen oder an Rechten sind dem Insolvenzverwalter unverzüglich anzuzeigen (§ 28 Abs. 2 InsO).
Der Gegenstand an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
6. Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an diese, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).
7. Der Insolvenzverwalter wird gem. § 8 Abs. 3 InsO beauftragt, die in dem Verfahren vorzunehmenden Zustellungen, beginnend mit der Zustellung des Eröffnungsbeschlusses nach § 30 InsO, durchzuführen. Die Zustellung kann auch elektronisch nach Maßgabe des § 173 ZPO erfolgen.
Ausgenommen ist die Zustellung des Eröffnungsbeschlusses an die Schuldnerin; diese erfolgt durch das Insolvenzgericht.
Die öffentlichen Bekanntmachungen obliegen weiterhin dem Insolvenzgericht.
8. Hinweis:
Die in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgte Veröffentlichung von Daten aus einem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens wird spätestens 6 Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht, § 3 Abs. 1 Satz 1 InsOBekV.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Auszug aus den Gründen:
Der Antrag ist am 18.07.2024 beim Insolvenzgericht Augsburg eingegangen.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden.
Ebenso können der Schuldner oder die Gläubiger des Schuldners (im Folgenden: Beschwerdeführer) gegen die Entscheidung die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) einlegen, soweit damit das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung eines Hauptinsolvenzverfahrens nach Artikel 5 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2015/848 gerügt werden soll (Artikel 102c - § 4 EGInsO).
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Augsburg
Am Alten Einlaß 1
86150 Augsburg
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
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Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.
Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.
Elektronische Dokumente müssen
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.
Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.
Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.
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Amtsgericht Augsburg - Insolvenzgericht - 01.10.2024
Insolvenzverwalter
Christian Plail
Rechtsanwalt
Eserwallstr. 1.3
86150 Augsburg
Email: [email protected]
Web: schneidergeiwitz.de
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12043 Berlin
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Die Stellung von Diagnosen und die Behandlung aller Erkrankungen durch hierzu zugelassene Ärzte, sowie die Organisation stationärer Behandlungen; die Aufnahme insbesondere ausländischer Patienten zur ambulanten tagesklinischen diagnostischen Behandlung und die Durchführung von Rehabilitationsmaßnahmen in Kooperation mit anderen medizinischen Einrichtungen, sowie die Stellung einer medizinischen Betreuung; der Im- und Export, sowie der Handel mit Waren aller Art, insbesondere von verschreibungs- und nichtverschreibungspflichtigen Medikamenten, medizinischen diagnostischen Geräten, und sonstigem Bedarf im Bereich medizinischer Produkte; das Event-Management, insbesondere die Organisation und Durchführung von medizinischen Seminaren und Konferenzen; der Concierge-Service, insbesondere die Organisation und Durchführung von Geschäfts-, Messe- und Individualreisen; die Unternehmensberatung / Consulting; die Handelsvermittlung von Waren, Erzeugnissen und Stoffen aller Art.
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Die Entwicklung und der Betrieb von Internet- & Technologie-Projekten sowie entsprechenden Dienstleistungen und Gestaltung von Web-Auftritten, Grafiken und Flyer sowie All-in-One-Lösungen für Lieferdienste (Kassensoftware, Marketing, Apps, Online Shop). Ferner ist der Gegenstand der Gesellschaft die Vermittlung von Essensbestellungen an angeschlossene Partnerküchen, sowie der Betrieb eigener Gastronomieküchen sowie alle damit im Zusammenhang stehenden Tätigkeiten.
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Entwicklung, Produktion und Handel mit elektronischen Musikinstrumenten und deren Baugruppen, sowohl Hardware als auch Software.
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1.1 Handel mit Waren a) Import & Export von Artikeln verschiedenster Art mit Schwerpunkt Wassersport-, Sport- u. Outdoor, b) Handel und Vertrieb von Artikeln verschiedenster Art mit Schwerpunkt Wassersport-, Sport- u. Outdoor 1.2 Design, Entwicklung und Herstellung von Sportgeräten sowie Sportbekleidung 1.3 Lizenznehmer und Vertriebspartner verschiedener Marken aus den Bereichen Sport, Reinigungsmittel und Nahrungsmittel
83075 Bad Feilnbach
Bayern -
Entwicklung und Betrieb von digitalen Marktplätzen und Plattformen, im Besonderen der CLEAND Plattform, zur Vermittlung von Dienstleistungen sowie die Unternehmensberatung in Fragen der Nachhaltigkeit.
80639 München
Bayern -
Distribution von Sporternährung und sportnahen Produkten. Vertrieb von Sport-Bekleidung, sportnahen Dienstleistungen und Förderung des Breitensports. Einzelhandel mit Sport- und Lifestyle-Produkten.
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Gegenstand ist der Online-Handel mit Konsumartikeln aller Art, insbesondere mit Sportartikeln, Haushaltswaren sowie Haus- und Gartenzubehör.
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