Venesto Interieur GmbH
Einzelhandel, Großhandel & Onlinehandel
Die Ausführung und Vermittlung von Handelsgeschäften, die Erbringung von Dienstleistungen sowie Herstellung von Erzeugnissen im In- und Ausland im Bereich Heimtextilien, Raumausstattung, Wohnungseinrichtung und Innenausbau und ähnlichen Bereichen.
Venesto Interieur GmbH
Am Heideberg 3
15834 Rangsdorf
Telefon:
+49 33708 409070
www.venesto.de
Amtsgericht Potsdam
ID wurde in die Zwischenablage kopiert.
Status: Sicherungsmaßnahmen
Bundesland: Brandenburg
vertreten durch den/die Geschäftsführer/-in
Veröffentlicht: 21.02.2025
ID wurde in die Zwischenablage kopiert.
Amtliche Veröffentlichung vom: 21.02.2025
(Geschäftsnummer)
Amtsgericht Potsdam
Beschluss
In dem Insolvenzverfahren betreffend das Vermögen
des Herrn Venesto Interieur GmbH, Am Heideberg 3, 15834 Rangsdorf
wird heute, am 19. Februar 2025, um 12:00 Uhr, zur Sicherung der künftigen Insolvenzmasse und zur Aufklärung des Sachverhalts angeordnet (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird
Herr Rechtsanwalt Dr. Jürgen D. Spliedt, Uhlandstraße 165/166, 10719 Berlin bestellt.
Verfügungen des Schuldners über Gegenstände seines Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO).
Der vorläufige Insolvenzverwalter ist nicht allgemeiner Vertreter des Schuldners. Er hat die Aufgabe, durch Überwachung des Schuldners dessen Vermögen zu sichern und zu erhalten.
Den Schuldnern des Schuldners (Drittschuldnern) wird verboten, an den Schuldner zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen des Schuldners einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO). Verrechnungen zu Lasten des schuldnerischen Vermögens werden hiermit untersagt.
Den Gläubigern wird untersagt, die im Besitz des Schuldners befindlichen beweglichen Absonderungsgegenstände ohne vorherige Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters in Besitz zu nehmen und zu verwerten. Ihnen wird auch untersagt, an sie abgetretene Forderungen des Schuldners gegen Dritte einzuziehen.
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen den Schuldner werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
Der vorläufige Insolvenzverwalter ist berechtigt, die Geschäftsräume und betrieblichen Einrichtungen des Schuldners einschließlich der Nebenräume zu betreten und dort Nachforschungen anzustellen. Der Schuldner hat ihm Einsicht in die Bücher und Geschäftspapiere zu gestatten und sie ihm auf Verlangen bis zur Entscheidung über die Eröffnung des Verfahrens herauszugeben. Er hat ihm alle Auskünfte zu erteilen, die zur Sicherung der künftigen Insolvenzmasse und zur Aufklärung der schuldnerischen Vermögensverhältnisse erforderlich sind. Bei Mißachtung dieser Pflicht kann das Gericht den Schuldner oder seine organschaftlichen Vertreter zur Abgabe der eidesstattlichen Versicherung laden, zwangsweise vorführen lassen oder in Haft nehmen (§ 22 Abs. 3, §§ 97, 98, 101 InsO).
Der vorläufige Insolvenzverwalter wird bevollmächtigt, zum Zwecke der Sicherung des Vermögens des Schuldners und der zukünftigen Insolvenzmasse ein Insolvenz-Sonderkonto zu eröffnen.
Der vorläufige Insolvenzverwalter wird zugleich beauftragt, als Sachverständiger zu prüfen, ob ein nach der Rechtsform des Schuldners maßgebender Eröffnungsgrund vorliegt und welche Aussichten für eine Fortführung des schuldnerischen Unternehmens bestehen. Er hat ferner zu prüfen, ob das schuldnerische Vermögen die Kosten des Verfahrens decken wird (§ 22 Abs. 1 Nr. 3, Abs. 2 InsO). Der vorläufige Insolvenzverwalter / Sachverständige ist nicht berechtigt, Aufträge zur Begutachtung oder Bewertung an andere Personen zu erteilen oder zu genehmigen.
Potsdam, den 19. Februar 2025
Insolvenzverwalter
Jürgen Spliedt
Rechtsanwalt
MÖNNING FESER PARTNER RECHTSANWÄLTE
Uhlandstr. 165/166
10719 Berlin
Email: [email protected]
Web: mfp-law.com
Insolvenzverwalter kontaktieren
€69,90 /Monat
inkl. MwSt. | monatlich kündbar
Jetzt freischalten- Frühwarnsystem
- Alle Firmeninsolvenzen im Blick
- Insolvenzverwalter-Datenbank
- Kontakt zum Insolvenzverwalter
- Monatlich kündbar
weitere Insolvenzen aus der Branche
Knüpfen Sie Kontakte um eine Geschäftsbeziehung aufzubauen.
Hier finden Sie 10 Gründe, warum Sie diese Chance nutzen sollten.
-
Groß- und Einzelhandel mit Textilien, Schuhen sowie Accessoires im In- und Ausland, Versandhandel, Verwaltungs- und Büroservice, Haus- und Objektverwaltung, Promotion und Werbeservice, Produkt- und Verkaufsschulung, Dekorationsservice, Beteiligung und Halten an bzw. von gleichartigen oder ähnlichen Unternehmen.
01454 Radeberg
Sachsen -
Die Entwicklung von Individualsoftware und die Entwicklung von Software nach Auftrag von Dritten. ferner der Verkauf und die Verarbeitung von Lebensmitteln wie z.B. Stillkugeln, Energiebällchen, Gewürze oder Gewürzmischungen.
53557 Bad Hönningen
Rheinland-Pfalz -
- Entwicklung, Vermarktung und Erbringung von Internetdienstleistungen; - E-Commerce-Handel mit Waren verschiedener Art, insbesondere im Bereich Textilien, Haushaltswaren, Sportzubehör; - Erbringung von Logistikdienstleistungen und digitalen Dienstleistungen.
97080 Würzburg
Bayern -
Der Betrieb einer Vinothek samt Ausschank und Bewirtung, die Durchführung von Veranstaltungen, die Vermietung von Räumen für Veranstaltungen, der Handel mit Wein, anderen Getränken, mit regionalen Produkten, sowie der Betrieb eines Restaurants.
76829 Landau
Rheinland-Pfalz -
Die Ausführung und Vermittlung von Handelsgeschäften, die Erbringung von Dienstleistungen sowie Herstellung von Erzeugnissen im In- und Ausland im Bereich Heimtextilien, Raumausstattung, Wohnungseinrichtung und Innenausbau und ähnlichen Bereichen.
15834 Rangsdorf
Brandenburg -
Produktion von, Handel mit oder Vertrieb von Feinkost, Fleisch- und Wurstwaren im Groß- & Einzelhandel, als Fachgeschäft, in Ladenlokalen, als mobiler Handel, Imbiss, Bistro sowie Beteiligung an anderen Unternehmen.
02625 Bautzen
Sachsen -
Entwicklung, Produktion und Vertrieb (insbesondere ECommerce) von Textilien, Bekleidung, Gesundheitsprodukten und allen damit im Zusammenhang stehenden Dienstleistungen
10117 Berlin
Berlin -
Betrieb von Online-Plattformen sowie von Ladengeschäften, insbesondere für die Vermietung von und den Handel mit Konsum- und Investitionsgütern.
35580 Wetzlar
Hessen -
Einkaufsberatung für die Industrie und den Handel.
22846 Norderstedt
Schleswig-Holstein -
Gebrauchtwarenladen in Reutlingen
61231 Bad Nauheim
Hessen
Zeige 1 - 10 von 1590 Ergebnissen
Seite 1 von 114
Wirtschaftsgüter im Bereich Einzelhandel, Großhandel & Onlinehandel
Hier können Sie unter Umständen Wirtschaftsgüter direkt über den Insolvenzverwalter oder auf einer anschließenden Versteigerung erwerben. Nehmen Sie persönlichen Kontakt zum Insolvenzverwalter oder Geschäftsführer auf und bekunden Sie schon im Vorfeld Ihr Interesse.
Kundenstämme, Mitarbeiter und Wirtschaftsgüter
Bei einer Insolvenz können Sie mit dem Insolvenzverwalter oder Geschäftsführer sprechen. Im Insolvenzkalender finden Sie alle wichtigen Adressen. Knüpfen Sie Kontakte um z.B. Kundenstämme, Mitarbeiter oder Wirtschaftsgüter zu erwerben bei Einzelhandel, Großhandel & Onlinehandel.
Immobilien in der Zwangs- und Teilungsversteigerung
Ersteigern Sie Ihre Immobilie zum Schnäppchenpreis. Im Immobilienkalender finden Sie bundesweit alle Wohnungen, Ein- und Zweifamilienhäuser, Mehrfamilienhäuser, Grundstücke, Gewerbeobjekte, Hotels- und Gaststätten sowie Garagen –vielfach mit ausführlichen Gutachten/Exposés, Originalbildern und allen wichtigen Informationen, die Sie benötigen, um erfolgreich eine Immobilie zu ersteigern.
Objekte aus der Insolvenz und öffentliche Versteigerungen
Ersteigern Sie bei Online-Versteigerungen, Auktionen oder Präsenz-Versteigerungen Ihr Traumobjekt zum Schnäppchenpreis. Im Auktionskalender finden Sie bundesweit alle Versteigerungen von Landwirtschaftsmaschinen & Zubehör, Baumaschinen & Zubehör, Zubehör für Maschinen, Medizinische Geräte, Zubehör für Auto & Nutzfahrzeuge, Sport & Freizeit, Gewerbliche Großgeräte, Büromöbel & -artikel, Wohnen & Möbel, Kleinwerkzeuge, Whiskey, Vodka & Congnac, Schmuck, Nutzfahrzeuge, Fertigungs- & Produktionsmaschinen, Kunstgegenstände & Sammlungen, Kleidung & Schuhe, Haushalt- & Gartengeräte, Gesundheit & Pflege, Computer & Elektronik, Autos.
Hinweis
Nicht bei allen Insolvenzen kommt es zur Verwertung von Wirtschaftsgütern.