UMSTRO GmbH

Energie & Umwelt

Die Forschung und Entwicklung im Bereich industrieller Gasanwendungen, Ingenieur- und Prozessgestaltung in der Kryogenik und industriellen Gasanwendungen im Hinblick auf interdisziplinäre Ingenieurlösungen sowie die Forschung und Entwicklung von Hardware- und Software-Designs im Zusammenhang mit grünen Energielösungen wie LNG und Wasserstoff einschließlich sämtlicher damit zusammenhängenden Tätigkeiten und Leistungen.

UMSTRO GmbH
Carl-Schurz_Str. 2
53879 Euskirchen

Amtsgericht Bonn

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Status: Sicherungsmaßnahmen

Bundesland: Nordrhein-Westfalen

vertreten durch den/die Geschäftsführer/-in
Herrn Franz-Peter Staudt

Veröffentlicht: 15.08.2024

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Amtsgericht Bonn, Aktenzeichen: 99 IN 191/24

In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Bonn unter HRB 22953 eingetragenen UMSTRO GmbH, Carl-Schurz_Str. 2, 53879 Euskirchen, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Franz-Peter Staudt, Dorfstr. 20, 50171 Kerpen und Herrn Philipp Wilsdorf, Haseleck 8b, 65207 Wiesbaden

Geschäftszweig: die Erstellung klimagerechter Energieversorgung für Wohn- und Gewerbegebiete, sowie mobile Anwendungen.


ist am 13.08.2024, um 10:15 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Dirk-Henning Tönnesmann, Eichendorffstr. 8, 53879 Euskirchen bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).

99 IN 191/24
Amtsgericht Bonn, 13.08.2024

Insolvenzverwalter

Dirk-Henning Tönnesmann
Rechtsanwalt

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Kundenstämme, Mitarbeiter und Wirtschaftsgüter

Bei einer Insolvenz können Sie mit dem Insolvenzverwalter oder Geschäftsführer sprechen. Im Insolvenzkalender finden Sie alle wichtigen Adressen. Knüpfen Sie Kontakte um z.B. Kundenstämme, Mitarbeiter oder Wirtschaftsgüter zu erwerben bei Energie & Umwelt.

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Hinweis
Nicht bei allen Insolvenzen kommt es zur Verwertung von Wirtschaftsgütern.