TYR Sicherheits & Service GmbH

Sicherheitsdienstleistung Hausdienstleistungen

Sicherheitsdienst, Detektei, Objektschutz, Eventschutz, Reinigungs- und Servicearbeiten.

TYR Sicherheits & Service GmbH
Zur Ölmühle 14
53347 Alfter
Telefon: +49 228 97271040
www.tyr-sicherheit.de

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Amtsgericht Bonn

Status: Sicherungsmaßnahmen

Bundesland: Nordrhein-Westfalen

vertreten durch den/die Geschäftsführer/-in
Farzin Rastegar Fard

Veröffentlicht: 06.09.2024

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Amtsgericht Bonn, Aktenzeichen: 96 IN 101/24

In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Bonn unter HRB 26462 eingetragenen TYR Sicherheits & Service GmbH, Zur Ölmühle 14, 53347 Alfter, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Farzin Rastegar Fard, Kampstr. 20, 50354 Hürth

Geschäftszweig: Sicherheitsdienst u. a.


ist am 03.09.2024, um 15:23 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin wird Rechtsanwältin Ingrid Trompertz, Willy-Brandt-Allee 18, 53113 Bonn bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Die vorläufige Insolvenzverwalterin wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).

Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).

96 IN 101/24
Amtsgericht Bonn, 03.09.2024

Insolvenzverwalter

Ingrid Trompertz
Rechtsanwältin

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