TST Technische Systeme GmbH
Maschinenbau Agrar & Tiere
Hersteller des Quaderballensammel- und -stapelgerätes QUADRO PAC – der Lösung für die wirtschaftliche Heu- und Strohbergung
TST Technische Systeme GmbH
Wiesenweg 01
04934 Hohenleipisch
Telefon:
+49 3533 489513
www.tst-technische-systeme.de/
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Amtsgericht Cottbus
Status: Insolvenzeröffnung
Bundesland: Brandenburg
vertreten durch den/die Geschäftsführer/-in
Veröffentlicht: 13.09.2024
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zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt worden und ein Zustimmungsvorbehalt angeordnet worden (§§ 21 Abs. 2 Nr. 2, 22 InsO).
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist die sofortige Beschwerde gem. § 4 InsO, § 569 ZPO binnen einer Notfrist von zwei Wochen zulässig. Die Notfrist beginnt spätestens zwei Tage nach der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten öffentlichen Bekanntmachung. Bei einer früheren Zustellung ist dieser Zeitpunkt maßgebend für den Beginn der Beschwerdefrist. Die Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Cottbus, Gerichtsplatz 2, 03046 Cottbus, oder bei Verfahren, die vor dem 01.03.2012 beantragt worden sind, auch beim Landgericht Cottbus, Gerichtsstraße 3-4, 03046 Cottbus, einzulegen. Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde. Die sofortige Beschwerde kann schriftlich, durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle oder in elektronischer Form mit einer qualifizierten elektronischen Signatur eingelegt werden (für Einzelheiten: www.erv.brandenburg.de)
Amtsgericht Cottbus, 63 IN 323/24
Insolvenzverwalter
Nils Freudenberg
Rechtsanwalt
Caspar-David-Friedrich-Str. 6
1219 Dresden
Email: freudenberg@tiefenbacher.de
Web: tiefenbacher.de
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