TSR - Maxeda Import & Export GmbH
Import/Export Transport & Logistik
der Import und Export von Waren aller Art, insbesondere Non-Food-Artikel für Großmärkte, Discounter und Einzelhandelsunternehmen, ferner die Durchführung von Dienstleistungen und Logistikserviceleistungen.
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49843 Uelsen
Telefon:
+49 5948 9983000
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Amtsgericht Nordhorn
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Status: Insolvenzeröffnung
Bundesland: Niedersachsen
vertreten durch den/die Geschäftsführer/-in
Adnan Ramic
Veröffentlicht: 01.08.2024
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Amtliche Veröffentlichung vom: 01.08.2024
Insolvenzverwalter ist: Rechtsanwalt Stephan Michels, Piusallee 8, 48147 Münster, Tel.: 0251/609652-0, Fax: 0251/609652-29, E-Mail: [email protected].
Die Gläubiger werden aufgefordert:
a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter unter Beachtung des § 174 InsO bis zum 01.10.2024 anzumelden;
b) dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).
Das Verfahren wird schriftlich durchgeführt (§ 5 Abs. 2 S. 1 InsO).
Stichtag, der dem Berichts- und Prüfungstermin entspricht, ist der 22.10.2024.
Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht eingegangen sein:
" Widersprüche, mit denen Forderungen bestritten werden,
" Anträge über:
- die Person des Insolvenzverwalters (§ 57 InsO),
- die Einsetzung bzw. Beibehaltung und Besetzung eines Gläubigerausschusses (§ 68 InsO)
sowie gegebenenfalls über:
- die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger
Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),
- Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung
(§ 66 Abs. 3 InsO),
- eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO); z. B. Unternehmensstilllegung, vorläufige Fortführung, Insolvenzplan,
- die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO),
- besonders bedeutsame Rechtshandlungen der Insolvenzverwalterin (§ 160 InsO); insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin, des Warenlagers im Ganzen, eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand, einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde, Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert,
- eine Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder eine Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO),
- eine Beantragung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§ 271 InsO),
- Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO),
- eine Einstellung des Verfahrens durch das Gericht gem. § 207 InsO ohne Einberufung einer besonderen Gläubigerversammlung.
Die Insolvenztabelle und die Anmeldungsunterlagen werden innerhalb des ersten Drittels des Zeitraums, der zwischen dem Ablauf der Anmeldefrist (01.10.2024) und dem vorstehend genannten Stichtag, zu dem die Forderungen schriftlich geprüft werden (22.10.2024), liegt, in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht für die Beteiligten niedergelegt.
Hinweise:
- Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist oder wenn bis zu dem Stichtag, der im schriftlichen Verfahren dem Berichts- und Prüfungstermin entspricht, keine Widersprüche erhoben werden.
- Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, werden nicht benachrichtigt.
Löschungsfristen:
Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV. Die Löschungsfristen sind folgende:
- Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind, werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Wird das Verfahren nicht eröffnet, beginnt die Frist mit der Aufhebung der veröffentlichten Sicherungsmaßnahmen.
- Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Die Entscheidung kann von der Schuldnerin, dem Pensions-Sicherungsverein, der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht sowie bei juristischen Personen und Gesellschaften ohne Rechtspersönlichkeit von jedem Mitglied des Vertretungsorgans bzw. jedem persönlich haftenden Gesellschafter mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Nordhorn - Insolvenzabteilung -, Seilerbahn 15, 48529 Nordhorn, Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1272440532986-000215867 einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Nordhorn, 29.07.2024
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Auf Wunsch werden wir Ihnen die Datenschutzerklärung zusenden.
Insolvenzverwalter
Stephan Michels
Rechtsanwalt
Piusallee 8
48147 Münster
Email: [email protected]
Web: michels-inso.de
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Logistik (Privat- und Firmenumzüge, Auflösung und Entrümpelung von Wohnungen, Häusern, Büros und Lager, Eventlogistik, Messelogistik, Auf- und Abbau von Mobiliar aller Art, Verteilen und Anschließen von EDV (Computer) in Büroräumen, Reinigung (Büroreinigung, Privathaushaltsreinigung, Lagerreinigung, Baustellenreinigung) und Bauleistungen (Innenausbau, Annahme und Vergabe von Aufträgen an zugelassene Fachfirmen für Garten- und Landschaftsarbeit, Rohbauarbeiten, Fensterarbeiten, Dachdeckerarbeiten).
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Die Entwicklung und Vermarktung von Software und anderen Lösungen für die Logistik- und Speditionsbranche sowie andere Branchen.
70173 Stuttgart
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Transport von Ware und Logistik für Dritte, insbesondere Onlinehändler.
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Der Vertrieb und die Erbringung von Dienstleistungen sowie Im- und Export, Entwicklung und Produktion elektronischer und mechanischer Bauteile, Einheiten und Systeme aller Art.
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Erbringen von logistischen Dienstleistungen jeder Art, vor allem Transporte mit diversen Verkehrsträgern (See-, Land-, Luft, Bahn, Multimodal) zu organisieren, zu übernehmen oder zu vermitteln, Lagerung organisieren und vermitteln, Abfertigung von transportbegleitenden Dokumenten, Brokerleistungen im Bereich Zollabfertigung im In- und Ausland, Projektspedition samt Besorgen von Genehmigungen, Beratung im Bereich Außenhandel und Transport mit Schwerpunkt Russland und ehemaliger GUS-Staaten. Import- und Export von Waren aller Art, insbesondere von medizinischen Ausrüstungen, Geräten und Zubehör, Baumaterialien und Baustoffen, Industrieausrüstungen und Ersatzteile sowie Lebensmittel und Verbrauchergütern. Filialen bestehen in Riga/Lettland, Vilnius/Litauen, St. Petersburg u. Moskau/Russland.
40549 Düsseldorf
Nordrhein-Westfalen -
Einzel- und Großhandel mit sowie Import von Lebensmitteln.
70327 Stuttgart
Baden-Württemberg -
Personenbeförderung durch Taxi und Mietwägen, Kranken- und Behindertentransporte, Durchführung von Kurierfahrten, Personenbeförderung zu Flughäfen und sonstigen Verkehrsanschlüssen, Materialtransporte.
67059 Ludwigshafen a. Rhein
Rheinland-Pfalz
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