TIPTOP Nutzfahrzeuge GmbH

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TIPTOP Nutzfahrzeuge GmbH
Dessauer Straße 59
67063 Ludwigshafen

Amtsgericht Landau in der Pfalz

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Status: Insolvenzeröffnung

Bundesland: Rheinland-Pfalz

vertreten durch den/die Geschäftsführer/-in
Mine Cankapli

Veröffentlicht: 13.03.2024

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Amtliche Veröffentlichung vom: 13.03.2024

Amtsgericht
Landau in der Pfalz
INSOLVENZGERICHT
Beschluss




3 IN 16/24
18.03.2024



In dem Insolvenzeröffnungsantragsverfahren über das Vermögen d.

TIPTOP Nutzfahrzeuge GmbH, Dessauer Straße 59, 67063 Ludwigshafen am Rhein, ehemaliger Sitz: Hauptstraße 76, 67363 Lustadt (AG Landau, HRB 33060), jetzt: (AG Ludwigshafen am Rhein, HRB 69382),
vertreten durch:
Mine Cankapli, Untermühlaustraße 150, 68169 Mannheim, (Geschäftsführerin),


hat das Amtsgericht Landau in der Pfalz durch Richter am Amtsgericht Wagner am 18.03.2024

beschlossen:

1. Es wird festgestellt, dass sich die Hauptsache erledigt hat.
2. Die Antragsgegnerin trägt die Verfahrenskosten.
3. Der Gegenstandswert wird auf xxx Euro festgesetzt.
4. Der Beschluss v.11.3.24, vorl. Verw. wird aufgehoben.


G r ü n d e :

xxx



Rechtsmittelbelehrung

Diese Entscheidung kann von der Antragsgegnerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Landau in der Pfalz, Marienring 13, 76829 Landau in der Pfalz; Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach: safe-sp1-1436793743928-015871183 einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Beschwerde soll begründet werden.
Gegen die Festsetzung des Gegenstandswertes kann binnen einer Frist von sechs Monaten, nachdem die Entscheidung in der Hauptsache Rechtskraft erlangt oder das Verfahren sich anderweitig erledigt hat, in der o. g. Form Beschwerde bei dem Amtsgericht Landau in der Pfalz eingelegt werden, wenn der Wert des Beschwerdegegenstands 200,- EUR übersteigt. Für die Einhaltung der Frist kommt es auf den Eingang bei dem Amtsgericht Landau in der Pfalz an.


Hinweise zum Datenschutz:
Die Datenschutzerklärung zur Informationspflicht nach Artikel 13 und 14 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), § 55 Bundesdatenschutzgesetz und § 43 Landesdatenschutzgesetz finden Sie auf der Startseite des Internetauftritts des Gerichts: www.agld.justiz.rlp.de. Auf Wunsch übersenden wir diese Information auch in Papierform.


Der vollständige Beschluss kann auf der Geschäftsstelle eingesehen werden.

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