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Amtsgericht Münster (Westfalen)

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Status: Sicherungsmaßnahmen

Bundesland: Nordrhein-Westfalen

vertreten durch den/die Geschäftsführer/-in
Herrn Hendrik Otte

Veröffentlicht: 27.09.2024

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Amtliche Veröffentlichung vom: 27.09.2024

Amtsgericht Münster, Aktenzeichen: 77 IN 59/24

In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Steinfurt unter HRB 13113 eingetragenen time4wellness GmbH, Gutenbergstr. 15, 49479 Ibbenbüren, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Hendrik Otte, Im Brook 12, 49545 Tecklenburg ist am 25.09.2024, um 09:42 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Dipl. Kfm. Michael Selker, Niedersachsenstr. 11a, 49074 Osnabrück bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).

77 IN 59/24
Amtsgericht Münster, 25.09.2024

Insolvenzverwalter

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