The International People Placement GmbH

Personaldienstleistung Werbung & Marketing

Die Erbringung von Dienstleistungen in den Bereichen Personalvermittlung, Personalgewinnung, Marketing und Vertrieb und alle damit im Zusammenhang stehenden Dienstleistungen, sowie Unternehmensberatung und Unternehmensbeteiligungen.

The International People Placement GmbH
Martin-Luther-Platz 22
40212 Düsseldorf
Telefon: +49 211 13866556
www.theinternationalpeople.de

Amtsgericht Bonn

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Status: Sicherungsmaßnahmen

Bundesland: Nordrhein-Westfalen

vertreten durch den/die Geschäftsführer/-in
Nikolaus Richter, Thomas Förster

Veröffentlicht: 12.09.2024

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Amtsgericht Bonn, Aktenzeichen: 96 IN 116/24

In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 90789 eingetragenen The International People Placement GmbH, Martin-Luther-Platz 22, 40212 Düsseldorf, früherer Name: TS Domesticare Pflege GmbH, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Nikolaus Richter, Rheinaustr. 253, 53225 Bonn und Herrn Thomas Förster, Südendstr. 18, 82380 Peißenberg

Geschäftszweig: Erbringung von Dienstleistungen in den Bereichen Personalvermittlung etc.


ist am 10.09.2024, um 10:18 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin wird Rechtsanwältin Nada Nasser, Godesberger Allee 125, 53175 Bonn bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Die vorläufige Insolvenzverwalterin wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).

96 IN 116/24
Amtsgericht Bonn, 10.09.2024

Insolvenzverwalter

Nada Nasser
Rechtsanwältin

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Hinweis
Nicht bei allen Insolvenzen kommt es zur Verwertung von Wirtschaftsgütern.