Temaro Security Service GmbH
Sicherheitsdienstleistung
Durchführung von Sicherheitsdienstleistungen jeglicher Art sowie Facility- und Serviceleistungen aus dem infrastrukturellen Gebäudemanagement.
Temaro Security Service GmbH
Carl-Legien-Straße 15
63073 Offenbach
Telefon:
+49 69 95909940
www.temaro-security.de
Amtsgericht Offenbach am Main
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Status: Sicherungsmaßnahmen
Bundesland: Hessen
vertreten durch den/die Geschäftsführer/-in
Enrico Roselli, Matthias Sperling
Veröffentlicht: 16.08.2024
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Amtliche Veröffentlichung vom: 16.08.2024
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
Temaro Security Service GmbH, Carl-Legien-Straße 15, 63073 Offenbach am Main (AG Offenbach am Main , HRB 55948),
vertreten durch:
1. Enrico Roselli, Ostheimer Str. 13, 63452 Hanau, (Geschäftsführer),
vertreten durch:
1.1. Matthias Sperling, Feldstraße 9, 63533 Mainhausen, (Geschäftsführer),
wird heute, am 01.10.2024 um 09:56 Uhr das Insolvenzverfahren gemäß §§ 2, 3, 11, 16 ff. InsO eröffnet.
Zur Insolvenzverwalterin wird bestellt:
Rechtsanwältin Eliza Kryc, Lahnstraße 1, 35398 Gießen, Tel.: 0641/ 98 29 2 - 12, Fax: 0641/ 98 29 2 - 16
Der Schuldnerin wird die Verfügung über ihr zur Insolvenzmasse gehörendes gegenwärtiges und zukünftiges Vermögen für die Dauer des Insolvenzverfahrens verboten. Die Verfügungsbefugnis wird der Insolvenzverwalterin übertragen.
Schuldbefreiende Leistungen an die Schuldnerin können nach dem Eröffnungszeitpunkt nicht mehr erfolgen. Wird gleichwohl an die Schuldnerin geleistet und gelangen die Mittel nicht zur Masse, besteht die Gefahr der nochmaligen Leistungsverpflichtung gegenüber der Insolvenzverwalterin.
Die Insolvenzverwalterin wird mit der Durchführung der Zustellungen gemäß § 8 Abs. 3 InsO beauftragt
Begründung:
Die Schuldnerin ist zahlungsunfähig und überschuldet. Dies steht zur Überzeugung des Gerichts fest aufgrund der durchgeführten Ermittlungen, insbesondere aufgrund des Gutachtens der Sachverständigen Rechtsanwältin Eliza Kryc vom 25.09.2024.
Löschungsfristen:
Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV.
Die Löschungsfristen sind folgende:
> Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind, werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.
> Veröffentlichungen im Restschuldbefreiungsverfahren werden spätestens sechs Monate nach rechtskräftiger Entscheidung über die Restschuldbefreiung gelöscht.
> Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Rechtsmittelbelehrung
Die Entscheidung kann von dem Schuldner mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Offenbach, Kaiserstraße 16-18, 63065 Offenbach am Main einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Offenbach am Main, den 01.10.2024
Insolvenzverwalter
Eliza Kryc
Rechtsanwältin
Lahnstr. 1
35398 Gießen
Email: [email protected]
Web: mtjz.de
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86556 Kühbach
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Brandenburg -
Die Erbringung von Sicherheitsdienstleistungen aller Art, insbesondere Fluggastkontrollen und Gepäckkontrollen an Flughäfen.Erbringung von Sicherheitsdienstleistungen gem. §§5 und 8 Luftsicherheitsgesetz (LuftSiG)
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