Team Karpinski OHG
Waschanlagen & Reinigung Hausdienstleistungen
Die Gebäudereinigung, Unterhaltsreinigung von Büros, Parkplätzen, Wohnungen/Häuser, Unterhaltsreinigung von Arztpraxen, Grundreinigung, Bauendreinigung, Baucontainerreinigung, Glasreinigung, Teppichreinigung, Hausmeister und Kehrwochenservice, Etagenreinigung, Haushaltsauflösung, Gartenpflege/-arbeiten, Winterdienst und der Gebäudeinnenausbau insbesondere Trockenbau, Boden-, Fließen-, Platten- und Mosaiklegearbeiten, Einbau von genormten Baufertigteilen, Raumausstattung sowie Abbrucharbeiten.
Team Karpinski OHG
Metzinger Str. 65
72664 Kohlberg
www.team-karpinski.de
Amtsgericht Ludwigsburg
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Status: Sicherungsmaßnahmen
Bundesland: Baden-Württemberg
vertreten durch den/die Geschäftsführer/-in
Veröffentlicht: 22.11.2024
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Amtliche Veröffentlichung vom: 22.11.2024
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In dem Verfahren über den Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen d. Team Karpinski OHG, Im Haldenrain 66, 70806 Kornwestheim, derzeit: Metzinger Straße 65, 72664 Kohlberg, vertreten durch die Gesellschafter Artur Karpinski und Ilona Karpinski
Registergericht: Amtsgericht Stuttgart Registergericht Register-Nr.: HRA 730683
- Schuldnerin -
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Beschluss:
Zur Verhinderung nachteiliger Veränderungen in der Vermögenslage der Schuldnerin bis zur Entscheidung über den Antrag wird am 19.11.2024 um 21:10 Uhr angeordnet (§§ 21, 22 InsO):
1. Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrestes oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
2. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird
Rechtsanwalt Frank Raff
Olgastraße 33, 70182 Stuttgart
Telefon: 0711 34211900, Fax: 0711 34211950
[email protected], www.anwaltskanzlei-raff.de
bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände des schuldnerischen Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alternative InsO).
Der vorläufige Insolvenzverwalter ist nicht der allgemeine Vertreter der Schuldnerin. Er hat die Aufgabe, durch Überwachung der Schuldnerin deren Vermögen zu sichern und zu erhalten (§ 22 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 InsO). Der vorläufige Insolvenzverwalter hat zu prüfen, ob das Vermögen der Schuldnerin die Kosten des Verfahrens decken wird (§ 22 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 InsO).
Der Schuldnerin wird verboten, über Bankkonten und über Außenstände der Schuldnerin ganz oder teilweise zu verfügen. Hinsichtlich der Bankkonten und der Außenstände der Schuldnerin geht die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis auf den vorläufigen Insolvenzverwalter über. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen.
Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, auf den Namen der Schuldnerin oder auf seinen Namen in der Funktion als vorläufiger Insolvenzverwalter Sonderkonten (gemäß Urteilen des Bundesgerichtshofes vom 07.02.2019, Az. IX ZR 47/18 und vom 24.01.2019, Az. IX ZR 110/17) zu eröffnen und auch über diese Konten zu verfügen.
Er wird insoweit ermächtigt, für die Kontoführung Masseverbindlichkeiten i. S. v. § 55 Abs. 2 InsO zu begründen.
Die Konten der Schuldnerin führenden Kreditinstitute werden dem vorläufigen Insolvenzverwalter gegenüber zur Auskunftserteilung verpflichtet.
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Sie werden aufgefordert, Leistungen unter Beachtung dieser Anordnung nur noch an den vorläufigen Insolvenzverwalter zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Gem. § 8 Abs. 3 InsO wird der vorläufige Insolvenzverwalter beauftragt, die Zustellungen des Beschlusses an die Schuldner der Schuldnerin vorzunehmen (§ 23 Abs. 1 Satz 2 InsO) und hierüber Nachweis zu führen.
Der vorläufige Insolvenzverwalter ist berechtigt, die Geschäftsräume und betrieblichen Einrichtungen der Schuldnerin einschließlich der Nebenräume zu betreten und dort Nachforschungen anzustellen. Die Schuldnerin hat ihm Einsicht in die Bücher und Geschäftspapiere zu gestatten und sie diesem auf Verlangen bis zur Entscheidung über die Eröffnung des Verfahrens herauszugeben. Sie hat ihm alle Auskünfte zu erteilen, die zur Sicherung der künftigen Insolvenzmasse und zur Aufklärung der schuldnerischen Vermögensverhältnisse erforderlich sind.
Hinweis:
Die in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgte Veröffentlichung wird dort mindestens für die Dauer der Wirksamkeit der Anordnung gespeichert. Im Falle der Eröffnung erfolgt eine Löschung spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Verfahrens (§ 3 Abs. 1 S. 1 InsOBekV); falls nicht eröffnet wird, erfolgt eine Löschung spätestens sechs Monate nach Aufhebung der veröffentlichten Sicherungsmaßnahme (§ 3 Abs. 1 S. 2 InsOBekV).
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Ludwigsburg
Schorndorfer Straße 39
71638 Ludwigsburg
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
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Gegen die Entscheidung können der Schuldner oder die Gläubiger des Schuldners in gleicher Weise die sofortige Beschwerde einlegen, soweit damit das Fehlen der internationalen Zuständigkeit im Eröffnungsverfahren eines Hauptinsolvenzverfahrens nach Artikel 5 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2015/848 gerügt werden soll (Artikel 102c - § 4 EGInsO).
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Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingelegt werden. Eine Einlegung per E-Mail ist nicht zulässig. Wie Sie bei Gericht elektronisch einreichen können, wird auf www.ejustice-bw.de beschrieben.
Schriftlich einzureichende Anträge und Erklärungen, die durch einen Rechtsanwalt, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zu Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument zu übermitteln. Ist dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich, bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig. Die vorübergehende Unmöglichkeit ist bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen; auf Anforderung ist ein elektronisches Dokument nachzureichen.
Amtsgericht Ludwigsburg - Insolvenzgericht - 19.11.2024
Insolvenzverwalter
Frank Raff
Rechtsanwalt
Olgastr. 33
70182 Stuttgart
Email: [email protected]
Web: raff-massenbach.de
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Die Sanierung, Errichtung und Grunderneuerung von Wohn- und Geschäftshäusern, die Projektentwicklung im Immobilienbereich; der Handel mit beweglichen und unbeweglichen Gütern jeder Art im In- und Ausland. Gebäudemanagement, Gebäudereinigung, Hausverwaltung, Hausmeisterservice, Grünanlagen. Beratung, Consulting, Unternehmensberatung in allen Bereichen. Ingenieurleistungen, Planung und Ausführung sowie Montagen.
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Bayern -
Der Hausmeisterservice, insbesondere die Instandhaltung, Reinigung, Pflege und Betreuung von Haus, Hof und Garten.
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Der Bau von Reinigungsanlagen (Ultraschall, Hochdruck usw. ), der An- und Verkauf von Reinigungsanlagen inklusive Zubehör (Körbe, Reiniger usw.), Service, Reparatur und Wartung von Reinigungsanlagen, Forschung und Entwicklung von neuen Verfahren (Reinigungsverfahren, Rückgewinnung von Wärmeleistung) sowie Vorführung, Schulung, Service und Vertrieb von 3D-Scanning-Mikroskopen.
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Hessen -
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40210 Düsseldorf
Nordrhein-Westfalen -
Der An- und Verkauf von Immobilien, der Betrieb eines Bauunternehmens, Bauplanung, Projektentwicklung und Projektmanagement, die Durchführung von Akustik- und Trockenbau, Holz-Bautenschutz, Bodenlegearbeiten, Fliesenlegearbeiten, Gebäudereinigung, Estrichlegearbeiten, Parkettlegearbeiten, die Ausführung bzw. Übernahme von Hausmeister-Servicearbeiten sowie die Ausführung von Arbeiten im Bereich Raumausstattung und die Vermittlung von Handwerksaufträgen, ferner der Handel mit Waren aller Art.
45307 Essen
Nordrhein-Westfalen -
Transport- und Lagerlogistikarbeiten, Facility Management und Hilfsarbeiten, Im- und Export, Verkauf von Waren aller Art, insbesondere von Technik- und Telekommunikationsartikeln, Gala Bau und Baudienstleistungen sowie die Errichtung und den Betrieb von Corona-Bürgerteststellen.
63067 Offenbach am Main
Hessen
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