TC-Elite Personal GmbH

Personaldienstleistung

Arbeitnehmerüberlassung sowie die Personalvermittlung und Personal-Coaching.

TC-Elite Personal GmbH
Stahlstraße 40
65428 Rüsselsheim

Amtsgericht Darmstadt

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Status: Sicherungsmaßnahmen

Bundesland: Hessen

vertreten durch den/die Geschäftsführer/-in
Tugrul Ceylan

Veröffentlicht: 01.08.2024

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Amtliche Veröffentlichung vom: 01.08.2024

Geschäfts-Nr.: 9 IN 541/24 In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der TC-Elite Personal GmbH, Stahlstraße 40, 65428 Rüsselsheim (AG Darmstadt, HRB 103589), vertr. d.: Tugrul Ceylan, Mainzer Str. 42, 65479 Raunheim, (Geschäftsführer), ist am 29.07.2024 um 17:30 Uhr gegen die Antragstellerin die vorläufige Verwaltung angeordnet worden. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Michael Hirner, Adolfsallee 24, 65185 Wiesbaden, Tel.: 0611-1504-60, Fax: 0611-150452, E-Mail: [email protected] bestellt worden. Gemäß § 21 Abs. 2 Ziff. 2 InsO wird angeordnet,dass Verfügungen der Antragstellerin nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind.

Den Schuldnern des Schuldners wird verboten, an den Schuldner zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Antragstellerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten. Zu diesem Zweck wird der vorläufige Insolvenzverwalter zur Einrichtung und Führung eines Insolvenzsonderkontos für die spätere Insolvenzmasse ermächtigt, welches den Vorgaben des Urteils des BGH vom 07.02.2019 (IX ZR 47/18) entspricht.

Die beteiligten Finanzbehörden, Banken, Sparkassen und sonstigen Kreditinstitute sowie das Kraftfahrbundesamt werden angewiesen, dem vorläufigen Insolvenzverwalter alle Auskünfte über die mit dem Insolvenzschuldner bestehenden Geschäftsbeziehungen zu erteilen, sofern notwendig, Abschriften zu fertigen. Dem vorläufigen Insolvenzverwalter sind alle Auskünfte zu erteilen, welche auch gegenüber dem Insolvenzschuldner zu erteilen wären.

Amtsgericht Darmstadt, 29.07.2024

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