Synotec Psychoinformatik GmbH

Maschinenbau

Forschungs- und Entwicklungsleistungen sowie Dienstleistungen zur Schallmessung, Schallbegutachtung/ Schallschutz, Sensorik-Analyse, Marktforschung, Datenstrukturanalyse, Signalerkennung, Akustik-Design, Audiotechnik und akustische Diagnosetechnik. Die Gesellschaft betreibt ferner die Konfiguration und den Vertrieb/ Handel von Systemen und Komplettlösungen der psychoakustischen Schallmeßtechnik, Psychoinformatik und Audiotechnik. Weiterhin führt die Gesellschaft technische Beratungsleistungen und Seminare zur Psychoinformatik, Psychoakustik, Signalerkennung und Datenstrukturanalyse durch.

Synotec Psychoinformatik GmbH
Am Waldsportplatz 1
09468 Geyer
Telefon: +49 37346 1040
www.3d-audiowelten.de

Amtsgericht Chemnitz

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Status: Insolvenzeröffnung

Bundesland: Sachsen

vertreten durch den/die Geschäftsführer/-in

Veröffentlicht: 14.11.2024

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Amtliche Veröffentlichung vom: 14.11.2024

Amtsgericht Chemnitz - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 405 IN 1703/24

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Synotec Psychoinformatik GmbH, vertr. d. d. GF Am Waldsportplatz 1, 09468 Geyer, Amtsgericht Chemnitz , HRB 9849
vertreten durch den Geschäftsführer Friedrich E. Blutner

ergeht am 12.11.2024 nachfolgende Entscheidung:

1. Über das Vermögen der Schuldnerin (Geschäftszweig: Forschungs- und Entwicklungsleistungen u.a.) wird am 12.11.2024 um 10:30 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
2. Zum Insolvenzverwalter wird

Rechtsanwalt
Jürgen Renz
Reichsstraße 35
09112 Chemnitz
Telefon geschäftlich: 0371 3824829
Telefax: 0371 3824827
Email geschäftlich: [email protected]
Website: www.scheckel-partner.de

bestellt.

3. Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, die Zustellungen im Sinne des § 30 Abs. 2 InsO durchzuführen - ausgenommen ist die Zustellung an die Schuldnerin.

4. Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter schriftlich zweifach bis zum 30.12.2024 anzumelden.

Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Dabei sind der Gegenstand, an welchem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechtes sowie die gesicherte Forderung genau zu bezeichnen. Wer diese Mitteilung an den Insolvenzverwalter schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstandenen Schaden.

Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, dürfen nicht mehr an die Schuldnerin, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter leisten.

5. Die Forderungsanmeldungen und die Insolvenztabelle können durch die Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft, Forderungen, gegen die bis dahin kein Widerspruch erhoben wurde, gelten als festgestellt.

Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.

6. Auf den Berichtstermin wird verzichtet. Widersprüche gegen die Feststellung der angemeldeten Forderungen sind durch den Insolvenzverwalter, die Schuldnerin und die Gläubiger bis zum 12.02.2025 beim Amtsgericht Chemnitz, Gerichtsstraße 2, 09112 Chemnitz schriftlich einzureichen.


Die in dem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem
(www.insolvenzbekanntmachungen.de) vom Gericht veranlasste Veröffentlichung von
personenbezogenen Daten aus dem Insolvenzverfahren einschließlich des
röffnungsverfahrens wird spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der
Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.

Alle übrigen vom Gericht veranlassten Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung
werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.

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