STS Textiles GmbH & Co. KG

Textilhandel und -produktion Einzelhandel, Großhandel & Onlinehandel

Herstellung von Rundstrickware, Handel, Im- und Export von Textilien

STS Textiles GmbH & Co. KG
Muldenberger Straße 4
08223 Grünbach
Telefon: +49 3745 751070
www.sts-textiles.com

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Amtsgericht Chemnitz

Status: Insolvenzeröffnung

Bundesland: Sachsen

vertreten durch den/die Geschäftsführer/-in
Markus Tutsch

Veröffentlicht: 03.08.2024

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Amtsgericht Chemnitz - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 203 IN 1058/24

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der STS Textiles GmbH & Co. KG, Muldenberger Straße 4, 08223 Grünbach, Höhenluftkurort, Amtsgericht Chemnitz , HRA 6250
vertreten durch die Komplementärin STS Textiles Verwaltungs GmbH; d. vertreten durch den Geschäftsführer Markus Tutsch

ergeht am 01.08.2024 nachfolgende Entscheidung:


1. Über das Vermögen der Schuldnerin (Geschäftszweig: Herstellung und Vertrieb vom Textilien) wird am 01.08.2024 um 09:00 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.

2. Es wird Eigenverwaltung angeordnet.

3. Zum Sachwalter wird

Rechtsanwalt
Dr. Jörg Schädlich
Stapper Jacobi Schädlich Rechtsanwälte-Partnerschaft
Franz-Mehring-Straße 2
09112 Chemnitz
Telefon geschäftlich: 0371 66 61 98 40
Telefax: 0371 66 61 98 41
Email geschäftlich: chemnitz@stapper.in

bestellt.


4. Der Sachwalter wird beauftragt, die Zustellungen durchzuführen - ausgenommen ist die Zustellung an die Schuldnerin.


5. Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Sachwalter schriftlich zweifach bis zum 20.09.2024 anzumelden.
Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Sachwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Dabei sind der Gegenstand, an welchem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechtes sowie die gesicherte Forderung genau zu bezeichnen. Wer diese Mitteilung an den Sachwalter schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstandenen Schaden.


6. Der gesetzliche Vertreter der Schuldnerin ist berechtigt, unter Aufsicht des Sachwalters die Insolvenzmasse zu verwalten und über sie zu verfügen (§§ 270 bis 285 InsO), jedoch nur zu dem Zweck, die Gläubiger gemeinschaftlich zu befriedigen.


7. Berichtstermin sowie Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über die Beibehaltung des bisherigen oder die Wahl eines neuen Sachwalters, die Bestätigung des Gläubigerausschusses bzw. die Wahl eines Gläubigerausschusses oder die Wahl eines neuen Gläubigerausschusses (§ 68 InsO), den Fortgang des Verfahrens (§ 157 Satz 1 InsO), Beschlussfassung über die Eigenverwaltung im Sinne von §§ 271, 272 InsO, Festlegung der für die Schuldnerin zustimmungsbedürftigen Rechtsgeschäfte (§ 277 InsO), Beauftragung der Schuldnerin oder des Sachwalters mit der Erstellung eines Insolvenzplanes (§ 284 InsO) und die Rechtshandlungen von besonderer Bedeutung gemäß § 160 InsO, Anordnungen der Gläubiger zur Rechnungslegung (§ 66 Abs. 3 InsO), Anordnungen der Gläubiger zur Verwahrung von Wertgegenständen (§ 149 Abs. 2 InsO), Beauftragung eines Insolvenzplanes (§§ 157 Satz 2, 218 Abs. 2 InsO)


sowie Termin zur Prüfung der angemeldeten Forderungen

wird bestimmt auf:

Dienstag, 29.10.2024
10:00 Uhr
Sitzungssaal 3.011, Hauptgebäude - Gerichtsstraße 2, 09112 Chemnitz


Ist die Gläubigerversammlung beschlussunfähig, gilt die Zustimmung zu Rechtshandlungen von besonderer Bedeutung gemäß § 160 InsO als erteilt.

Die in dem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem (www.insolvenzbekanntmachungen.de) vom Gericht veranlasste Veröffentlichung von personenbezogenen Daten aus dem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens wird spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.

Alle übrigen vom Gericht veranlassten Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.

Insolvenzverwalter

Jörg Schädlich
Rechtsanwalt

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