Stern GmbH

Baunebengewerbe Handwerksbetriebe

Alle Tätigkeiten des holz- und kunststoffverarbeitenden Handwerks, insbesondere des Schreinerhandwerks, Herstellung und Montage von Innenausbau und Inneneinrichtungen einschließlich Türen, Fenstern, Böden, Trennwänden, Wand- und Deckenverkleidungen, Bauelementen und Baufertigteilen unter Verwendung aller Materialien in trockener Bauweise.

Stern GmbH
Danziger Freiheit 4
93057 Regensburg
Telefon: +49 941 9468027

Amtsgericht Bochum

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Status: Insolvenzeröffnung

Bundesland: Bayern

vertreten durch den/die Geschäftsführer/-in
Emmrich Aleksandar

Veröffentlicht: 10.08.2024

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Amtliche Veröffentlichung vom: 10.08.2024

Amtsgericht Bochum, Aktenzeichen: 80 IN 871/23

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Bochum unter HRB 19956 eingetragenen Stern GmbH, Speicherstr. 2, 44809 Bochum, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Timur Yilmaz, Bahnhofstr. 77, 44866 Bochum und Frau Izabela Barbara Zajdel, ul. Podogorze 5/12, 62-800 Kalisz, Polen



wird der Beschluss vom 20.08.2024 gemäß § 4 InsO i. V. m. § 319 ZPO wegen offenbarer Unrichtigkeit dahingehend berichtigt, dass Geschäftszweig der Schuldnerin nicht der Verkauf von Telekommunikationsmitteln ist, sondern laut aktuellem Handelsregisterauszug der gewerbliche Güterkraftverkehr.



Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 4 InsO, § 569 ZPO gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch den Beschluss beeinträchtigt sind.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Bochum, Josef-Neuberger-Straße 1, 44787 Bochum schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Bochum eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.


Bochum, 29.08.2024
Amtsgericht

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