Station 1 Gastronomie GmbH
Hotel & Gastronomie, Lebensmittelherstellung
Entwicklung, Errichtung und Betrieb von gastronomischen Konzepten und Betrieben.
Station 1 Gastronomie GmbH
Dieburger Str. 69
63322 Rödermark
Amtsgericht Offenbach am Main
ID wurde in die Zwischenablage kopiert.
Status: Insolvenzeröffnung
Bundesland: Hessen
vertreten durch den/die Geschäftsführer/-in
Veröffentlicht: 22.12.2024
ID wurde in die Zwischenablage kopiert.
Amtliche Veröffentlichung vom: 22.12.2024
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
Station 1 Gastronomie GmbH, Dieburger Straße 69, 63322 Rödermark (AG Offenbach am Main, HRB 53727),
vertreten durch: Gregory de Neufville, Aschaffenburger Straße 92, 63500 Seligenstadt, (Geschäftsführer),
wird heute um 13:10 Uhr das Insolvenzverfahren gemäß §§ 2, 3, 11, 16ff InsO wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet.
Zur Insolvenzverwalterin wird bestellt:
Rechtsanwältin Ulrike Hoge-Peters, (Ffm.-Fach 447), Hynspergstraße 24, 60322 Frankfurt am Main, Tel.: 069/95 91 10 - 0, Fax: 069/95 91 10 - 80, E-Mail: [email protected], Internet: www.hgw.de.
Der Schuldnerin wird die Verfügung über ihr gegenwärtiges und zukünftiges Vermögen für die Dauer des Insolvenzverfahrens verboten und der Insolvenzverwalterin übertragen. Schuldbefreiende Leistungen an die Schuldnerin können nach dem Eröffnungszeitpunkt nicht mehr erfolgen, wird gleichwohl an die Schuldnerin geleistet und gelangen die Mittel nicht zur Masse, besteht die Gefahr der nochmaligen Leistungsverpflichtung gegenüber der Insolvenzverwalterin.
Die Verfahren 8 IN 508/24 und 8 IN 526/24 werden zu diesem Verfahren hinzuverbunden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann durch die Schuldnerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Offenbach, Kaiserstraße 16-18, 63065 Offenbach am Main einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Offenbach am Main, den 17.12.2024
Insolvenzverwalter
Ulrike Hoge-Peters
Rechtsanwältin
HGW Rechtsanwälte
Hynspergstr. 24
60322 Frankfurt am Main
Email: [email protected]
Web: hgw.de
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