St. Josefs-Hospital Cloppenburg gemeinnützige GmbH

Medizin & Pflege

Verwirklichung der Aufgaben der Caritas als Lebens- und Wesensäußerung der katholischen Kirche durch den Betrieb eines Hospitals, von Altenhilfeeinrichtungen und psychiatrischen Einrichtungen einschließlich der zugehörigen Nebeneinrichtungen, insbesondere Unterhaltung und Betrieb des Krankenhauses St. Josefs-Hospital Cloppenburg einschließlich der dazugehörigen Nebeneinrichtungen sowie Unterhaltung und Betrieb von Einrichtungen der Altenhilfe, der Behindertenhilfe und der Hilfe für psychisch Kranke.

St. Josefs-Hospital Cloppenburg gemeinnützige GmbH
Krankenhausstr. 13
49661 Cloppenburg
Telefon: +49 4471 16-0
www.josefshospital-cloppenburg.de

Amtsgericht Cloppenburg

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Status: Sicherungsmaßnahmen

Bundesland: Niedersachsen

vertreten durch den/die Geschäftsführer/-in

Veröffentlicht: 20.11.2024

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Amtliche Veröffentlichung vom: 20.11.2024

9 IN 137/24: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der St. Josefs-Hospital Cloppenburg gemeinnützige GmbH, Krankenhausstraße 13, 49661 Cloppenburg (AG Oldenburg, HRB 203320), vertr. d.: Andreas Krone, Auf der Limmert 1 a, 49134 Wallenhorst, (Geschäftsführer), ist am 18.11.2024 folgendes angeordnet worden:

Gemäß § 270b Abs. 1 InsO wird der Antragstellerin eine Frist zur Vorlage eines Insolvenzplanes von drei Monaten gesetzt.
Gemäß §§ 270a Abs. 1, 270b Abs. 2 InsO wird zum vorläufigen Sachwalter bestellt: Dr. Rainer Eckert, Robert-Enke-Str. 1, 30169 Hannover, Tel.: 05116262870, Fax: 051162628710.
Die Antragstellerin ist berechtigt, unter der Aufsicht des vorläufigen Sachwalters ihr Vermögen weiter zu verwalten und darüber zu verfügen.

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Rechtsmittelbelehrung

Gegen die Entscheidung kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde von der Antragstellerin und von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Cloppenburg, Insolvenzabteilung, Burgstr. 9, 49661 Cloppenburg einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.

Amtsgericht Cloppenburg, 18.11.2024

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www.amtsgericht-cloppenburg.niedersachsen.de.
Auf Wunsch werden wir Ihnen die Datenschutzerklärung zusenden.

Insolvenzverwalter

Rainer Eckert
Rechtsanwalt

Eckert Rechtsanwälte Steuerberater Partnerschaftsgesellschaft mbB

Robert-Enke-Str. 1
30169 Hannover

Telefon: +49 511 6262870
Email: [email protected]
Web: rae-eckert.de
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