Springer Transporte Internationaler Verkehr GbR
Transport & Logistik
Transporte bis 3,5 to.
Springer Transporte Internationaler Verkehr GbR
An der Riege 17
26169 Friesoythe
Amtsgericht Cloppenburg
ID wurde in die Zwischenablage kopiert.
Status: Insolvenzeröffnung
Bundesland: Niedersachsen
vertreten durch den/die Geschäftsführer/-in
Thomas Springer und Daniel Springer
Veröffentlicht: 25.06.2024
ID wurde in die Zwischenablage kopiert.
Amtliche Veröffentlichung vom: 25.06.2024
Insolvenzverwalter ist: Rechtsanwalt Axel Hohnholz, Hauptstraße 18, 26188 Edewecht, Tel.: 04405-483426, Fax: 04405-483428, E-Mail: [email protected].
Die Gläubiger werden aufgefordert:
a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter unter Beachtung des § 174 InsO bis zum 22.07.2024 anzumelden;
b) dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).
Das Verfahren wird schriftlich durchgeführt (§ 5 Abs. 2 S. 1 InsO).
Stichtag, der dem Berichts- und Prüfungstermin entspricht, ist der 02.08.2024.
Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht eingegangen sein:
" Widersprüche, mit denen Forderungen bestritten werden,
" Anträge über:
- die Person des Insolvenzverwalters (§ 57 InsO),
- die Einsetzung bzw. Beibehaltung und Besetzung eines Gläubigerausschusses (§ 68 InsO)
sowie gegebenenfalls über:
- die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger
Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),
- Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung
(§ 66 Abs. 3 InsO),
- eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO); z. B. Unternehmensstilllegung, vorläufige Fortführung, Insolvenzplan,
- die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO),
- besonders bedeutsame Rechtshandlungen der Insolvenzverwalterin (§ 160 InsO); insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin, des Warenlagers im Ganzen, eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand, einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde, Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert,
- eine Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder eine Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO),
- eine Beantragung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§ 271 InsO),
- Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO),
- eine Einstellung des Verfahrens durch das Gericht gem. § 207 InsO ohne Einberufung einer besonderen Gläubigerversammlung.
Die Insolvenztabelle und die Anmeldungsunterlagen werden innerhalb des ersten Drittels des Zeitraums, der zwischen dem Ablauf der Anmeldefrist (22.07.2024) und dem vorstehend genannten Stichtag, zu dem die Forderungen schriftlich geprüft werden (02.08.2024), liegt, in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht für die Beteiligten niedergelegt.
Hinweise:
- Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist oder wenn bis zu dem Stichtag, der im schriftlichen Verfahren dem Berichts- und Prüfungstermin entspricht, keine Widersprüche erhoben werden.
- Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, werden nicht benachrichtigt.
Löschungsfristen:
Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV. Die Löschungsfristen sind folgende:
- Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind, werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Wird das Verfahren nicht eröffnet, beginnt die Frist mit der Aufhebung der veröffentlichten Sicherungsmaßnahmen.
- Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Die Entscheidung kann von der Schuldnerin, dem Pensions-Sicherungsverein, der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht sowie bei juristischen Personen und Gesellschaften ohne Rechtspersönlichkeit von jedem Mitglied des Vertretungsorgans bzw. jedem persönlich haftenden Gesellschafter mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Cloppenburg, Insolvenzabteilung, Burgstr. 9, 49661 Cloppenburg einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Cloppenburg, 12.06.2024
Hinweise (Art. 13 und 14 DS-GVO) zum Datenschutz und zu Ihren Rechten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung unter:
www.amtsgericht-cloppenburg.niedersachsen.de.
Auf Wunsch werden wir Ihnen die Datenschutzerklärung zusenden.
Insolvenzverwalter
Axel Hohnholz
Rechtsanwalt
Hauptstr. 18
26188 Edewecht
Email: [email protected]
Web: kanzlei-hohnholz.de
Insolvenzverwalter kontaktieren
€69,90 /Monat
inkl. MwSt. | monatlich kündbar
Jetzt freischalten- Frühwarnsystem
- Alle Firmeninsolvenzen im Blick
- Insolvenzverwalter-Datenbank
- Kontakt zum Insolvenzverwalter
- Monatlich kündbar
weitere Insolvenzen aus der Branche
Knüpfen Sie Kontakte um eine Geschäftsbeziehung aufzubauen.
Hier finden Sie 10 Gründe, warum Sie diese Chance nutzen sollten.
-
Geschäftsgegenstand sind Dienstleistungen im Paketdienst, insbesondere Sortieren von Packstücken sowie die Beaufsichtigung und Kontrolle der Reinigung von Hallen
30826 Garbsen
Niedersachsen -
Logistik (Privat- und Firmenumzüge, Auflösung und Entrümpelung von Wohnungen, Häusern, Büros und Lager, Eventlogistik, Messelogistik, Auf- und Abbau von Mobiliar aller Art, Verteilen und Anschließen von EDV (Computer) in Büroräumen, Reinigung (Büroreinigung, Privathaushaltsreinigung, Lagerreinigung, Baustellenreinigung) und Bauleistungen (Innenausbau, Annahme und Vergabe von Aufträgen an zugelassene Fachfirmen für Garten- und Landschaftsarbeit, Rohbauarbeiten, Fensterarbeiten, Dachdeckerarbeiten).
63303 Dreieich
Hessen -
Die Entwicklung und Vermarktung von Software und anderen Lösungen für die Logistik- und Speditionsbranche sowie andere Branchen.
70173 Stuttgart
Baden-Württemberg -
Transport von Ware und Logistik für Dritte, insbesondere Onlinehändler.
60386 Frankfurt
Hessen -
Beratungsdienstleistungen im Logistiksektor, Analyse- und Beratungsdienstleistungen für Gesellschaften mit personalintensiven Logistikprozessen, Personalvermittlung, unternehmensbezogene Dienstleistungen, namentlich die Durchführung von Verlagerungen von Unternehmens- und Geschäftsbereichen, Unternehmensberatung, Personalmanagementberatung, Personalberatung sowie die Übernahme von Arbeiten, Planungen, Ausführungen von Werkverträgen, Transportdienstleistungen, Flughafenabfertigungsarbeiten
64331 Weiterstadt
Hessen -
Erbringen von logistischen Dienstleistungen jeder Art, vor allem Transporte mit diversen Verkehrsträgern (See-, Land-, Luft, Bahn, Multimodal) zu organisieren, zu übernehmen oder zu vermitteln, Lagerung organisieren und vermitteln, Abfertigung von transportbegleitenden Dokumenten, Brokerleistungen im Bereich Zollabfertigung im In- und Ausland, Projektspedition samt Besorgen von Genehmigungen, Beratung im Bereich Außenhandel und Transport mit Schwerpunkt Russland und ehemaliger GUS-Staaten. Import- und Export von Waren aller Art, insbesondere von medizinischen Ausrüstungen, Geräten und Zubehör, Baumaterialien und Baustoffen, Industrieausrüstungen und Ersatzteile sowie Lebensmittel und Verbrauchergütern. Filialen bestehen in Riga/Lettland, Vilnius/Litauen, St. Petersburg u. Moskau/Russland.
40549 Düsseldorf
Nordrhein-Westfalen -
Personenbeförderung durch Taxi und Mietwägen, Kranken- und Behindertentransporte, Durchführung von Kurierfahrten, Personenbeförderung zu Flughäfen und sonstigen Verkehrsanschlüssen, Materialtransporte.
67059 Ludwigshafen a. Rhein
Rheinland-Pfalz -
Erbringung von Dienstleistungen aller Art in der Holz- und Güterlogistik, insbesondere der Betrieb eines Güterbahnhofs.
95703 Plößberg
Bayern -
Gegenstand sind Transportdienstleistungen sowie sämtliche damit zusammenhängenden Tätigkeiten.
49134 Wallenhorst
Niedersachsen -
Auto-, Autoteile und Reifenhandel, Transport und Kurierservice.
74564 Crailsheim
Baden-Württemberg
Zeige 1 - 10 von 562 Ergebnissen
Seite 1 von 30
Wirtschaftsgüter im Bereich Transport & Logistik
Hier können Sie unter Umständen Wirtschaftsgüter direkt über den Insolvenzverwalter oder auf einer anschließenden Versteigerung erwerben. Nehmen Sie persönlichen Kontakt zum Insolvenzverwalter oder Geschäftsführer auf und bekunden Sie schon im Vorfeld Ihr Interesse.
Kundenstämme, Mitarbeiter und Wirtschaftsgüter
Bei einer Insolvenz können Sie mit dem Insolvenzverwalter oder Geschäftsführer sprechen. Im Insolvenzkalender finden Sie alle wichtigen Adressen. Knüpfen Sie Kontakte um z.B. Kundenstämme, Mitarbeiter oder Wirtschaftsgüter zu erwerben bei Transport & Logistik.
Immobilien in der Zwangs- und Teilungsversteigerung
Ersteigern Sie Ihre Immobilie zum Schnäppchenpreis. Im Immobilienkalender finden Sie bundesweit alle Wohnungen, Ein- und Zweifamilienhäuser, Mehrfamilienhäuser, Grundstücke, Gewerbeobjekte, Hotels- und Gaststätten sowie Garagen –vielfach mit ausführlichen Gutachten/Exposés, Originalbildern und allen wichtigen Informationen, die Sie benötigen, um erfolgreich eine Immobilie zu ersteigern.
Objekte aus der Insolvenz und öffentliche Versteigerungen
Ersteigern Sie bei Online-Versteigerungen, Auktionen oder Präsenz-Versteigerungen Ihr Traumobjekt zum Schnäppchenpreis. Im Auktionskalender finden Sie bundesweit alle Versteigerungen von Landwirtschaftsmaschinen & Zubehör, Baumaschinen & Zubehör, Zubehör für Maschinen, Medizinische Geräte, Zubehör für Auto & Nutzfahrzeuge, Sport & Freizeit, Gewerbliche Großgeräte, Büromöbel & -artikel, Wohnen & Möbel, Kleinwerkzeuge, Whiskey, Vodka & Congnac, Schmuck, Nutzfahrzeuge, Fertigungs- & Produktionsmaschinen, Kunstgegenstände & Sammlungen, Kleidung & Schuhe, Haushalt- & Gartengeräte, Gesundheit & Pflege, Computer & Elektronik, Autos.
Hinweis
Nicht bei allen Insolvenzen kommt es zur Verwertung von Wirtschaftsgütern.