Spin Digital Video Technologies GmbH
Werbung & Marketing
Spin Digital Video Technologies GmbH
Helmholtzstraße 2-9
10587 Berlin
Amtsgericht Charlottenburg (Berlin)
ID wurde in die Zwischenablage kopiert.
Status: Sicherungsmaßnahmen
Bundesland: Berlin
vertreten durch den/die Geschäftsführer/-in
Mauricio Alvarez Mesa
Veröffentlicht: 27.03.2024
ID wurde in die Zwischenablage kopiert.
|
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Spin Digital Video Technologies GmbH, Helmholtzstraße 2-9, Aufgang H, 10587 Berlin, vertreten durch den Geschäftsführer Mauricio Alvarez Mesa
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg Handelsregister Register-Nr.: HRB 171628
- Schuldnerin -
|
Beschluss:
|
Die Tagesordnung der Gläubigerversammlung am 10.07.2024, 09.40 Uhr, Saal 218, 14057 Berlin, Amtsgerichtsplatz 1 wird um folgenden Punkt ergänzt:
Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über die Zustimmung zum Abschluss eines Unternehmenskaufvertrages über das gesamte Anlage- und Umlaufvermögen der Schuldnerin mit der Spin Digital Labs GmbH.
Die Zustimmung gem. § 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist, § 160 Abs. 1 S. 3 InsO.
|
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann Erinnerung (§ 11 Abs. 2 RPflG) eingelegt werden.
Die Erinnerung ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Charlottenburg
Amtsgerichtsplatz 1
14057 Berlin
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 S. 3 InsO.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Erinnerung ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Die Erinnerung ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
|
Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.
Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.
Elektronische Dokumente müssen
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.
Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.
Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.
|
Amtsgericht Charlottenburg - Insolvenzgericht - 12.06.2024
Insolvenzverwalter
Jesko Stark
Rechtsanwalt
GT GreenbergTrauig
Budapester Str. 35
10787 Berlin
Email: jesko.stark@gtrestructuring.com
Web: gtrestructuring.com
Insolvenzverwalter kontaktieren
386 mehr aus der Branche
Werbung & Marketing-
Herstellung von Produktenim Bereich des Fotohandels und der Bilddokumentation, der Handel mit solchen Produkten sowie die Erbringung von damit im Zusammenhang stehenden Dienstleistungen.
Werbung & Marketing
32545 Oeynhausen
Nordrhein-Westfalen -
Die Herstellung von Produkten im Bereich des Fotohandels und der Bilddokumentation, der Handel mit solchen Produkten sowie die Erbringung von damit im Zusammenhang stehenden Dienstleistungen. Die Gesellschaft ist berechtigt, Hilfs- und Nebengeschäfte zu tätigen. Sie ist weiter berechtigt, sämtliche Geschäfte zu tätigen, die geeignet sind, den Gegenstand des Unternehmens unmittelbar oder mittelbar zu fördern. Darüber hinaus darf sie Unternehmen mit gleichartigem oder ähnlichen Unternehmensgegenstand errichten, erwerben, sich am solchen beteiligen und deren Vertretung übernehmen; sie darf Zweigniederlassungen errichten.
Werbung & Marketing
10439 Berlin
Berlin -
Die Herstellung von Produkten im Bereich des Fotohandels und der Bilddokumentation, der Handel mit solchen Produkten sowie die Erbringung von damit im Zusammenhang stehenden Dienstleistungen. Die Gesellschaft ist berechtigt, Hilfs- und Nebengeschäfte zu tätigen. Sie ist weiter berechtigt, sämtliche Geschäfte zu tätigen, die geeignet sind, den Gegenstand des Unternehmens unmittelbar oder mittelbar zu fördern. Darüber hinaus darf sie Unternehmen mit gleichartigem oder ähnlichen Unternehmensgegenstand errichten, erwerben, sich am solchen beteiligen und deren Vertretung übernehmen; sie darf Zweigniederlassungen errichten.
Werbung & Marketing
12163 Berlin
Berlin -
Fotostudio.
Werbung & Marketing
10247 Berlin
Berlin -
Herstellung von Produkten im Bereich des Fotohandels und der Bilddokumentation, der Handel mit solchen Produkten sowie die Erbringung von damit im Zusammenhang stehenden Dienstleistungen.
Werbung & Marketing
12351 Berlin
Berlin
Zeige 271 - 275 von 386 Ergebnissen
Seite 55 von 78
Wirtschaftsgüter im Bereich Werbung & Marketing
Hier können Sie unter Umständen Wirtschaftsgüter direkt über den Insolvenzverwalter oder auf einer anschließenden Versteigerung erwerben. Nehmen Sie persönlichen Kontakt zum Insolvenzverwalter oder Geschäftsführer auf und bekunden Sie schon im Vorfeld Ihr Interesse.
Kundenstämme, Mitarbeiter und Wirtschaftsgüter
Bei einer Insolvenz können Sie mit dem Insolvenzverwalter oder Geschäftsführer sprechen. Im Insolvenzkalender finden Sie alle wichtigen Adressen. Knüpfen Sie Kontakte um z.B. Kundenstämme, Mitarbeiter oder Wirtschaftsgüter zu erwerben bei Werbung & Marketing.
Immobilien in der Zwangs- und Teilungsversteigerung
Ersteigern Sie Ihre Immobilie zum Schnäppchenpreis. Im Immobilienkalender finden Sie bundesweit alle Wohnungen, Ein- und Zweifamilienhäuser, Mehrfamilienhäuser, Grundstücke, Gewerbeobjekte, Hotels- und Gaststätten sowie Garagen –vielfach mit ausführlichen Gutachten/Exposés, Originalbildern und allen wichtigen Informationen, die Sie benötigen, um erfolgreich eine Immobilie zu ersteigern.
Objekte aus der Insolvenz und öffentliche Versteigerungen
Ersteigern Sie bei Online-Versteigerungen, Auktionen oder Präsenz-Versteigerungen Ihr Traumobjekt zum Schnäppchenpreis. Im Auktionskalender finden Sie bundesweit alle Versteigerungen von Landwirtschaftsmaschinen & Zubehör, Baumaschinen & Zubehör, Zubehör für Maschinen, Medizinische Geräte, Zubehör für Auto & Nutzfahrzeuge, Sport & Freizeit, Gewerbliche Großgeräte, Büromöbel & -artikel, Wohnen & Möbel, Kleinwerkzeuge, Whiskey, Vodka & Congnac, Schmuck, Nutzfahrzeuge, Fertigungs- & Produktionsmaschinen, Kunstgegenstände & Sammlungen, Kleidung & Schuhe, Haushalt- & Gartengeräte, Gesundheit & Pflege, Computer & Elektronik, Autos.
Hinweis
Nicht bei allen Insolvenzen kommt es zur Verwertung von Wirtschaftsgütern.