Spin Digital Video Technologies GmbH
Werbung & Marketing
Spin Digital Video Technologies GmbH
Helmholtzstraße 2-9
10587 Berlin
Amtsgericht Charlottenburg (Berlin)
ID wurde in die Zwischenablage kopiert.
Status: Sicherungsmaßnahmen
Bundesland: Berlin
vertreten durch den/die Geschäftsführer/-in
Mauricio Alvarez Mesa
Veröffentlicht: 27.03.2024
ID wurde in die Zwischenablage kopiert.
Amtliche Veröffentlichung vom: 27.03.2024
|
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Spin Digital Video Technologies GmbH, Helmholtzstraße 2-9, Aufgang H, 10587 Berlin, vertreten durch den Geschäftsführer Mauricio Alvarez Mesa
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg Handelsregister Register-Nr.: HRB 171628
- Schuldnerin -
|
Beschluss:
|
Die Tagesordnung der Gläubigerversammlung am 10.07.2024, 09.40 Uhr, Saal 218, 14057 Berlin, Amtsgerichtsplatz 1 wird um folgenden Punkt ergänzt:
Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über die Zustimmung zum Abschluss eines Unternehmenskaufvertrages über das gesamte Anlage- und Umlaufvermögen der Schuldnerin mit der Spin Digital Labs GmbH.
Die Zustimmung gem. § 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist, § 160 Abs. 1 S. 3 InsO.
|
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann Erinnerung (§ 11 Abs. 2 RPflG) eingelegt werden.
Die Erinnerung ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Charlottenburg
Amtsgerichtsplatz 1
14057 Berlin
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 S. 3 InsO.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Erinnerung ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Die Erinnerung ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
|
Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.
Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.
Elektronische Dokumente müssen
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.
Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.
Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.
|
Amtsgericht Charlottenburg - Insolvenzgericht - 12.06.2024
Insolvenzverwalter
Jesko Stark
Rechtsanwalt
GT GreenbergTrauig
Budapester Str. 35
10787 Berlin
Email: [email protected]
Web: gtrestructuring.com
Insolvenzverwalter kontaktieren
€69,90 /Monat
inkl. MwSt. | monatlich kündbar
Jetzt freischalten- Frühwarnsystem
- Alle Firmeninsolvenzen im Blick
- Insolvenzverwalter-Datenbank
- Kontakt zum Insolvenzverwalter
- Monatlich kündbar
weitere Insolvenzen aus der Branche
Knüpfen Sie Kontakte um eine Geschäftsbeziehung aufzubauen.
Hier finden Sie 10 Gründe, warum Sie diese Chance nutzen sollten.
-
Ausrichten von IT-Messen u.a., Wirtschafts- und Unternehmensberatung
01968 Senftenberg
Brandenburg -
Konzeption, Design, Programmierung und Wartung von Webseiten, Webapplikationen und mobilen Applikationen, Design und Erstellung von grafischen Elementen, Designrichtlinien und Werbeprodukten, Durchführung von Online-Marketingkampagnen für Kunden, Pflege von Online- und Social-Media-Auftritten für Kunden, Erstellung von Software für Kunden sowie Erbringung von Dienstleistungen aller Art im Internet.
80636 München
Bayern -
Einrichtung und Vermietung von Diskotheken, Restaurants sowie Vertrieb und Einbau von Licht-, Ton- und Videotechnik; Dekorationsausbau und -vermietung Bühnenbau sowie Vertrieb und Verkauf von Veranstaltungsmobiliar und sonstiger Ausstattung; Durchführung von Veranstaltungen, Events sowie Vermittlung und Engagements von Künstlern sowie Ausleihen eigenen Personals für diese Veranstaltungen; Betreiben von gastronomischen Einrichtungen und Cateringservice; Handel mit Getränken und Lebensmitteln und alle damit in Zusammenhang stehenden Geschäfte.
01097 Dresden
Sachsen -
Das Betreiben von Fotostudios mit analoger und digitaler Technik, der Verkauf von Fotoartikeln jeder Art und die Planung und Durchführung von Eventfotografie jeder Art. Das Geschäft befindet sich in den "Hallen Am Borsigturm".
13507 Berlin
Berlin -
Die Erbringung von Servicedienstleistungen im digitalen Bereich.
10719 Berlin
Berlin -
Das Betreiben von Geschäften im Kommunikationsbereich, ihre Planung, Entwicklung, Organisation und Durchführung
22769 Hamburg
Hamburg -
Geschäftsgegenstand ist Online und Offline Marketing und Vertrieb, Durchführung von Marketing- und Werbekampagnen, Coaching und Beratung im Bereich Marketing und Vertrieb, Handel mit digitalen Gütern wie z.B Onlinekurse, Kundengewinnung für Unternehmen, IT-Consulting, IT-Beratung.
30159 Hannover
Niedersachsen -
Beratung auf dem Gebiet des Vertriebs von Werbemitteln aller Art sowie Handel und Vertrieb von Werbemitteln aller Art.
82031 Grünwald
Bayern -
die Vorbereitungen und Durchführung von Veranstaltungen, sowie die Erarbeitung und Vorbereitung von Durchführungskonzepten, sowie die mit der Durchführung und Vorbereitung zusammenhängenden Beratungen. Ferner der Vertrieb von Schallplatten und sonstigen Tonträgern, Einkauf und Verkauf von Schallplatten und sonstigen Tonträgern, Handel und Vertrieb von Elektrogeräten + Antiquitäten, Vertrieb von Merchandise sowie Einkauf und Verkauf, Vertrieb, Handel, Versandhandel und Onlinehandel mit Lebensmitteln, Genussprodukten und Lifestyleartikeln.
04275 Leipzig
Sachsen -
Der Betrieb eines Online- und Printmagazins namens india!, die digitale und klassische Medien- sowie Marketingkommunikation und die Organisation von Events, Promotion und Künstlervermittlung.
68161 Mannheim
Baden-Württemberg
Zeige 1 - 10 von 586 Ergebnissen
Seite 1 von 43
Wirtschaftsgüter im Bereich Werbung & Marketing
Hier können Sie unter Umständen Wirtschaftsgüter direkt über den Insolvenzverwalter oder auf einer anschließenden Versteigerung erwerben. Nehmen Sie persönlichen Kontakt zum Insolvenzverwalter oder Geschäftsführer auf und bekunden Sie schon im Vorfeld Ihr Interesse.
Kundenstämme, Mitarbeiter und Wirtschaftsgüter
Bei einer Insolvenz können Sie mit dem Insolvenzverwalter oder Geschäftsführer sprechen. Im Insolvenzkalender finden Sie alle wichtigen Adressen. Knüpfen Sie Kontakte um z.B. Kundenstämme, Mitarbeiter oder Wirtschaftsgüter zu erwerben bei Werbung & Marketing.
Immobilien in der Zwangs- und Teilungsversteigerung
Ersteigern Sie Ihre Immobilie zum Schnäppchenpreis. Im Immobilienkalender finden Sie bundesweit alle Wohnungen, Ein- und Zweifamilienhäuser, Mehrfamilienhäuser, Grundstücke, Gewerbeobjekte, Hotels- und Gaststätten sowie Garagen –vielfach mit ausführlichen Gutachten/Exposés, Originalbildern und allen wichtigen Informationen, die Sie benötigen, um erfolgreich eine Immobilie zu ersteigern.
Objekte aus der Insolvenz und öffentliche Versteigerungen
Ersteigern Sie bei Online-Versteigerungen, Auktionen oder Präsenz-Versteigerungen Ihr Traumobjekt zum Schnäppchenpreis. Im Auktionskalender finden Sie bundesweit alle Versteigerungen von Landwirtschaftsmaschinen & Zubehör, Baumaschinen & Zubehör, Zubehör für Maschinen, Medizinische Geräte, Zubehör für Auto & Nutzfahrzeuge, Sport & Freizeit, Gewerbliche Großgeräte, Büromöbel & -artikel, Wohnen & Möbel, Kleinwerkzeuge, Whiskey, Vodka & Congnac, Schmuck, Nutzfahrzeuge, Fertigungs- & Produktionsmaschinen, Kunstgegenstände & Sammlungen, Kleidung & Schuhe, Haushalt- & Gartengeräte, Gesundheit & Pflege, Computer & Elektronik, Autos.
Hinweis
Nicht bei allen Insolvenzen kommt es zur Verwertung von Wirtschaftsgütern.