Span-Service Holzlogistik GmbH

Holzbearbeitung & -handel

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Span-Service Holzlogistik GmbH
Am Mettenbacherhof 5
76855 Annweiler
Telefon: +49 6346 989870
www.span-service.com

Amtsgericht Landau in der Pfalz

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Status: Sicherungsmaßnahmen

Bundesland: Rheinland-Pfalz

vertreten durch den/die Geschäftsführer/-in

Veröffentlicht: 30.11.2024

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Amtliche Veröffentlichung vom: 30.11.2024

Amtsgericht
Landau in der Pfalz
INSOLVENZGERICHT
Beschluss




3 IN 206/24
12.12.2024



In dem Insolvenzantragsverfahren

über das Vermögen der

Span-Service Holzlogistik GmbH, Am Mettenbacherhof, 76855 Annweiler (AG Landau in der Pfalz, HRB 1309),
vertreten durch:
Gustav Kühner, Am Mettenbacherhof, 76855 Annweiler, (Geschäftsführer),
- Antragstellerin -

Verfahrensbevollmächtigter:
Rechtsanwalt Dr. Mark Schüssler, Bismarckstraße 4/11, 69469 Weinheim,


wird gemäß §§ 21, 22 InsO zur Sicherung der Masse und zum Schutz der Gläubiger gegen die Antragstellerin am 12.12.2024 um 11 Uhr angeordnet:

1. Gemäß § 21 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 InsO wird der Antragstellerin ein allgemeines Verfügungsverbot auferlegt. Die Verfügungsbefugnis über das Vermögen geht auf den vorläufigen Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Martin Wiedemann über.

Der Antragstellerin wird untersagt, Gegenstände ihres Vermögens zu veräußern und zu belasten, Ansprüche abzutreten sowie Forderungen einzuziehen.

2. Der Beschluss vom 27.11.24 (Anordnung der vorläufigen Insolvenzverwaltung) bleibt im Übrigen aufrechterhalten.

3. Die Anordnung des allgemeinen Verfügungsverbots erfolgt auf Antrag des vorläufigen Insolvenzverwalters.


Rechtsmittelbelehrung

Diese Entscheidung kann durch die Antragstellerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Landau in der Pfalz, Marienring 13, 76829 Landau in der Pfalz; Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach: safe-sp1-1436793743928-015871183 einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.

Hinweise zum Datenschutz:
Die Datenschutzerklärung zur Informationspflicht nach Artikel 13 und 14 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), § 55 Bundesdatenschutzgesetz und § 43 Landesdatenschutzgesetz finden Sie auf der Startseite des Internetauftritts des Gerichts: www.agld.justiz.rlp.de. Auf Wunsch übersenden wir diese Information auch in Papierform.

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