Sigrist-Solarexperte UG
Baunebengewerbe Energie & Umwelt
Beratung zu sowie Vertrieb und Vermittlung von Produkten und Dienstleistungen im Bereich der erneuerbaren Energien, insbesondere Photovoltaik und Strom.
Sigrist-Solarexperte UG
Stadtweg 11
79780 Stühlingen
Telefon:
+49 7744 9335268
www.sigrist-solarexperte.com
Amtsgericht Waldshut-Tiengen
ID wurde in die Zwischenablage kopiert.
Status: Insolvenzeröffnung
Bundesland: Baden-Württemberg
vertreten durch den/die Geschäftsführer/-in
Stefan Sigrist
Veröffentlicht: 20.09.2024
ID wurde in die Zwischenablage kopiert.
Amtliche Veröffentlichung vom: 20.09.2024
|
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Sigrist-Solarexperte UG (haftungsbeschränkt)
vertr.d.d. Geschäftsführer Stefan Sigrist
Stadtweg 11, 79780 Stühlingen
- Schuldnerin -
Geschäftszweig:
Beratung zu sowie Vertrieb und Vermittlung von Produkten und Dienstleistungen im Bereich der erneuerbaren Energien, insbesondere Photovoltaik und Strom
Registergericht: Amtsgericht Freiburg: HRB 726635
|
1. Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schuldnerin wird auf Antrag des Geschäftsführers der Schuldnerin, eingegangen am 02.07.2024, wegen Zahlungsunfähigkeit und Übersuchuldung am 12.09.2024 um 12.00 Uhr eröffnet.
2. Zum Insolvenzverwalter wird bestellt:
Herr Dipl.-Betriebswirt (BA) Steuerberater Stephan Dietsche
Rathausstraße 2, 79875 Dachsberg
Telefon: 07672 93190
Telefax: 07672 931933
3. Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bis zum 30.10.2024 bei dem Insolvenzverwalter schriftlich anzumelden.
Bei der Anmeldung sind Grund und Betrag der Forderung anzugeben.
4. Berichtstermin sowie Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über die eventuelle Wahl eines anderen Insolvenzverwalters, über die Einsetzung eines Gläubigerausschusses sowie über die in den §§ 66 (Rechnungslegung Insolvenzverwalter), 149 (Anlage von Wertgegenständen), 160 (Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters) InsO bezeichneten Angelegenheiten wird anberaumt auf
Dienstag, 26.11.2024, 11:00 Uhr,
Sitzungssaal 26, 1. OG, Bismarckstraße 23, 79761 Waldshut-Tiengen
Hinweise:
Die Zustimmung zur Vornahme besonders bedeutsamer Rechtshandlungen im Sinne des § 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist.
5. Prüfungstermin wird anberaumt auf
Dienstag, 26.11.2024, 11:00 Uhr,
Sitzungssaal 26, 1. OG, Bismarckstraße 23, 79761 Waldshut-Tiengen
6. Sicherungsrechte an beweglichen Gegenständen oder an Rechten sind dem Insolvenzverwalter unverzüglich anzuzeigen (§ 28 Abs. 2 InsO).
Der Gegenstand an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
7. Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an diese, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).
8. Hinweis:
Die in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgte Veröffentlichung von Daten aus einem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens wird spätestens 6 Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht, § 3 Abs. 1 Satz 1 InsOBekV.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Waldshut-Tiengen
Bismarckstraße 23
79761 Waldshut-Tiengen
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
|
Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden.
Ebenso können der Schuldner oder die Gläubiger des Schuldners (im Folgenden: Beschwerdeführer) gegen die Entscheidung die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) einlegen, soweit damit das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung eines Hauptinsolvenzverfahrens nach Artikel 5 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2015/848 gerügt werden soll (Artikel 102c - § 4 EGInsO).
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Waldshut-Tiengen
Bismarckstraße 23
79761 Waldshut-Tiengen
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
|
Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingelegt werden. Eine Einlegung per E-Mail ist nicht zulässig. Wie Sie bei Gericht elektronisch einreichen können, wird auf www.ejustice-bw.de beschrieben.
Schriftlich einzureichende Anträge und Erklärungen, die durch einen Rechtsanwalt, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zu Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument zu übermitteln. Ist dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich, bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig. Die vorübergehende Unmöglichkeit ist bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen; auf Anforderung ist ein elektronisches Dokument nachzureichen.
Amtsgericht Waldshut-Tiengen - Insolvenzgericht - 12.09.2024
Insolvenzverwalter
Stephan Dietsche
Dipl.-Betriebswirt
Rathausstr. 2
79875 Dachsberg
Email: [email protected]
Web: buecheler-kollegen.de
Insolvenzverwalter kontaktieren
€69,90 /Monat
inkl. MwSt. | monatlich kündbar
Jetzt freischalten- Frühwarnsystem
- Alle Firmeninsolvenzen im Blick
- Insolvenzverwalter-Datenbank
- Kontakt zum Insolvenzverwalter
- Monatlich kündbar
weitere Insolvenzen aus den Branchen
Knüpfen Sie Kontakte um eine Geschäftsbeziehung aufzubauen.
Hier finden Sie 10 Gründe, warum Sie diese Chance nutzen sollten.
-
Montage, Handel, Kauf und Verkauf von Solaranlagen |
85540 Haar
Bayern -
Die Errichtung und das Betreiben von Solarparks und Photovoltaikanlagen sowie Windkraftanlagen sowie sonstiger Anlagen zur Nutzung Erneuerbarer Energien
78582 Balgheim
Baden-Württemberg -
Metallhandel, Altwaren- und Schrotthandel sowie Containerdienst.
Bergisch Gladbach
Nordrhein-Westfalen -
Ausführung sämtlicher Arbeiten gemäß dem Berufsbild des Maler- und Lackiererhandwerks
45468 Mülheim
Nordrhein-Westfalen -
Durchführung von Elektroarbeiten und Montagearbeiten jeglicher Art, unter anderem die Installation von Stromspeichern und Energiesystemen, sowie alle damit im Zusammenhang zu erbringenden Beratungs- und Serviceleistungen, Vertrieb von Photovoltaikanlagen und Stromspeichersystemen.
04279 Leipzig
Sachsen -
Hoch- und Tiefbau, Fassadenarbeiten, Abbrucharbeiten.
67547 Worms
Rheinland-Pfalz -
Entwicklung und Verbreitung von Mehrweg- und Rücknahmesystemen, mit dem Ziel Einweg-Verpackungen durch Mehrwegsysteme zu ersetzen.
82140 Olching
Bayern -
Lieferung und Montage von Heizungs-, Lüftungs-, Sanitär-, Klima-, Wärmepumpen-, Solar-, Schwimm-, Anlagen- und Spenglerarbeiten und Durchführung aller damit zusammenhängenden Geschäfte.
67547 Worms
Rheinland-Pfalz -
a) die Ausführung von Wandverkleidungen, Bedachungs-, Abdichtungs-, Zimmerer- sowie Holzbauarbeiten b) die Lieferung von, der Handel mit und die Montage von Trapezblechen und Sandwichelementen für industriellen Hallenbau c) die Lieferung, Herstellung und Montage von Holznagelbindern für industrielle und gewerbliche Bauten d) Restaurierungen von Gebäuden, welche unter Denkmalschutz stehen e) Bausanierungen: - die Bekämpfung von tierischen und pflanzlichen Holzschädlingen - Schutz gegen Mauersalze und Feuchtigkeiten
66333 Völklingen
Saarland -
Vermarktung, Vermittlung und Fachberatung sowie der Einzelhandel mit Treppen und Geländern.
46397 Bocholt
Nordrhein-Westfalen
Zeige 1 - 10 von 1336 Ergebnissen
Seite 1 von 92
Wirtschaftsgüter im Bereich Baunebengewerbe, Energie & Umwelt
Hier können Sie unter Umständen Wirtschaftsgüter direkt über den Insolvenzverwalter oder auf einer anschließenden Versteigerung erwerben. Nehmen Sie persönlichen Kontakt zum Insolvenzverwalter oder Geschäftsführer auf und bekunden Sie schon im Vorfeld Ihr Interesse.
Kundenstämme, Mitarbeiter und Wirtschaftsgüter
Bei einer Insolvenz können Sie mit dem Insolvenzverwalter oder Geschäftsführer sprechen. Im Insolvenzkalender finden Sie alle wichtigen Adressen. Knüpfen Sie Kontakte um z.B. Kundenstämme, Mitarbeiter oder Wirtschaftsgüter zu erwerben bei Baunebengewerbe, Energie & Umwelt.
Immobilien in der Zwangs- und Teilungsversteigerung
Ersteigern Sie Ihre Immobilie zum Schnäppchenpreis. Im Immobilienkalender finden Sie bundesweit alle Wohnungen, Ein- und Zweifamilienhäuser, Mehrfamilienhäuser, Grundstücke, Gewerbeobjekte, Hotels- und Gaststätten sowie Garagen –vielfach mit ausführlichen Gutachten/Exposés, Originalbildern und allen wichtigen Informationen, die Sie benötigen, um erfolgreich eine Immobilie zu ersteigern.
Objekte aus der Insolvenz und öffentliche Versteigerungen
Ersteigern Sie bei Online-Versteigerungen, Auktionen oder Präsenz-Versteigerungen Ihr Traumobjekt zum Schnäppchenpreis. Im Auktionskalender finden Sie bundesweit alle Versteigerungen von Landwirtschaftsmaschinen & Zubehör, Baumaschinen & Zubehör, Zubehör für Maschinen, Medizinische Geräte, Zubehör für Auto & Nutzfahrzeuge, Sport & Freizeit, Gewerbliche Großgeräte, Büromöbel & -artikel, Wohnen & Möbel, Kleinwerkzeuge, Whiskey, Vodka & Congnac, Schmuck, Nutzfahrzeuge, Fertigungs- & Produktionsmaschinen, Kunstgegenstände & Sammlungen, Kleidung & Schuhe, Haushalt- & Gartengeräte, Gesundheit & Pflege, Computer & Elektronik, Autos.
Hinweis
Nicht bei allen Insolvenzen kommt es zur Verwertung von Wirtschaftsgütern.