SESAM Microcomputer GmbH

Büro- & EDV-Dienstleistungen

SESAM Microcomputer GmbH
Ehrenfeldstr. 34
44787 Bochum

Amtsgericht Bochum

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Status: Sicherungsmaßnahmen

Bundesland: Nordrhein-Westfalen

vertreten durch den/die Geschäftsführer/-in
Dieter Lonken

Veröffentlicht: 01.06.2024

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Amtliche Veröffentlichung vom: 01.06.2024

Amtsgericht Bochum, Aktenzeichen: 80 IN 398/24

In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Bochum unter HRB 2303 eingetragenen SESAM Microcomputer GmbH, Ehrenfeldstr. 34, 44787 Bochum, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Dieter Lonken, Else-Hirsch-Str. 3, 44789 Bochum

Geschäftszweig: Software-Entwicklung und Systemanalyse für Microcomputer


ist am 29.05.2024, um 17:58 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Stephan Kunz, Viktoriastr. 57, 44787 Bochum bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).

80 IN 398/24
Amtsgericht Bochum, 29.05.2024

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