Schüßler Fitness- und Gesundheitscoaching GmbH

Sport & Freizeit

Der Betrieb eines Fitnessstudios, Unterweisung und Coaching in Sport, Fitness- und Gesundheitstraining, Aus- und Fortbildung im Bereich Sport und Fitness sowie Handel mit Produkten des Sport- und Fitnessbereichs einschließlich mit nicht zulassungspflichtigen Nahrungsergänzungsmitteln.

Schüßler Fitness- und Gesundheitscoaching GmbH
Kinkelstr. 7
44263 Dortmund

Amtsgericht Dortmund

ID wurde in die Zwischenablage kopiert.

Status: Sicherungsmaßnahmen

Bundesland: Nordrhein-Westfalen

vertreten durch den/die Geschäftsführer/-in

Veröffentlicht: 25.12.2024

ID wurde in die Zwischenablage kopiert.

Amtliche Veröffentlichung vom: 25.12.2024

Amtsgericht Dortmund, Aktenzeichen: 257 IN 1077/24

In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Dortmund unter HRB 34411 eingetragenen Schüßler Fitness- und Gesundheitscoaching GmbH, Kinkelstr. 7, 44263 Dortmund, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Falko Eberhard Schüßler, Kinkelstraße 7 , 44263 Dortmund

Geschäftszweig: Betrieb eines Fitnessstudios etc.


ist am 23.12.2024, um 10:59 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Dr. Christoph Schulte-Kaubrügger, Königswall 21, 44137 Dortmund bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).

257 IN 1077/24
Amtsgericht Dortmund, 23.12.2024

Insolvenzverwalter

Christoph Schulte-Kaubrügger
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