Schmies GmbH

Stahl & Metall

Schmies GmbH
Industriestraße 31
46342 Velen
www.schmies.eu

Amtsgericht Münster (Westfalen)

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Status: Sicherungsmaßnahmen

Bundesland: Nordrhein-Westfalen

vertreten durch den/die Geschäftsführer/-in
Stephan Schmies

Veröffentlicht: 24.04.2024

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Amtliche Veröffentlichung vom: 24.04.2024

Amtsgericht Münster, Aktenzeichen: 77 IN 2/24

Über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Coesfeld unter HRB 20341 eingetragenen Schmies GmbH, Industriestraße 31, 46342 Velen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Stephan Schmies, Am Großen Kamp 2a, 46342 Velen



ist wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung das Insolvenzverfahren am 1.3.2024 um 12.15 Uhr eröffnet worden.
Im Beschluss vom 1.3.204 hatte das Gericht festgelegt, den Berichts- und Prüfungstermin (§ 29, 156, 176 InsO) im Wege des schriftlichen Verfahrens abzuhalten. Der 31.5.2024 wurde insoweit als Stichtag benannt.

Nunmehr wird gem. § 5 InsO angeordnet, das der Berichts- und Prüfungstermin in mündlicher Form durchgeführt wird.

Dieser Termin findet am 31. Mai 2024, 9.00 Uhr, Saal 101 B - Gerichtsgebäude des Amtsgerichts Münster - statt.
Der Termin dient zugleich zur Beschlussfassung der Gläubiger über

- die Person des Insolvenzverwalters,
- die Einsetzung, Besetzung und Beibehaltung des Gläubigerausschusses (§ 68 InsO),
und gegebenenfalls über die nachfolgend bezeichneten Gegenstände:
- die Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO),
- die Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- die Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO),
- besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§§ 160, 161, 162 InsO):

hier: Zustimmung zum Abschluss eines Kaufvertrages zwischen Insolvenzverwalter und Stephan Schmies über bewegliches Anlagevermögen der Schuldnerin entsprechend der Rechnung/des schriftlichen Angebots vom 16.4.2024 zu einem Kaufpreis von brutto 39.444,26 EUR. Die Zustimmung ist als aufschiebende Bedingung vereinbart worden.

Es gilt im Übrigen der Eröffnungsbeschlusses vom 1.3.2024.
Nimmt an der Gläubigerversammlung kein stimmberechtigter Gläubiger teil (Beschlussunfähigkeit), so gilt die Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalter als erteilt (§ 160 Abs. 1 Satz 3 InsO).

Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, den Ergänzungsbeschluss sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).

Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin/dem Schuldner das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Münster, Gerichtsstr. 2-6, 48149 Münster schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Münster eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.

77 IN 2/24
Amtsgericht Münster, 22.04.2024

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