AFI Dienstleistungen GmbH

Baunebengewerbe Handwerksbetriebe Bauunternehmen

Bauunternehmen mit ganzheitlichem Konzept

SAS Immobau GmbH
Hans-Böckler-Straße 32
30851 Langenhagen
Telefon: 0511 74034581

Amtsgericht Hannover

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Status: Insolvenzeröffnung

Bundesland: Niedersachsen

vertreten durch den/die Geschäftsführer/-in
Fanel-Ionut Apostul

Veröffentlicht: 11.07.2024

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904 IN 743/23 - 1 -: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der SAS Immobau GmbH, Hans-Böckler-Straße 32, 30851 Langenhagen (AG Stendal, HRB 33845), vertr. d.: Fanel-Ionut Apostul, Klein-Buchholzer Kirchweg 1, 30659 Hannover, (Geschäftsführer), ist der Beschluss vom 08.07.2024 berichtigt worden.

Statt SAS Immobau GmbH, Hans-Böckler-Straße 32, 30851 Langenhagen (AG Hannover, HRB 219933), vertreten durch: Fanel-Ionut Apostul, Klein-Buchholzer Kirchweg 1, 30659 Hannover, (Geschäftsführer) muss es richtig heißen: AFI Dienstleistungen GmbH, Albrechtstraße 6, 06366 Köthen (Anhalt) (AG Stendal, HRB 33845), vertreten durch Neculai-Vasilica Avran, Am Südkamp 5, 49751 Sögel.

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Es wird darauf hingewiesen, dass sämtliche in diesem Verfahren ergangenen Beschlüsse vollständig eingesehen werden können, wenn lediglich das Aktenzeichen als Suchkriterium angegeben wird.

Rechtsmittelbelehrung

Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, wenn der Wert des Beschwerdegegenstands der Hauptsache 600,00 EUR übersteigt. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Hannover - Insolvenzabteilung -, Dienstgebäude: Hamburger Allee 26, 30161 Hannover, Postanschrift: Volgersweg 1, 30175 Hannover; Postfach 2 27, 30002 Hannover, Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1166698277712-000010167 oder dem Landgericht Hannover, Volgersweg 65, 30175 Hannover, Postanschrift: Postfach 37 29, 30037 Hannover, Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1256291412559-000183631 einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Beschwerdeberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei den o. g. Gerichten eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei den o. g. Gerichten ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Beschwerde soll begründet werden.

Amtsgericht Hannover, 08.08.2024

Insolvenzverwalter

Udo Müller
Rechtsanwalt

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