Sanitätshaus Mayer GmbH

Medizin & Pflege

Sanitätshaus Mayer GmbH
Radilostraße 43-47
60489 Frankfurt am Main

Amtsgericht Frankfurt am Main

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Status: Sicherungsmaßnahmen

Bundesland: Hessen

vertreten durch den/die Geschäftsführer/-in
Markus Mayer

Veröffentlicht: 13.04.2024

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Amtliche Veröffentlichung vom: 13.04.2024

810 IN 365/24 S-17-7 Am 01.05.2024 um 09:49 Uhr ist das Insolvenzverfahren Sanitätshaus Mayer GmbH, Radilostraße 43-47, 60489 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 106244),
vertreten durch:
1. Markus Mayer, Königsteiner Allee 55, 63128 Dietzenbach, (Geschäftsführer), eröffnet worden. Insolvenzverwalterin: Rechtsanwältin Ulrike Hoge-Peters, Hynspergstraße 24, D 60322 Frankfurt am Main, Tel.: 069/ 95 91 10 0, Fax: 069 / 95 91 10 80, E-Mail: [email protected], Internet: www.hgw.de
Das schriftliche Verfahren ist angeordnet, § 5 II InsO.
Die Gläubiger werden aufgefordert Anmeldungen bei der Insolvenzverwalterin vorzunehmen. Anmeldefrist: 15.07.2024
Einwendungen bzw. Widersprüche gegen Forderungsanmeldungen sowie ggf. folgende Anträge sind bis zum 29.07.2024 schriftlich bei dem hiesigen Insolvenzgericht, Geb. F, Klingerstr. 20, Frankfurt/M. vorzubringen:
* Wahl eines anderen Insolvenzverwalters (§ 57 InsO)
* Wahl eines Gläubigerausschusses
* Entscheidungen über die Vornahme von besonders bedeutsamen Rechtshandlungen (§ 160 InsO)
* Entscheidung über die Fortführung des schuldnerischen Unternehmens
* gegebenenfalls Entscheidungen über die in den §§ 66 (Rechnungslegung), 100 (Unterhalt aus der Insolvenzmasse), 149 (Änderung der Hinterlegungsstelle), 162 (Betriebsveräußerung an besonders Interessierte) InsO bezeichneten Angelegenheiten
Nach fruchtlosem Ablauf der vorgenannten Frist gelten Zustimmungen nach § 160 InsO als erteilt und sämtliche rechtzeitig angemeldeten Forderungen als festgestellt.

Amtsgericht Frankfurt am Main, 03.05.2024

Insolvenzverwalter

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