RIO-Immobilienmanagement GmbH & Co. KG

Hausdienstleistungen

RIO-Immobilienmanagement GmbH & Co. KG
Herbartstraße 4
04318 Leipzig

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Amtsgericht Leipzig

Status: Insolvenzeröffnung

Bundesland: Sachsen

vertreten durch den/die Geschäftsführer/-in
Radoslav Simeonov

Veröffentlicht: 07.05.2024

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Amtsgericht Leipzig - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 405 IN 2207/23

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der RIO-Immobilienmanagement GmbH & Co. KG, Herbartstraße 4, 04318 Leipzig, Amtsgericht Leipzig , HRA 18859
vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin RIO-Verwaltungs GmbH; d. vertreten durch den Geschäftsführer Radoslav Simeonov

- wurde am 02.05.2024 um 12:10 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.

Insolvenzverwalter ist:

Rechtsanwalt Björn Frische, Augustusplatz 9, 04109 Leipzig, Telefon geschäftlich: 0341 21672 392 Telefax: 0341 21672 332 Email geschäftlich: Bjoern.Frische@cms-hs.com

Die Insolvenzforderungen im Rang des § 38 InsO sind schriftlich bis zum 14.06.2024 bei dem Insolvenzverwalter anzumelden.

Sicherungsrechte an beweglichen Sachen und Rechten sind dem Insolvenzverwalter unverzüglich anzuzeigen (§ 28 Abs. 2 InsO).

Leistungen an die Schuldnerin haben zu unterbleiben (§ 28 Abs. 3 InsO).

Auf den Berichtstermin wird verzichtet. Widersprüche gegen die Feststellung der angemeldeten Forderungen sind durch den Insolvenzverwalter, die Schuldnerin und die Gläubiger bis zum 15.07.2024 beim Amtsgericht Leipzig, 04275 Leipzig, Bernhard-Göring-Str. 64 schriftlich einzureichen.
Nach Ablauf der gesetzten Frist trägt das Insolvenzgericht das Ergebnis in die Tabelle ein bzw. wird über die Einwendungen gegen die Anordnung des schriftlichen Verfahrens entschieden.

Die Gläubiger werden über das Prüfungsergebnis festgestellter und für den Ausfall festgestellter Forderungen nicht benachrichtigt.

Der Beschluss liegt in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.


Die in dem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem (www.insolvenzbekanntmachungen.de) vom Gericht veranlasste Veröffentlichung von personenbezogenen Daten aus dem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens wird spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.

Alle übrigen vom Gericht veranlassten Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.

Insolvenzverwalter

Björn Frische
Rechtsanwalt

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