Ringberg Hotel GmbH & Co. KG
Hotel & Gastronomie, Lebensmittelherstellung
Ringberg Hotel GmbH & Co. KG
Ringberg 10
98527 Suhl
www.ringberghotel.de
Amtsgericht Meiningen
ID wurde in die Zwischenablage kopiert.
Status: Insolvenzeröffnung
Bundesland: Thüringen
vertreten durch den/die Geschäftsführer/-in
Janine Schellenberger und Kristin Volkhardt
Veröffentlicht: 04.06.2024
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Amtliche Veröffentlichung vom: 04.06.2024
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Ringberg Hotel GmbH & Co. KG, Ringberg 10, 98527 Suhl, vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin Ringberg Hotel Verwaltungs GmbH, diese vertreten durch die Geschäftsführerinnen Janine Schellenberger und Kristin Volkhardt
Registergericht: Amtsgericht Jena Register-Nr.: HRA 301436
- Schuldnerin -
1.Das am 14.03.2024 bei Gericht eingegangene Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schuldnerin wird wegen Zahlungsunfähigkeit am 01.06.2024 um 08.00 Uhr eröffnet.
2.Es wird die Eigenverwaltung angeordnet (§ 270 InsO).
3.Zum Sachwalter wird bestellt:
Rechtsanwalt Kai Dellit
Maximilian-Welsch-Straße 2, 99084 Erfurt
Telefon: 0361 601314-0
Telefax: 0361 601314-30
Email: [email protected]
4.Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bis zum 02.07.2024 bei dem Sachwalter schriftlich anzumelden.
Bei der Anmeldung sind Grund und Betrag der Forderung anzugeben.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden spätestens am 14.07.2024 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
5.Berichtstermin sowie Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über die eventuelle Wahl eines anderen Sachwalters, über die Einsetzung eines Gläubigerausschusses sowie über die in den §§ 35 Abs. 2 (Entscheidung über die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger Tätigkeit), 66 (Rechnungslegung Insolvenzverwalter), 100 f. (Unterhaltszahlungen aus der Insolvenzmasse), 149 (Anlage von Wertgegenständen), 157 (Stilllegung bzw. Fortführung des Unternehmens, Beauftragung des Insolvenzverwalters mit der Ausarbeitung eines Insolvenzplans, Vorgabe der Zielsetzung des Plans), 160 (Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters, insbesondere, wenn das Unternehmen oder ein Betrieb, das Warenlager im Ganzen, ein unbeweglicher Gegenstand aus freier Hand, die Beteiligung des Schuldners an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, oder das Recht auf den Bezug wiederkehrender Einkünfte veräußert werden soll; wenn ein Darlehen aufgenommen werden soll, das die Insolvenzmasse erheblich belasten würde oder wenn ein Rechtsstreit mit erheblichem Streitwert anhängig gemacht oder aufgenommen, die Aufnahme eines solchen Rechtsstreits abgelehnt oder zur Beilegung oder zur Vermeidung eines solchen Rechtsstreits ein Vergleich oder ein Schiedsvertrag geschlossen werden soll), 162 (Betriebsveräußerung an besonders Interessierte), 163 (Betriebsveräußerung unter Wert), 233 (Zustimmung Fortsetzung Verwertung und Verteilung bei Insolvenzplan) und 271 (Beantragung einer Eigenverwaltung) InsO bezeichneten Angelegenheiten wird anberaumt auf
Dienstag, 06.08.2024, 10:00 Uhr,
Sitzungssaal A 0105, 1. OG, Haus A, Lindenallee 15, 98617 Meiningen, 98617 Meiningen
Hinweise:
Die Zustimmung zur Vornahme besonders bedeutsamer Rechtshandlungen im Sinne des § 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist.
6.Prüfungstermin wird anberaumt auf
Dienstag, 06.08.2024, 10:00 Uhr,
Sitzungssaal A 0105, 1. OG, Haus A, Lindenallee 15, 98617 Meiningen, 98617 Meiningen
Hinweise:
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
7.Sicherungsrechte an beweglichen Gegenständen oder an Rechten sind dem Sachwalter unverzüglich anzuzeigen (§ 28 Abs. 2 InsO).
Der Gegenstand an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
8.Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an diese, sondern an den Sachwalter zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).
9.Ein Gläubigerausschuss wird eingesetzt. Dieser besteht aus den Mitgliedern
Deutsche Kreditbank AG, Jägerallee 23, 14469 Potsdam
vertr.d. Teamleiter Co-Betreuung Carsten Birkholz
Stark Innovativ UG (haftungsbeschränkt), Simsonstraße 15, 98529 Suhl
vertr.d. Martin Stark
Bundesagentur für Arbeit, Max-Reger-Straße 1, 99096 Erfurt
vertr. d. Tanja Bischof
Deutsche Kreditbank AG
Jägerallee 23, 14469 Potsdam
Stark Innovativ UG (haftungsbeschränkt)
Simsonstraße 15, 98529 Suhl
Bundesagentur für Arbeit
Max-Reger-Straße 1, 99096 Erfurt
10.Der Sachwalter wird gem. § 8 Abs. 3 InsO beauftragt, die in dem Verfahren vorzunehmenden Zustellungen, beginnend mit der Zustellung des Eröffnungsbeschlusses nach § 30 InsO, durchzuführen.
Ausgenommen ist die Zustellung des Eröffnungsbeschlusses an die Schuldnerin; diese erfolgt durch das Insolvenzgericht.
Die öffentlichen Bekanntmachungen obliegen weiterhin dem Insolvenzgericht.
11.Hinweis:
Die in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgte Veröffentlichung von Daten aus einem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens wird spätestens 6 Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht, § 3 Abs. 1 Satz 1 InsOBekV.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Meiningen
Lindenallee 15
98617 Meiningen einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.
Amtsgericht Meiningen - Insolvenzgericht - 03.06.2024
Insolvenzverwalter
Kai Dellit
Rechtsanwalt
Maximilian-Welsch-Str. 2
99084 Erfurt
Email: [email protected]
Web: hww.eu
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Gegenstand des Unternehmens ist der Verkauf von Brot und Backwaren sowie Konditorei- und Cafeartikeln.
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