rent2buy AG

Einzelhandel, Großhandel & Onlinehandel

Betrieb von Online-Plattformen sowie von Ladengeschäften, insbesondere für die Vermietung von und den Handel mit Konsum- und Investitionsgütern.

rent2buy AG
Industriestraße 10,
35580 Wetzlar

Amtsgericht Wetzlar

ID wurde in die Zwischenablage kopiert.

Status: Insolvenzeröffnung

Bundesland: Hessen

vertreten durch den/die Geschäftsführer/-in

Veröffentlicht: 20.02.2025

ID wurde in die Zwischenablage kopiert.

Amtliche Veröffentlichung vom: 20.02.2025

Geschäfts-Nr.: 3 IN 147/24 . Über das Vermögen der rent2buy AG, Industriestraße 10, 35580 Wetzlar (AG Wetzlar, HRB 8654), vertr. d.:, (Vorstand), ist am 18.02.2025 um 09:00 Uhr ist das Insolvenzverfahren eröffnet worden.
Sachwalter ist: Rechtsanwalt Thomas Rittmeister, c/o Reimer Rechtsanwälte, Bockenheimer Landstraße 94-96, 60323 Frankfurt am Main, Tel.: 069/2034760, Fax: 069/20347699, E-Mail: [email protected], Internet: www.reimer-rae.de.

Es wird die Eigenverwaltung der Schuldnerin angeordnet.
Die Schuldnerin ist berechtigt, unter Aufsicht des Sachwalters die Insolvenzmasse zu verwalten und über sie zu verfügen (§ 270 Abs. 1 InsO).
Verbindlichkeiten, die nicht zum gewöhnlichen Geschäftsbetrieb gehören, soll die Schuldnerin nur mit Zustimmung des Sachwalters eingehen.


Die Gläubiger werden aufgefordert:

a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) nach § 39 InsO bei dem Sachwalter unter Beachtung des § 174 InsO bis zum 18.03.2025 anzumelden ;

b) dem Sachwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).



Das Verfahren wird mündlich durchgeführt.
Vor dem Insolvenzgericht wird am: Dienstag, 15.04.2025, 11:47 Uhr, II. Stock, Sitzungssaal 201, Gebäude B, Wertherstr. 1, 35578 Wetzlar, eine Gläubigerversammlung abgehalten.
Der Termin dient zugleich der Entscheidung der Gläubiger über

* die Person des Sachwalters (§ 57 InsO),
* die Einsetzung bzw. Beibehaltung und Besetzung eines Gläubigerausschusses (§ 68 InsO)

sowie gegebenenfalls über:

* die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger
Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),
* Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung
(§ 66 Abs. 3 InsO),
* eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
* den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO); z. B. Unternehmensstilllegung, vorläufige Fortführung oder Insolvenzplan,
* die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO),
* besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Sachwalters (§ 160 InsO); insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin, des Warenlagers im Ganzen, eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand, einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde, Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert,
* eine Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder eine Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO),
* eine Beantragung der Anordnung oder der Aufhebung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§ 271 InsO),
* Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO),
und zur Prüfung der angemeldeten Forderungen.

Hinweis: Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist.
Amtsgericht Wetzlar, 18.02.2025

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