Reent Obernolte GmbH & Co. KG

Baunebengewerbe Handwerksbetriebe

Herstellung und Vertrieb von Betonbauzubehör, Kücher-, Fundament-, Deckenrand-Schalungssysteme.

Reent Obernolte GmbH & Co. KG
Ravensberger Str. 59
32278 Kirchlengern
Telefon: +49 5223 97370
www.obernolte.de

Amtsgericht Bielefeld

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Status: Sicherungsmaßnahmen

Bundesland: Nordrhein-Westfalen

vertreten durch den/die Geschäftsführer/-in

Veröffentlicht: 27.10.2024

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Amtliche Veröffentlichung vom: 27.10.2024

Amtsgericht Bielefeld, Aktenzeichen: 43 IN 772/24

In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Bad Oeynhausen unter HRA 4729 eingetragenen Reent Obernolte GmbH & Co. KG, Ravensberger Straße 63, 32278 Kirchlengern, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin, die im Handelsregister des Amtsgerichts Bad Oeynhausen unter HRB 8271 eingetragene Obernolte Verwaltungs-GmbH GmbH, Ravensberger Straße 63, 32278 Kirchlengern, diese vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Frank Kettler




ist am 24.10.2024, um 11:45 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Prof. Dr. Volker Römermann, Ständehausstraße 10, 30159 Hannover bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).

43 IN 772/24
Amtsgericht Bielefeld, 24.10.2024

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