Projekt Eisenbahnstraße 178 GmbH

Immobilien

Die Übernahme der Haftung, Geschäftsführung und Vertretung der Burghardt Neubau Eisenbahnstraße GmbH & Co. KG mit Sitz in Dreieich. Der Erwerb, das Halten, die Entwicklung/Bebauung sowie die Veräußerung von Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten (einschließlich Wohnungseigentum) aber auch von anderen Vermögenswerten in der Gemarkung Eisenbahnstraße, Dreieich.

Projekt Eisenbahnstraße 178 GmbH
Hauptstraße 14
63303 Dreieich
Telefon: +49 6103 4879751
www.burghardt-invest.de

Amtsgericht Offenbach am Main

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Status: Insolvenzeröffnung

Bundesland: Hessen

vertreten durch den/die Geschäftsführer/-in

Veröffentlicht: 09.07.2024

ID wurde in die Zwischenablage kopiert.

Amtsgericht Offenbach am Main
28.06.2024
- Insolvenzgericht -
8 IN 66/24





B e s c h l u s s


In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der

Projekt Eisenbahnstraße 178 GmbH, Hauptstraße 14, 63303 Dreieich (AG Offenbach am Main , HRB 52182),

wird heute um 10:00 Uhr das Insolvenzverfahren gemäß §§ 2, 3, 11, 16ff InsO wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet.

Zum Insolvenzverwalter wird bestellt:

Rechtsanwalt Dr. Lason Gutsche, (Ffm.-Fach 447), Hynspergstraße 24, 60322 Frankfurt am Main, Tel.: 069/95 91 10 - 0, Fax: 069/95 91 10 - 80, E-Mail: mail@hgw.de, Internet: www.hgw.de.

Der Schuldnerin wird die Verfügung über ihr gegenwärtiges und zukünftiges Vermögen für die Dauer des Insolvenzverfahrens verboten und dem Insolvenzverwalter übertragen. Schuldbefreiende Leistungen an die Schuldnerin können nach dem Eröffnungszeitpunkt nicht mehr erfolgen, wird gleichwohl an die Schuldnerin geleistet und gelangen die Mittel nicht zur Masse, besteht die Gefahr der nochmaligen Leistungsverpflichtung gegenüber dem Insolvenzverwalter.

Rechtsmittelbelehrung

Diese Entscheidung kann durch die Schuldnerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Offenbach, Kaiserstraße 16-18, 63065 Offenbach am Main einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.

Insolvenzverwalter

Lason Gutsche
Rechtsanwalt

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Hinweis
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