Pro-Tec Security Consultants GmbH & Co. KG
Sicherheitsdienstleistung
Bewachung von fremdem Leben und Eigentum sowie Durchführung von Fahrdienstleistungen mit Fremdfahrzeugen.
Pro-Tec Security Consultants GmbH & Co. KG
Nördliche Münchner Str. 18 g
82031 Grünwald
Telefon:
+49 89 14325238
www.pro-tec-group.de
Amtsgericht München
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Status: Sicherungsmaßnahmen
Bundesland: Bayern
vertreten durch den/die Geschäftsführer/-in
Peric Bozo
Veröffentlicht: 13.10.2024
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Amtliche Veröffentlichung vom: 13.10.2024
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In dem Verfahren über den Antrag d.
Pro-Tec Security Consultants GmbH & Co. KG, Nördliche-Münchner-Straße 18g, 82031 Grünwald, vertreten durch die Gesellschafterin P.T. Verwaltungs GmbH, diese vertreten durch den Geschäftsführer Peric Bozo
Registergericht: Amtsgericht München Registergericht Register-Nr.: HRA 96820
- Schuldnerin -
auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen
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Beschluss:
Zur Sicherung des Schuldnervermögens vor nachteiligen Veränderungen (§ 21 Abs. 1 und 2 InsO)
wird am 11.10.2024 um 10:30 Uhr vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet, § 21 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 InsO.
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird bestellt: Rechtsanwalt Dr. jur. Michael Schuster, Franz-Joseph-Straße 8, 80801 München, Telefon: +49(89)25548700, Telefax: +49(89)25548710.
wird gemäß § 21 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 Alt. 2 InsO angeordnet, dass Verfügungen der Schuldnerin nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind.
Unter diese Anordnung fällt auch die Einziehung von Außenständen.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht München
Pacellistraße 5
80333 München
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
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Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.
Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.
Elektronische Dokumente müssen
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.
Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.
Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.
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Amtsgericht München - Insolvenzgericht - 11.10.2024
Insolvenzverwalter
Michael Schuster
jur.Rechtsanwalt
Franz-Joseph-Str. 8
80801 München
Email: [email protected]
Web: jaffe-rae.de
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Sicherheitsdienst, Detektei, Objektschutz, Eventschutz, Reinigungs- und Servicearbeiten.
53347 Alfter
Nordrhein-Westfalen -
Beratung, Verkauf, Montage und Wartung in den Bereichen Elektro- und Kommunikationstechnik (Einbruch-Meldeanlagen, Funk-Alarmanlagen, Brand-Meldeanlagen, Video-Überwachungssysteme, Störmeldeanlagen, Rettungswegtechnik, Sprechanlagen, EDV-Netzwerke, Sicherheitsanalysen, ISDN/DSL Telefontechnik) sowie im Bereich eines Schlüssel-Not-Dienstes (Tür-Not-Öffnungen, Nachtschlüssel, Schließzylinder, Schließanlagen, Sicherheitsbeschläge, Schlösser und Tresore)
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Hessen -
Bewachungsunternehmen gem. § 34 GewO, Personaldienstleistungen. Sichereitsunternehmen.
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Hamburg -
Gegenstand ist der Betrieb eines Sicherheitsdienstes.
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Nordrhein-Westfalen -
Bewachung von fremdem Leben und Eigentum sowie Durchführung von Fahrdienstleistungen mit Fremdfahrzeugen.
82031 Grünwald
Bayern -
Die Erbringung von Personaldienstleistungen im Bereich des Facility Management, Bewachung im Bereich Objektschutz, Veranstaltung-, Service- und Konferenzschutz, Revierdienst, Alarmaufschaltung, Schutz vor Diebstahldelikten im Einzelhandel, Sicherheitsdienstleistungen.
14052 Berlin
Berlin
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