PNT Translogistik & Vermietung GmbH
Transport & Logistik
Transport und Logistik, Kfz-Handel, Hausmeisterservice, Durchführung von Werbefahrten, Vermietung von Abstellflächen, Kfz-Vermietung, IT-Service, Ausführung von Kfz-Reparaturarbeiten.
PNT Translogistik & Vermietung GmbH
Dieselstr. 1
63165 Mühlheim
Telefon:
+49 6108 7992829
Amtsgericht Offenbach am Main
ID wurde in die Zwischenablage kopiert.
Status: Sicherungsmaßnahmen
Bundesland: Hessen
vertreten durch den/die Geschäftsführer/-in
Pero Cestic
Veröffentlicht: 30.04.2024
ID wurde in die Zwischenablage kopiert.
Amtliche Veröffentlichung vom: 30.04.2024
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
PNT Translogistik & Vermietung GmbH, Dieselstraße 1a, 63165 Mühlheim (AG Offenbach am Main , HRB 51112),
vertreten durch:
1. Pero Cestic, Blücherstraße 51, 63071 Offenbach am Main, (Geschäftsführer),
Verfahrensbevollmächtigter des Vertreters zu 1.:
Michael Heinrich, Postfach 2180, 63170 Obertshausen,
wird heute um 17:15 Uhr das Insolvenzverfahren gemäß §§ 2, 3, 11, 16ff InsO wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet.
Zur Insolvenzverwalterin wird bestellt:
Rechtsanwältin Nicole Janssen-Carstens, Minnholzweg 2b, 61476 Kronberg im Taunus, Tel.: 06173/78 34 - 0, Fax: 06173/78 34 - 149, E-Mail: [email protected], Internet: www.ra-amend.de.
Der Schuldnerin wird die Verfügung über ihr gegenwärtiges und zukünftiges Vermögen für die Dauer des Insolvenzverfahrens verboten und der Insolvenzverwalterin übertragen. Schuldbefreiende Leistungen an die Schuldnerin können nach dem Eröffnungszeitpunkt nicht mehr erfolgen, wird gleichwohl an die Schuldnerin geleistet und gelangen die Mittel nicht zur Masse, besteht die Gefahr der nochmaligen Leistungsverpflichtung gegenüber der Insolvenzverwalterin.
Der Insolvenzbeschlag erstreckt sich sowohl auf die papierhaften Geschäftsunterlagen der Antragstellerin als auch auf alle - ggf. auch bei Dritten - gespeicherten elektronischen Daten der Schuldnerin, insbesondere auf die Finanz- und Lohnbuchhaltung, der Korrespondenz mit Kunden- und Gläubigern und die E-Mails, wobei die Aufzählung nicht abschließend ist
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann durch die Schuldnerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Offenbach, Kaiserstraße 16-18, 63065 Offenbach am Main einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Offenbach am Main, 24.10.2024
Insolvenzverwalter
Nicole Janssen-Carstens
Rechtsanwältin
Minnholzweg 2b
61476 Kronberg
Email: [email protected]
Web: ra-amend.de
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