Petroserv GmbH

Personaldienstleistung

Die gewerbsmäßige Arbeitnehmerüberlassung sowie Personalvermittlung, Servicedienstleistungen im Stahl-und Rohrleitungsbau, Industrie-und Anlagenbau, an Anlagen der Petrochemie, Raffinerien, Kraftwerken, Müllverwertungsanlagen, der Zement-und Papierindustrie sowie das Überholen der genannten Anlagen, Coaching und Consulting, Personalqualifizierung sowie Schweißtechnik und Verwaltung eigenen Vermögens.

Petroserv GmbH
Güntherstrasse 6
30159 Bad Homburg
Telefon: +49 6021 37195-03
www.petroserv-gmbh.de

Amtsgericht Bad Homburg v.d. Höhe

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Status: Sicherungsmaßnahmen

Bundesland: Niedersachsen

vertreten durch den/die Geschäftsführer/-in
Tobias Lausberg

Veröffentlicht: 22.06.2024

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Amtliche Veröffentlichung vom: 22.06.2024

Amtsgericht Bad Homburg v.d.Höhe
06.08.2024
- Insolvenzgericht -
61 IN 69/24 Br





B e s c h l u s s


In dem Insolvenzverfahren

über das Vermögen der

Petroserv GmbH, Güntherstrasse 6, 30159 Hannover (AG Hannover, HRB 225310),
vertreten durch:
Tobias Lausberg, c/o TCS Treuhand Steuerberatungsgesellschaft mbH, Kaiser-Friedrich-Promenade 14, 61348 Bad Homburg v. d.Höhe, (Geschäftsführer),

Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Baumann Brunkhost, Goseriede 10-12, 30159 Hannover,


wird der Beschluss vom 02.08.2024 auf Grund offensichtlicher Unrichtigkeit dahingehend berichtigt, dass es statt:

"Vor dem Insolvenzgericht wird am

Freitag, 02.08.2024, 11:00 Uhr, Saal E4

eine Gläubigerversammlung zur Berichterstattung durch den Insolvenzverwalter und zur Prüfung der angemeldeten Forderungen (Berichts- und Prüfungstermin) abgehalten."

korrekt lauten muss:

"Vor dem Insolvenzgericht wird am

Mittwoch, 02.10.2024, 11:00 Uhr, Saal E4

eine Gläubigerversammlung zur Berichterstattung durch den Insolvenzverwalter und zur Prüfung der angemeldeten Forderungen (Berichts- und Prüfungstermin) abgehalten."

G r ü n d e:

Die Berichtigung war von Amts wegen auf Grund offensichtlicher Datums-Unrichtigkeit zu veranlassen.

Rechtsbehelfsbelehrung

Diese Entscheidung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Bad Homburg v.d.Höhe, Auf der Steinkaut 10-12, 61352 Bad Homburg v.d.Höhe einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. der Verkündung der Entscheidung.
Erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist. Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem Amtsgericht Bad Homburg v.d.Höhe, Auf der Steinkaut 10-12, 61352 Bad Homburg v.d.Höhe ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Erinnerung soll begründet werden.



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