pbc Papierebearbeitungscentrum GmbH
Druck & Verlag
Die Herstellung, Bearbeitung und der Vertrieb von Druckerzeugnissen und Werbemitteln aller Art, insbesondere die Herstellung Bearbeitung von Werbebroschüren, Werbefaltblättern, Prospekthüllen und sonstigen Werbeartikeln und Druckerzeugnissen aus Papier.
pbc Papierebearbeitungscentrum GmbH
Krefelder Str. 32
70376 Stuttgart
Telefon:
+49 711 541117
www.papierbearbeitungscentrum.de
Amtsgericht Stuttgart
ID wurde in die Zwischenablage kopiert.
Status: Insolvenzeröffnung
Bundesland: Baden-Württemberg
vertreten durch den/die Geschäftsführer/-in
Veröffentlicht: 03.10.2024
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Amtliche Veröffentlichung vom: 03.10.2024
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
pbc Papierebearbeitungscentrum GmbH, Krefelder Str. 32, 70376 Stuttgart
Registergericht: Amtsgericht Stuttgart Registergericht Register-Nr.: HRB 17710
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Schüttners Hug & Partner mbB, Kaiserstrasse 21-23, 44135 Dortmund,
Gz.: 660/24FL / dh
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1. Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schuldnerin wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung am 01.10.2024 um 12.00 Uhr eröffnet.
2. Zum Insolvenzverwalter wird bestellt:
Rechtsanwalt Dr. Moritz Kriegs
Königstraße 21, 70173 Stuttgart
Telefon: 0711 18578300
Telefax: 0711 18578329
Email: [email protected]
3. Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bis zum 14.11.2024 bei dem Insolvenzverwalter schriftlich anzumelden.
Die Anmeldung kann durch Übermittlung eines elektronischen Dokuments erfolgen, der Insolvenzverwalter kann den Übermittlungsweg sowie ein gängiges Dateiformat für die Anmeldung festlegen. Der Insolvenzverwalter muss daneben einen sicheren Übermittlungsweg im Sinne des § 130a der Zivilprozessordnung für die Übermittlung anbieten.
Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a ZPO) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären. Die Zustimmung gegenüber dem Insolvenzgericht gilt mit der Einreichung eines elektronischen Dokuments auf einem sicheren Übermittlungsweg in diesem Verfahren als erteilt.
Bei der Anmeldung sind Grund und Betrag der Forderung anzugeben. Der Anmeldung sollen die Urkunden, aus denen sich die Forderung ergibt, in Abdruck beigefügt werden. Sofern die Anmeldung mittels eines elektronischen Dokuments erfolgt, kann auch eine elektronische Rechnung übermittelt werden. Auf Verlangen des Insolvenzverwalters oder des Insolvenzgerichts sind Ausdrucke, Abschriften oder Originale von Urkunden einzureichen.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden spätestens am 05.12.2024 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
4. Berichtstermin sowie Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über die eventuelle Wahl eines anderen Insolvenzverwalters, über die Einsetzung eines Gläubigerausschusses sowie über die in den §§ 66 (Rechnungslegung Insolvenzverwalter), 100 f. (Unterhaltszahlungen aus der Insolvenzmasse), 149 (Anlage von Wertgegenständen), 157 (Stilllegung bzw. Fortführung des Unternehmens, Beauftragung des Insolvenzverwalters mit der Ausarbeitung eines Insolvenzplans, Vorgabe der Zielsetzung des Plans), 160 (Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters, insbesondere, wenn das Unternehmen oder ein Betrieb, das Warenlager im Ganzen, ein unbeweglicher Gegenstand aus freier Hand, die Beteiligung des Schuldners an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, oder das Recht auf den Bezug wiederkehrender Einkünfte veräußert werden soll; wenn ein Darlehen aufgenommen werden soll, das die Insolvenzmasse erheblich belasten würde oder wenn ein Rechtsstreit mit erheblichem Streitwert anhängig gemacht oder aufgenommen, die Aufnahme eines solchen Rechtsstreits abgelehnt oder zur Beilegung oder zur Vermeidung eines solchen Rechtsstreits ein Vergleich oder ein Schiedsvertrag geschlossen werden soll), 162 (Betriebsveräußerung an besonders Interessierte), 163 (Betriebsveräußerung unter Wert), 233 (Zustimmung Fortsetzung Verwertung und Verteilung bei Insolvenzplan) und 271 (Beantragung einer Eigenverwaltung) InsO bezeichneten Angelegenheiten wird anberaumt auf
Donnerstag, 16.01.2025, 10:00 Uhr,
Sitzungssaal 4, EG, Hauffstraße 5, 70190 Stuttgart
Hinweise:
Die Zustimmung zur Vornahme besonders bedeutsamer Rechtshandlungen im Sinne des § 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist.
5. Prüfungstermin wird anberaumt auf
Donnerstag, 16.01.2025, 10:00 Uhr,
Sitzungssaal 4, EG, Hauffstraße 5, 70190 Stuttgart
Hinweise:
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
6. Sicherungsrechte an beweglichen Gegenständen oder an Rechten sind dem Insolvenzverwalter unverzüglich anzuzeigen (§ 28 Abs. 2 InsO).
Der Gegenstand an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
7. Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an diese, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).
8. Der Insolvenzverwalter wird gem. § 8 Abs. 3 InsO beauftragt, die in dem Verfahren vorzunehmenden Zustellungen, beginnend mit der Zustellung des Eröffnungsbeschlusses nach § 30 InsO, durchzuführen. Die Zustellung kann auch elektronisch nach Maßgabe des § 173 ZPO erfolgen.
Ausgenommen ist die Zustellung des Eröffnungsbeschlusses an die Schuldnerin; diese erfolgt durch das Insolvenzgericht.
Die öffentlichen Bekanntmachungen obliegen weiterhin dem Insolvenzgericht.
9. Hinweis:
Die in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgte Veröffentlichung von Daten aus einem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens wird spätestens 6 Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht, § 3 Abs. 1 Satz 1 InsOBekV.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden.
Ebenso können der Schuldner oder die Gläubiger des Schuldners (im Folgenden: Beschwerdeführer) gegen die Entscheidung die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) einlegen, soweit damit das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung eines Hauptinsolvenzverfahrens nach Artikel 5 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2015/848 gerügt werden soll (Artikel 102c - § 4 EGInsO).
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Stuttgart
Hauffstraße 5
70190 Stuttgart
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
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Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingelegt werden. Eine Einlegung per E-Mail ist nicht zulässig. Wie Sie bei Gericht elektronisch einreichen können, wird auf www.ejustice-bw.de beschrieben.
Schriftlich einzureichende Anträge und Erklärungen, die durch einen Rechtsanwalt, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zu Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument zu übermitteln. Ist dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich, bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig. Die vorübergehende Unmöglichkeit ist bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen; auf Anforderung ist ein elektronisches Dokument nachzureichen.
Amtsgericht Stuttgart - Insolvenzgericht - 01.10.2024
Insolvenzverwalter
Moritz Kriegs
Rechtsanwalt
Königsstr. 21
70173 Stuttgart
Email: [email protected]
Web: whitecase.com
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65203 Wiesbaden
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Die Herausgabe und das Verlegen von Telekommunikationsverzeichnissen in allen Ausprägungen, sowie alle damit zusammenhängenden Geschäfte, wie z.B. die Akquisition von Aufträgen.
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Erbringung von Dienst- und Beratungsleistungen in den Bereichen Grafische Gestaltungen und Werbung, der Betrieb eines Verlags für Informationsbroschüren, die Vermietung von Werbeflächen, der Betrieb eines Call- Centers, die Unterstützung von sozialen Einrichtungen und Vereinen bei der Beschaffung von Spielgeräten, Informationssystemen und Fahrzeugen.
55543 Bad Kreuznach
Rheinland-Pfalz -
Gegenstand des Unternehmens war die Herstellung von Druckereierzeugnissen jeder Art sowie alle damit zusammenhängenden Geschäfte.
31785 Hameln
Niedersachsen -
Offsetdruckerei, industrielle Weiterverarbeitung und Werbung, Herstellung von Prospekten und Broschüren für Touristik, Kataloge und Werbematerial für Versandhäuser, Verlage, Werbeagenturen und Industriebetriebe Das Unternehmen bietet über Druckvorbereitung, Repro, Druck und Verteilungslogistik die gesamte Leistungspalette der Herstellung von Drucksachen an.
75181 Pforzheim
Baden-Württemberg -
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75181 Pforzheim
Baden-Württemberg -
Herstellung von Druckereierzeugnissen aller Art im Offset- und Siebdruckverfahren; Spezialbereich ist der Foliendruck im UV-Offset und Siebdruck mit Printprodukten wie Schaufensterkleber jeder Art, Auto- und Geräteaufkleber, Kunststoffplakate und -schilder, Geschäftszeitenkleber, Overhead-Folien, Druckdias, Folienregister, Plastikkarten, Sicherheitsplaketten, Flaschenanhänger, Haftetiketten, Postkartenaufkleber, Fußbodenkleber, Drehscheiben, Dekor- und Hologrammfolien, Kalenderkarten, Lehrtafeln, Thekenmatten, Mouse-Pads, Aufstelldisplays, Lineale, Regalwerbemittel, Rubbeldrucke, Regalwerbemittel, Rubbeldrucke, Relief- und Leuchtfarbendrucker, kreative Veredelungen im UV-Offset und UV-Siebdruck mit Farben, Folien, Effekt- und Duftlacken;
90478 Nürnberg
Bayern -
Der Handel und Vertrieb von Werbemitteln aller Art sowie die Übernahme von Vertretungen. Die Gesellschaft ist berechtigt, die Rechtsstellung einer persönlich haftenden Gesellschafterin bei anderen Gesellschaften mit vergleichbarem Zweck zu übernehmen.
63179 Obertshausen
Hessen
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