Paulicks Aufmöbler GmbH

Handwerksbetriebe

Paulicks Aufmöbler GmbH
Dammzollstraße 68
03185 Peitz

Amtsgericht Cottbus

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Status: Sicherungsmaßnahmen

Bundesland: Brandenburg

vertreten durch den/die Geschäftsführer/-in
Frau Grit Lehmann

Veröffentlicht: 19.06.2024

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In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der
Paulicks Aufmöbler GmbH (Registergericht: Amtsgericht Cottbus HRB 16344 CB), Geschäftszweig Transport und die Montage von Möbeln und Bauteilen, Dammzollstraße 68, 03185 Peitz, eingetragener Sitz: Peitz, vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Grit Paulick, Dammzollstrßae 68, 03185 Peitz
- Verfahrensbevollmächtigter: Rechtsanwalt Olaf Schubert, Berliner Straße 2, 15566 Schöneiche - ist heute, am 18.6.2024, um 09:53 Uhr, angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO): Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird
Rechtsanwalt Dr. Florian Linkert, Krausenstraße 41, 10117 Berlin bestellt. Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände seines Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen, soweit nicht deren Abtretung offengelegt wurde. Er wird ermächtigt, Auskünfte über die Vermögenslage der Schuldnerin bei Dritten (Banken, Versicherungen, Behörden, Vertragspartnern usw.) einzuholen. Die Schuldner der Schuldnerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen den Schuldner werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
Cottbus, den 18.6.2024
63 IN 220/24

Insolvenzverwalter

Florian Linkert
Rechtsanwalt

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