Paul Walter GmbH

Architekten & Planungsbüros

Planung, die Errichtung und der Betrieb von Anlagen zur direkten oder indirekten Nutzung der Sonnenenergie im Bereich Photovoltaik oder Solarthermie sowie der Handel mit solchen Anlagen und allen dafür notwendigen Komponenten, ebenso der Handel und die Vermietung von Maschinen und Geräten aller Art, ferner die Aufbereitung von mineralischen und organischen Stoffen zum Zwecke der Wiederverwertung und alle Tätigkeiten, die in diesem Zusammenhang stehen, sowie der Verkauf und Handel mit diesen Materialien einschließlich des Betriebes eines Fuhrunternehmens und Containerdienstes.

Paul Walter GmbH
Nordstr. 8
27751 Delmenhorst
Telefon: +49 4221 95005-0
www.p-walter.de

Amtsgericht Delmenhorst

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Status: Sicherungsmaßnahmen

Bundesland: Niedersachsen

vertreten durch den/die Geschäftsführer/-in

Veröffentlicht: 06.12.2024

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Amtliche Veröffentlichung vom: 06.12.2024

12 IN 149/24: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Paul Walter GmbH, Nordstraße 8, 27751 Delmenhorst (AG Oldenburg, HRB 203756), vertr. d.: Marco Kray, Nordstraße 8, 27751 Delmenhorst, (Geschäftsführer), wurde der Beschluss vom 04.12.2024 über die Anordnung von Sicherungsmaßnahmen am 30.01.2025 aufgehoben.

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Rechtsmittelbelehrung

Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, wenn der Wert des Beschwerdegegenstands 200,00 EUR übersteigt. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Delmenhorst - Insolvenzabteilung -, Dienstgebäude: Cramerstr. 183, 27749 Delmenhorst, Postanschrift: Cramerstr. 183, 27749 Delmenhorst; Postfach 11 44, 27747 Delmenhorst oder dem Landgericht Oldenburg, Elisabethstr. 7, 26135 Oldenburg, Postanschrift: Elisabethstr. 7, 26135 Oldenburg; Postfach: 24 61, 26014 Oldenburg einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Beschwerdeberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei den o. g. Gerichten eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei den o. g. Gerichten ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Beschwerde soll begründet werden.
Gegen die Festsetzung des Gegenstandswertes kann binnen einer Frist von sechs Monaten, nachdem die Entscheidung in der Hauptsache Rechtskraft erlangt oder das Verfahren sich anderweitig erledigt hat, in der o. g. Form Beschwerde bei dem Amtsgericht Delmenhorst eingelegt werden, wenn der Wert des Beschwerdegegenstands 200,00 EUR übersteigt. Für die Einhaltung der Frist kommt es auf den Eingang bei dem Amtsgericht Delmenhorst an.

Amtsgericht Delmenhorst, 30.01.2025

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