PAN AMP AG

Büro- & EDV-Dienstleistungen

IT-Sicherheitsprodukte, die sichere Nutzung von Daten in Datennetzen und Cloud Services ermöglichen. Das Unternehmen ist ein Hersteller von Hochleistungs-Technologien im Bereich der Daten-Filterung und Systemerstellung zur Aufklärung von Cybercrime-Delikten.

PAN AMP AG
Berthastraße 11a
22083 Hamburg

Amtsgericht Hamburg

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Status: Sicherungsmaßnahmen

Bundesland: Hamburg

vertreten durch den/die Geschäftsführer/-in

Veröffentlicht: 30.11.2024

ID wurde in die Zwischenablage kopiert.

Amtliche Veröffentlichung vom: 30.11.2024

Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67a IN 357/24

In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 79312 eingetragenen PAN AMP AG, Hamburger Straße 11, 22083 Hamburg, frühere Anschrift: Borsteler Chaussee 111, 22453 Hamburg, gesetzlich vertreten durch den Vorstand Herrn Bert Weingarten Einzelkaufmann,

Geschäftszweig: Die Entwicklung und der Vertrieb von e-commerce-Systemen und Internet-Sicherheitstechnologien aller Art sowie der Erwerb von Beteiligungen an Unternehmen.


ist am 26.11.2024, um 13:32 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Stefan Denkhaus, Jungfernstieg 30, 20354 Hamburg bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).

67a IN 357/24
Amtsgericht Hamburg, 26.11.2024

Insolvenzverwalter

Stefan Denkhaus
Rechtsanwalt

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